Zitat von traxanos
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In der Regel versuchen aber auch Gutachter (welche ja auch mitunter die Versicherung schickt) nicht nur die Ursache zu finden (auch das machen die nicht ohne Grund), sondern auch die eventuelle Möglichkeit einer Verhinderung der Ausbreitung des Schadens.
Wenn Dir in der Garage im Keller des Wohnhauses ein Feuer ausbricht, und die feuerhemmende Tür zum Treppenhaus verkeilt war und somit offen stand, hat die Versicherung einen guten Grund, die Schadensumme um den Schaden im Treppenhaus zu reduzieren, weil die Schutzfunktion vorsätzlich außer Kraft gesetzt war.
Wenn es möglich ist, die Auszahlung der Schadensumme zu drücken, untersuchen die mitunter alles sehr akribisch.
Zur Bauteilzulassung von diesen Türen:
Es gibt 3 Arten von möglichen Veränderungen an den Bauteilen:
- Es werden vom Hersteller typgeprüfte Zubehörteile freigegeben (Obentürschliesser, usw.) Da sind dann die Bohrungen direkt vorgesehen und dürfen ohne jegliche weiter Nachfrage angebaut werden. Das ist aber im Freigabeblatt des Herstellers angegeben
- Der Hersteller ändert das Bauteil im Werk und lässt sich die Freigabe vom DIBt genehmigen
- Irgend jemand anderes ändert das Bauteil im eingebauten Zustand und lässt sich dies im Vorfeld vom Hersteller oder Antragsteller der Zulassung freigeben
http://treber-gmbh.de/cms/upload/dok...Stand_2010.pdf
Hier ist übrigens eine Freigabe einer Standard-Feuerschutztür von Novoferm mit 12 Seiten (nur für die Zulassung). Auf der letzten Seite findest du dann alles, was du mit Rücksprache zum Hersteller eventuell machen darfst:
https://www.dibt.de/pdf_storage/2019...54%2119%29.pdf


Und bei einer Feuertür dürfte es teilweise ähnlich sein. Die Frage ist dies eine Veränderung die die Funktion der Türe beeinträchtigt. Und solange das nicht der Fall ist, wird idR auch die Versicherung zahlen. Ich denke das ein Gutachter das nichtmal bemerken würde, da dies idR irrelevant ist. Der versucht erstmal die Schadensursache für einen Brandt zu finden.
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