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- √ - wiregate shop 50 EUR Bearbeitungsgebühr für Ausfuhrumsatzsteuererstattung?

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    [wiregate] - √ - wiregate shop 50 EUR Bearbeitungsgebühr für Ausfuhrumsatzsteuererstattung?

    Hallo wiregate shop,

    verlangt ihr eigentlich immer noch 50 EUR Bearbeitungsgebühr für die Erstattung der Deutschen Mehrwertsteuer bei Privatausfuhr in die Schweiz?

    Ueber Eure Antwort auf meine damals eingesandte Rechnung mit Ausfuhrstempel hab ich mich reichlich geärgert, denn bei vielen deutschen shops ist das kein Problem.

    Da dies nicht in euren Versandbedingungen steht die Frage: habt ihr das geändert?

    Grüsse
    Lothar

    #2
    Zitat von gramels Beitrag anzeigen
    verlangt ihr eigentlich immer noch 50 EUR Bearbeitungsgebühr für die Erstattung der Deutschen Mehrwertsteuer bei Privatausfuhr in die Schweiz?
    Ja (aber nicht auf die Schweiz bezogen, sondern grundsätzlich für Erstattung der MwSt. bei nicht kommerzieller Ausfuhr durch einen Drittlandskäufer).


    Zitat von gramels Beitrag anzeigen
    Ueber Eure Antwort auf meine damals eingesandte Rechnung mit Ausfuhrstempel hab ich mich reichlich geärgert,
    Wir haben uns über die Formulierungen in Deinem Beschwerdemail auch geärgert. Die Unterstellung, wir würden "keinen Wert auf die Schweizer Kundschaft legen" ist eine Frechheit. Wir sind gerne zu jeder Hilfe und Wunscherfüllung bereit, aber ich lasse mir nicht so einen Tonfall bzw. solche Unterstellungen gefallen.

    Zitat von gramels Beitrag anzeigen
    denn bei vielen deutschen shops ist das kein Problem.
    Ich bitte Dich auch ganz herzlich, künftig dort einzukaufen.


    Zitat von gramels Beitrag anzeigen
    Da dies nicht in euren Versandbedingungen steht die Frage: habt ihr das geändert?
    Nein, wir haben die Erhebung des Bearbeitungsentgeltes nicht geändert.

    Es steht ab sofort auch in unseren Versandbedingungen, nebst allen vom deutschen Gesetzgeber verlangen Regelungen.

    Nur zur Ergänzung: Die von Dir eingereichten Unterlagen hätten ohnehin nicht gereicht. Der reine Abdruck des Dienststempels auf der Originalrechnung ist nicht ausreichend. Es fehlte der Abnehmernachweis gemäß §17 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung.

    Und: Beschwere Dich hinsichtlich dieses Aufwandes bitte bei der deutschen und der schweizerischen Regierung. Wir haben das nicht erfunden. Um unsere Produkte weiterhin günstig verkaufen zu können, müssen wir die Kosten für Sonderwünsche in Rechnung stellen.

    Stefan

    Hinweis für Mitleser: Es ging hier um eine Erstattung von 10,12 EUR.

    Kommentar


      #3
      Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
      Wir haben uns über die Formulierungen in Deinem Beschwerdemail auch geärgert. Die Unterstellung, wir würden "keinen Wert auf die Schweizer Kundschaft legen" ist eine Frechheit. Wir sind gerne zu jeder Hilfe und Wunscherfüllung bereit, aber ich lasse mir nicht so einen Tonfall bzw. solche Unterstellungen gefallen.
      Der Tonfall des Schreibens Eurer Mitarbeiterin legte dies nahe. Wenn Du mich komplett zitieren würdest, wäre dies klar.
      Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
      Nur zur Ergänzung: Die von Dir eingereichten Unterlagen hätten ohnehin nicht gereicht. Der reine Abdruck des Dienststempels auf der Originalrechnung ist nicht ausreichend. Es fehlte der Abnehmernachweis gemäß §17 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung.
      falsch, der Ausfuhrstempel auf Rechnung mit einer Schweizer Rechnungsadresse ist der Abhnehmernachweis.

      siehe: "BMF v. 28.05.2004 - IV D 1 - S 7133 - 22/04 BStBl 2004 I S. 535
      Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr" Kapitel 3.3: "Für die Form des Ausfuhr- und Abnehmernachweises gibt es keine gesetzlichen Vorschriften."

      Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
      Hinweis für Mitleser: Es ging hier um eine Erstattung von 10,12 EUR.
      Klar, denn bevor ich bei unklarem Erstattungsprozessen eine grosse Rechnung auslöse, teste ich dies mit einer kleinen Bestellung.

      Danke für Deine Antwort, ich wollte lediglich bestätigt wissen, ob ihr die 50 EUR zzgl 19% immer noch berechnet. Dies ist nun geklärt.

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        #4
        Nun, wir betreiben keine Spedition und auch keine auf Anwalts- oder Steuerkanzlei, das macht eben massiv Aufwand, den wir in diesem Fall eben weitergeben.. (50€ reicht eh nicht, WIR müssen die Ausfuhr beweisen, WIR müssen im Zweifel die dt. 19% im nachhinein brennen, Unterlagen 10J aufbewahren,..)

        Es gibt eine Versandoption in die Schweiz ohne dt. USt (auch wenn das gef*** ähnlich gross ist - und sich für eine 50€ Bestellung sicher nicht rechnet!)
        oder wem das nicht passt gibts grenznahe Dienstleister.. z.B.

        Ich habe erst zum letzten Zürich-Stammtisch höchstselbst 45 Minuten im Zollamt verbracht, aber das geht halt nicht jede Woche, von schlechter Bedienung der Schweizer Kundschaft - trotz des 50x höheren Heckmecks ggü einer EU-Lieferung - lese ich daher nur ungern.

        Makki
        EIB/KNX & WireGate & HS3, Russound,mpd,vdr,DM8000, DALI, DMX
        -> Bitte KEINE PNs!

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          #5
          Hallo Stefan, Hallo Makki,

          Ich möchte nur einen kurzen Gegenpol in die Runde stellen: ich bin mit eurem Service und der schnellen Lieferung in die Schweiz immer höchst zufrieden gewesen. Für die Bürokratie könnt ihr nichts dafür (oder dagegen)!

          Lieber Gruss aus der Schweiz,
          Feilx

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            #6
            @Felix: Danke. Uns ist die schweizer Kundschaft gerne & wichtig, allerdings nicht um jeden Preis&Aufwand für jeden Sonderfall (für den wir wie angemerkt auch nichts können..)

            Irgendjemand muss es wie immer bezahlen - auch bei den "anderen" (wer liefert noch gleich sonst 1-Wire in die Schweiz? unter Beachtung der lokalen Gesetze&Regelungen?);
            entweder eine Umlage über die Preise (fände ich unfair), die Versandkosten/Mindestbestellwert (wollen wir nicht) oder eben nach Bedarf, derjenige, der Aufwand produziert muss ihn eben auch bezahlen.
            Wiegesagt, nochmal: gemessen an dem Aufwand glaube ich das wir bei Bestellungen unter 500€ ins nicht EU-Ausland eh schon draufzahlen, wir machens trotzdem - aber irgendwann ist Schluss..

            Ginge ja auch anders, wir erhöhen die Preise Vertikal, Horizontal und Kreuzgefickt je nach Blutgruppe, Religionszugehörigkeit und Nasenlänge und sagen sie erstmal keinem, so machen das andere;
            dann zahlt der Schweizer und der Ägypter halt pauschal 10-50% mehr und gut ists, auf das Modell stehen wir aber auch nicht - weils noch mehr Aufwand macht

            Nur mal so zum nachdenken, jeder der Personalkosten in Westeuropa nur so ungefähr kennt, weiss einzuschätzen, was es wohl bedeutet in einem ordentlichen Unternehmen 2 Formulare auszufüllen, 3x hin und her zu schicken, nachzufragen - und dann dem Steuerberater zu geben - alles noch bevor man sie 10J revisionssicher durch die Buha schleppen darf..

            Makki
            EIB/KNX & WireGate & HS3, Russound,mpd,vdr,DM8000, DALI, DMX
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