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Gira S1 Fernzugriff Rechte entziehen

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    Gira S1 Fernzugriff Rechte entziehen

    hallo zusammen,

    ich helfe einem Kumpel beim Einrichten seiner KNX-Geräte. Der Installateur hat die Grundinstallation gemacht und den S1 für den Fernzugriff bei ihm im Portal eingerichtet.

    Kann man dem Installateur den S1 irgendwie entziehen, sodass wir den S1 bei unserem Geräteportal hinterlegen?
    Der ist nämlich schwer erreichbar und soll auch nichts mehr in dem KNXProjekt machen.

    Im Portal kann man zwar anklicken "Geräte freigeben lassen" (oder so ähnlich) aber das wirft einen Fehler.

    Grüße
    Tobias
    Viele Grüße
    Tobias

    #2
    ok mein Kumpel hat mit Gira telefoniert. Die haben ihm gesagt, dass kann nur das Unternehmen freigeben, dass ihn aktuell einsetzt.
    Wenn es die Firma nicht mehr gibt muss man sich einen neuen S1 kaufen...nice..
    aber ich hoffe, dass die ihn jetzt löschen und dass dann alles gut ist ;-)
    Viele Grüße
    Tobias

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      #3
      Der Installateur muß einfach eine Eigentumsübertragung im Geräteportal anschieben, dann steht der S1 bei Dir im Geräteportal drin. Der Installateur steht dann als Admin beim S1 drin und Du kannst ihn dort selbst löschen.

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        #4
        Das letzte "muss einfach eine" ging bis zum Schreiben des Kunden Anwalts.. Das ist echt zäh zum Teil.
        Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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          #5
          Nabend,
          Kann man beim S1 nicht eine Besitzübertragung wie beim Homeserver anfordern mit Hilfe des Gira Formulars?
          Grüsse Gregor

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            #6
            Nein, geht nicht.
            Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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              #7
              Die Frage ist doch, wer hat denn das S1 bezahlt?

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                #8
                Nö eben nicht.
                Gira entzieht keine Besitzrechte beim S1.
                Der, der als Eigentümer eingetragen ist, dem gehört er.
                Elektroinstallation-Rosenberg
                -Systemintegration-
                Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                http://www.knx-haus.com

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                  #9
                  Hallo
                  Dann bedanke ich mich mal für die Info bezüglich des S1 und den Besitzrechten.
                  Jetzt gehören mir Quasi 5 S1 ohne einen einzigen davon in meiner Anlage verbaut zu haben 😂😂.
                  Grüße Gregor

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                    #10
                    Hhm, man kann doch im Geräteportal getrennt Eigene Geräte und Kundengeräte anlegen. Wozu dann die Unterscheidungen dort?
                    Meinen eigenen X1 hatte ich auch erstmal über das Firmenkonto angemeldet, Übertragung auf mein Portalkonto benötigte Freigabe seitens meines Chefs.

                    Wenn der Installateur sich weigert die Besitzrechte zu übertragen hätte ich den S1 einfach nicht bezahlt, weil er damit vollkommen nutzlos für den Kunden ist und somit bemängelt werden muß. Was soll der S1 für einen Sinn machen wenn nur der Installateur Freigabecodes für den Fernzugriff erzeugen kann?

                    Jetzt würde mich mal interessieren was GIRA dazu sagt wenn dem Kunden der Zugriff durch den Installateur verweigert wird.
                    Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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                      #11
                      Man hat die Möglichkeit beim Einrichten, als Eigentümer oder Installateur die Inbetriebnahme zu machen.
                      Wenn Eigentümer ausgewählt wurde, geht eine Übertragung nur mit Zustimmung des Eigentümers.
                      Wenn es als Installateur gemacht wurde kann er sich einfach als Eigentümer anmelden.

                      Das wurde bewusst so von Gira gemacht, da dass rote Steinchen zugriff aufs gesamte Netzwerk ermöglicht.

                      Der Installateur hat den Besitz auf den Kunden zu übertragen! Unverzüglich.
                      Elektroinstallation-Rosenberg
                      -Systemintegration-
                      Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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                        #12
                        Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                        Der Installateur hat den Besitz auf den Kunden zu übertragen! Unverzüglich.

                        Über das unverzüglich kann man diskutieren, aber allerspätestens wenn alles bezahlt ist, sollte auch der Besitz übertragen werden. Meist wird es aber beim/kurz vorm Einrichten auf den Kunden-Smartphones gemacht...
                        Gruß Andreas

                        -----------------------------------------------------------
                        Immer wieder benötigt: KNX-Grundlagen PDF Englisch, PDF Deutsch oder
                        Deutsche Version im KNX-Support.

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                          #13
                          Was eine bauliche Verbindung mit dem Eigentum des Kunden eingegangen ist, ist im Kundenbesitz. Ob er bezahlt oder nicht, vollkommen schei... Egal. Wann kapieren die Handwerker das?
                          Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                            #14
                            Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
                            Was eine bauliche Verbindung mit dem Eigentum des Kunden eingegangen ist, ist im Kundenbesitz.
                            „Mein lieber Rechtsfreund, so eindeutig ist es sicherlich nicht“ -> Das wäre wahrscheinlich der Kommentar meines Professors bei einer solchen Aussage gewesen.

                            Unabhängig davon gilt natürlich weiterhin Besitz ≠ Eigentum. Wer das Eigentum an einer Sache hat, wird wohl kaum von Gira zu entscheiden sein. Dafür gibt es Gerichte.

                            Vg, Mucki

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                              #15
                              Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
                              Was eine bauliche Verbindung mit dem Eigentum des Kunden eingegangen ist, ist im Kundenbesitz.
                              Im Besitz relativ sicher. Eigentümer ist man allerdings nicht automatisch.

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