Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Welcher Querschnitt für N und PE in Unterverteilung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Da kommt n 24kW Durchlauferhitzer dran??? Ich will dir ja keine Abgst machen, aber das wird extrem knapp! Der wird zwar dreiphasig angeschlossen sein, aber das sind immer noch dreimal 35A!
    Wie Markus schon geschrieben hat, 10mm² bei 3 bel. Adern und Verlegeart B2 sind 46A, wobei ich da mit A2 noch vorsichtiger gerechnet habe. Habs mal im Hösl nachgesehen und B2 stimmt. Also 46A. Somit hast du noch etwa 10A pro Phase Luft. Das reicht nicht mal fürn Herd! Und da sind Verbraucher wie Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine, Fön, Staubsauger etc. und keine einzige Lampe mit drin. Wusste der Elektriker von dem Durchlauferhitzer?

    Gruß, Martin

    Kommentar


      #17
      Aufpassen: 24kw Durchlauferhitzer (DURCHLAUF...) ist nicht vergleichbar mit einer Wärmepumpe mit Idealerweise groß bemessenem Warmwasserspeicher.

      Die TAB 2007 sagt, das Hauptleitungen im Wohnbau für eine Strombelastbarkeit von 63A ausgelegt sein müssen - wird also mit 10mm² knapp, wie schon richtig angemerkt wurde.
      Was nachher für nen SLS und Zähler reinkommt, ist erstmal egal. Unser VNB hängt ständig 10(40)-Zähler hinter nen 63A SLS...ist ja auch OK.
      Der SLS schützt die Leitungen (!) zwischen SLS und den dahinter liegenden LS, deswegen brauchts keine Schmelzsicherungen etc. nach dem SLS mehr.

      Den Strombedarf berechnen kann man auf mehrere Arten:
      1.) DIN 18015 zu Rate ziehen
      2.) Zählen und rechnen. Also Steckdosen Zählen (Pro Steckdose 300VA annehmen), Leuchtenauslässe zählen (pro Leuchtenauslass 100W), Großverbraucher zählen (Herd 12kW, Spülmaschine 2-3kW, Waschmaschine 3kW, Trockner 2kW und so weiter..).

      Kommentar


        #18
        Hallo,
        das mit 24 kW bei einem Durchlauferhitzer ist normal, schließlich erhitzt das Gerät das Wasser während des Durchlaufs, gibt ja keinen Speicher oder ähnliches, also volle Pulle heizen wenn man Duchen will oder die Wanne einlässt.

        Bei der Gelegenheit sollte man über den Kauf von Aktien der Netzbetreiber nachdenken.

        Wenn du vor der Sicherung eine Schleifenimpedanz von weniger als 0,3 Ohm nachweisen kannst dürftest du die Leitung mit 63 A absichern wenn Die Leitung maximal 21 m lang ist.

        Die bessere Wahl wäre wohl ein 16 mm² gewesen, Zuleitungen zu eigenen Verbrauchseinheiten wie Wohnungen etc. lt. TAB müssen mit 63 A absicherbar sein, auch wenn man diese LEistung meist nicht braucht (ausser man hat einen Durchlauferhitzer).

        Eigentlich sollten in deinem Fall ja 3x50 A genügen, der Energieversorger verlangt ja je nach Leistungsbereitstellung evtl. einen Baukostenzuschuß.

        Gruß
        Christian

        Kommentar


          #19
          Soviel zum Thema Elektrofachkraft - wer könnte mir nun helfen ?

          Hallo Spezis,
          hatte nun ein nettes Gespräch mit meinem "Elektriker" bzgl. der 10² und er teilte nicht erfreut mir mit, dass er das schon immer so macht und es noch nie Probleme gab, geschweige denn ein Haus abgebrannt wäre.

          Was soll ich dazu noch sagen ? Bezweifel auch das er sich jemals weiter gebildet hat. Um jedoch Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen wäre es nett wenn ein Profi von EUch der auch die DIN 18015 kennt, mir kurz helfen könnte um mir zu sagen mit wieviel Ampere ich die 10² absichern muss das nichts an der Leitung passiert.

          Das einzige was dann überhaupt passieren könnte wäre, dass mir diese "Absicherung" rausfliegen würde.

          Ich denke und hoffe für Euch ist das kein großer Aufwand dies zu berechnen.
          Kann auch gerne per Mail sein damit hier nicht z u viel offTopic gepostet wird.

          Sage schonmal recht herzlichen Dank und Gruß
          Sven

          Kommentar


            #20
            Ist die Frage was Du willst - eine Absicherung gemäss der vorhandenen Leitung oder eine Leitung gemäss der Norm.

            Für Ersteres kommt irgendwas kleiner 63 Ampere in Frage, zur Auswahl stehen z.B. 50A, 40A, 35A, 32A, ... Was genau passt bedarf der Berechnung (gibt es Formeln bzw. Auswahltabellen für) - vorzugsweise durch den der das auch einbaut damit die Verantwortlichkeiten eindeutig sind.

