Vielleicht auch noch ein Hinweis. Diese ganzen Heizstäbe sind primär für Pufferspeicher und nicht Trankwasserspeicher gedacht. Die Hersteller verweigern die Leistung bei Schäden. Also macht das ganze auch wieder nur Sinn, falls man eine Frischwasserstation verbaut hat.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Welcher Aktor für Leistungsregelung eines Heizstabs?
Einklappen
Dieser Beitrag wurde beantwortet.
X
X
-
Zitat von sfJH Beitrag anzeigenewfwd...
Wo bleibt der TAB Nachweis???
Traxanos hat es ja rausgesucht. Ich persönlich hatte nur keine Lust jetzt unentgeldlich irgendwelche Dinge rauszusuchen was habe ich davon? Es ist ja nicht meine Baustelle. Zumal man das in Eigeninitiative auch selbst gefunden hätte. Selbst im Forum war es meine ich schon Thema gewesen inkl. Verweisung auf die Entsprechenden Normen und Bestimmungen.
Und selbst wenn man sich die Werbung der Hersteller von diesen Heizstäben mit Regelung anschaut und dort liest "TAB konform" kann man durchaus auf die Idee kommen dass es dann auch "nicht TAB konforme" Lösungen geben muss ganz offenbar.
- Likes 4
Kommentar
-
Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
https://www.ta.co.at/news/es-ist-nic...-sie-verwenden hier ist das recht gut zusammen gefasst inkl referenz auf die TAB 2007 und TAEV 2016.
Es gibt die VDE AR-N 4100, auf der baut aber keinesfalls die TAB 2007 auf.
Vielmehr wurde nach der Harmonisierung auf die 4100 in 2019 die TABen neu geschrieben, denn ab dem Zeitpunkt gilt ein einheitliches Regelwerk, was eine technische Einflussnahme der TAB verbietet. Diese darf nur noch administrative Punkte des jeweiligen Netzbetreibers steuern.
Zu dem Zeitpunkt war die TAB 2007 schon längst in den ewigen Jagdgründen. Der Satz „die TAB 2007 baut auf der 4100 auf“ kann daher niemals stimmen.
Seit 2019 gilt die 4100 uneingeschränkt; die TAB der Netzbetreiber ist meist dem Musterwortlaut des BDEW entliehen und regelt höchstens noch die Befestigungsart der Messeinrichtung bei direkt messenden Zählern.
Eine 200W-Grenze findet sich in den aktuellen Regelwerken nicht wieder; vielmehr ist man in der Nachweispflicht, dass man bei Anschaltungen von solchen Geräten einen Nachweis erbringen muss, dass sie hinsichtlich Oberschwingungen und Flicker unbedenklich sind.
Daher Vorsicht beim Posten von Webseiten: zum einen können die hinsichtlich aktueller technischer Regeln veraltet sein (wer weiß schon, wann die Seite das letzte Mal redaktionell überarbeitet wurde); des Weiteren ist die Frage, wie weit ein Hersteller aus Österreich die Aktualität und Überschaubarkeit der Regelwerke aus anderen Ländern recherchiert und in seine Aussagen einbezieht.
- Likes 3
Kommentar
-
Analogausgang - Thyristorsteller - > Heizstab ist technisch möglich
ABER
nach Betrachtung der TAB nicht zulässig! Fertig.
Das hatte ich auch nicht behauptet.
Und das hier leider auch manches gepostet, was fragwürdig ist, zeigt der Beitrag von tsb2001.
Danke fürs Raussuchen, auch wenn du vielleicht nix davon hast. Mich bringt es weiter.👍🏻😉Zuletzt geändert von sfJH; 05.09.2024, 12:53.
Kommentar
-
Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigenUiii, da ist aber einiges falsch…
Mir ging es auch eher um das Thema das die Art des Heizstabs relevant ist und ist ja auch Teil der ursprünglichen Frage. Und die 200W Grenze (ich kenne die TABs nicht) werden sich sicher nicht alle ausgedacht haben. Es wird diese somit vermutlich geben oder mal gegeben haben.
Kommentar
Kommentar