            Für den Spruch "hammer immer so jemacht, nie was passiert" kannst Du dem Elektriker einen Scheitel ziehen, ein Stück von dem 5x10 mm2 eignet sich dafür hervorragend. Empirik verträgt sich schlecht mit Normen und der Physik und wenn ausgerechnet Deine Bude abbrennt hilft es Dir nichts dass Du in der Privatstatistik des Elektrikers den Ausreisser markierst.

            Einschlägig wäre an erster Stelle die aktuelle TAB 2007, dort lese ich:

            6.3 Hauptleitungsabzweige
            ....
            (3) In Wohngebäuden werden nach DIN 18015-1 die Hauptleitungsabzweige bis zu den Messeinrichtungen und die Leitungen bis zu den Stromkreisverteilern als Drehstromleitungen ausgeführt und so bemessen, dass ihnen zum Schutz bei Überlast Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens 63 A zugeordnet werden können.
            Für mich als Laien klingt das einigermassen eindeutig.

            Quelle z.B. http://www.ewr.de/bilder/internet_do...erwortlaut.pdf - Dein EVU hat da sicher auch ein Exemplar auf der Webseite.

            Stellt sich also die Frage ob Du gegenüber dem Elektriker einen Anspruch auf Herstellung eines Vorschriftenkonformen Werkes (z.B. durch Nachbesserung) hast, die Kosten gehen in dem Fall auf die Kappe des Verursaches (bis auf die Differenz der Materialkosten 10 mm2 -> 16 mm2).

            Gruss
            Markus

            Kommentar


              #21
              Hallo Markus,
              Danke für Deine Antwort und Meinung zu dem Sachverhalt.

              Die Sache mit dem Scheitel ziehen würde ich ja zwar gerne durchführen, aber das Problem ist das ich leider bzgl. Zählermeldung von dem besagten "Abhänig" bin

              Seine Argumente waren, dass ab Zähler zum "abschließbaren Ausschalter" (?) ja eh nur mit 10² verkabelt wird.
              Mittlerweile habe ich ja gelernt das es sowas wie Spannungsabfall usw. gibt was mit berücksichtigt werden muss. Das macht er anscheinend nicht. Er sagte nur man darf nicht den Querschnitt erhöhen sondern nur kleiner werden und das wäre von 16² auf 10² der Fall.

              Also bleibt mir nur übrig irgendwie ausfindig zu machen mit wieviel Ampere ich diese Leitung absichere und denke und hoffe ich werde damit dann sicher schlafen können.
              Momentan bin ich Single und außer dem Durchlauferhitzer habe ich sonst nur stink normale Verbraucher und die auch nur aktiv wenn ich sie benötige da ja alles Dank EIB vom Verteiler aus abgeschaltet wird.

              Gruß
              Sven

              Kommentar


                #22
                Ich glaub, dein Dorfelektriker hat von nichts eine Ahnung....

                Abschließbare Hauptschalter hinter dem Zähler gibt es nicht.
                Es gibt nur einen "Selektiven Hauptleitungsschutzschalter", SHS oder SLS, genannt. Der ist Plombierbar, klar, aber nicht (ohne weiteres) Abschließbar.

                Spannungsfall hast du gut erkannt, nämlich 3% vom Übergabepunkt (HAK) bis zum Endstromkreis (am weitesten entfernte Steckdose) 3%, bzw 4% wenn man die Strecke HAK -HVT separat betrachtet, also 1% HAK- HVT und 3% HVT- Steckdose.
                3% sind so nach 18,1m bei 1,5mm² und 16A erreicht...

                Querschnitte: TAB2007 sagt, das alle Hauptleitungen für eine Strombelastbarkeit (ergo Absicherung) von MINDESTENS 63A ausgelegt sein müssen - über den Sinn dieser Vorschrift lässt sich streiten.
                Je nach Verlegeart bist du eigentlich immer bei 16mm².
                So. Sonderfall Zählerplatz: Im Zählerschrank drin, d.h. die Strecke: Spleißkasten - SLS - Zähler - LS darf ein Querschnitt kleiner gefahren werden: Also 10mm².
                (Leitungslänge, Verlegeart, Häufung, Gleichzeitigkeitsfaktor,. ..) spielen hier eine Rolle.

                Kommentar


                  #23
                  Hallo Michael,
                  auch wenn ich wieder nur die Hälfte verstanden habe zumindest folgendes:

                  Das der Dorfelektriker nicht die aktuellen Vorschriften kennt, war mir ja bewusst und deshalb versuchte ich hier mein Glück um soweit alles selber festzulegen.

                  Hier mal ein Bild was er mit abschließbar/plombierbaren Hauptschalter nach dem Zähler meinte und es gibt sowas wirklich

                  Wenn noch jemand was zu sagen hat, so möge er sprechen oder für immer schweigen

                  Gruß
                  Sven

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X