Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

- √ - Sammelbestellung Wiregate?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    [wiregate] - √ - Sammelbestellung Wiregate?

    Hi
    Ich wollte mal fragen ob es derzeit eine Sammelbestellung oder so etwas für das Wiregate (wiregateshop) gibt?
    Kann über die SuFu nichts finden.
    Ich hätte interesse an einer Sammelbestellung um so einen Mengenrabatt zu bekommen.
    Vorrausgesetzt soetwas ist zulässig und die vom Wiregateshop haben nichts dagegen!
    Wenn interesse besteht und der Shop nichts dagegen hat würde ich gerne soetwas anregen.

    Grüße

    #2
    Hallo,
    also ich könnte mich nach aktuellem Planungsstand für so was auch evtl. begeistern....

    Mathias
    CU,
    Mathias

    Kommentar


      #3
      Hoi

      Ich habe mitbekommen, dass es da leider keinen Mengenrabatt geben kann, soweit er nicht im Webshop ausdrücklich vorgesehen ist.
      (Es gab schon einige Diskussionen, warum nicht, da ist einfach keine Spanne vorhanden!)
      Grüsse Bodo
      Fragen gehören ins Forum, und nicht in mein Postfach;
      EibPC-Fan; Wiregate-Fan; Timberwolf-Fan mit 30x 1-Wire Sensoren;

      Kommentar


        #4
        Im shop wird aber ein Rabbatt von 10% bei Abnahme von 25 Stück eingeräumt :-)

        Also ich würd auch eins nehmen :-)

        Kommentar


          #5
          Ja genau.
          Zitat von Bodo Beitrag anzeigen
          soweit er nicht im Webshop ausdrücklich vorgesehen ist.
          Grüsse Bodo
          Fragen gehören ins Forum, und nicht in mein Postfach;
          EibPC-Fan; Wiregate-Fan; Timberwolf-Fan mit 30x 1-Wire Sensoren;

          Kommentar


            #6
            Das würde aber IMHO bedeuten, dass einer(!) die 25 Stück bestellt, weiterschickt, die Garantieabwicklung übernimmt und wenn man es ganz genau nimmt, auch die Supportanfragen entgegennimmt und weiterleitet. Ich denke unter diesen Gesichtspunkten dürfte sich die Begeisterung für eine Sammelbestellung wohl doch eher in Grenzen halten.
            Viele Grüße
            Christian

            Kommentar


              #7
              Gemessen an dem was das ding KANN und daran was es im Shop regulär KOSTET sollten wir alle lieber freiwillig noch mal 10% drauf legen.....

              Ich meine wer ein Haus mit KNX plant und dazu noch 1 Wire ins Spiel bringt, der muss doch echt nich die 35 Euro sparen.... Mehr ist es ja nicht bei den 25 Stück. Ausserdem ist das für Architekten gedacht, die sowieso die 25 Stück raushauen in einpaar Monaten.

              Und das mit der Garantie ist noch mal das größte Problem....

              Kommentar


                #8
                Preiswert das Ding

                Hoi

                Und wenn man sich noch ausrechnet, dass man mit einer TP-UART Schnittstelle für 119.-€ einen Mehrfach-Tunnel-KNX-IP-Router emulieren kann, der sicher 400.-€ kostet...

                Und sich 4 oder mehr RTR's sparen kann ...
                Grüsse Bodo
                Fragen gehören ins Forum, und nicht in mein Postfach;
                EibPC-Fan; Wiregate-Fan; Timberwolf-Fan mit 30x 1-Wire Sensoren;

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von christian523 Beitrag anzeigen
                  Das würde aber IMHO bedeuten, dass einer(!) die 25 Stück bestellt, weiterschickt, die Garantieabwicklung übernimmt und wenn man es ganz genau nimmt, auch die Supportanfragen entgegennimmt und weiterleitet. Ich denke unter diesen Gesichtspunkten dürfte sich die Begeisterung für eine Sammelbestellung wohl doch eher in Grenzen halten.
                  Demnach würde jemand, der mein 2 Monate altes Handy auf ebay kauft und bei Samsung Support benötigt sich auch an mich wenden???
                  Derzeit zwischen Kistenauspacken und Garten anlegen.
                  Baublog im Profil.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von greentux Beitrag anzeigen
                    Demnach würde jemand, der mein 2 Monate altes Handy auf ebay kauft und bei Samsung Support benötigt sich auch an mich wenden???
                    Wenn du es mit Rechnung machst... ja! Oder willst du keine Rechnung bei einer Sammelbestellung für dein einzelnes Wiregate extra?
                    Mit freundlichen Grüßen
                    Niko Will

                    Logiken und Schnittstelle zu anderen Systemen: smarthome.py - Visualisierung: smartVISU
                    - Gira TS3 - iPhone & iPad - Mobotix T24 - ekey - Denon 2313 - Russound C5 (RIO over TCP Plugin) -

                    Kommentar


                      #11
                      Rechnung wäre dann natürlich auf den Namen des Bestellers. Aber deswegen hat derjenige der die Rechnungs(kopie) nacher besitzt trotzdem anspruch auf die 2 Jahre Garantie. Wie das mit dem Support aussieht weiß ich nicht.
                      Keine Ahnung. Das war nur so eine Idee. Ich weiß nicht in wie weit man den Support benötigt. Zumal man hier im Forum auch viel nachlesen (fragen) kann.
                      Bei der Sammelbestellung würde es ja nicht nur rein um das Wiregate gehen sondern auch evtl um die Sensoren oder sonstiges Zeug.
                      Das das Wiregate sein Geld wert ist, ist wohl allen klar.
                      Trotzdem wird Rabatt angeboten aber nur bei Abnahme von x Stück. Also warum sollte man das nicht ausnutzen?
                      Gilt nur zu klären ob die den Support übernehmen wenn ein anderer Name auf der Rechnung steht.
                      Ganz andere Frage:
                      Fragen die bei jeder anfrage Nach der Rechnung und dem Namen darauf? Wenn ich bei z.b. Samsung oder Bosch anrufe und ein Problem schildere dann hab ich das Gerät wohl gekauft und somit bekomme ich ohne die Rechnung vorzulegen erst mal Support!
                      Wenn es um Garantie geht sieht es anders aus. Aber da könnte man es ja auch über eBay gekauft haben.

                      Grüße

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von daene85 Beitrag anzeigen
                        Trotzdem wird Rabatt angeboten aber nur bei Abnahme von x Stück. Also warum sollte man das nicht ausnutzen?
                        Dieser Mengenrabatt ist ansich für gewerbliche Abnehmer vorgesehen die in größeren Stückzahlen einkaufen. Selbstverständlich dürfen diese auch von privaten Käufern genutzt werden, solange dies im Shop so angeboten ist.

                        Bevor man diese Frage noch tiefer beleuchtet, ist hier überhaupt jemand der sich wegen der paar Euro Ersparnis die Arbeit macht dies zu organisieren und bereit ist den enormen Geldbetrag und den Weiterversand an 25 andere usw. zu handeln? Zudem dass dann ja auch weitere Verpackungs- und Versandkosten anfallen, welche die Ersparniss bereits zu einem viertel aufzehren?

                        Ich kann mich nicht vorstellen, dass hierfür jemand bereit ist. Insofern ist es eine rein theoretische Diskussion.


                        Zitat von daene85 Beitrag anzeigen
                        Fragen die bei jeder anfrage Nach der Rechnung und dem Namen darauf? Wenn ich bei z.b. Samsung oder Bosch anrufe und ein Problem schildere dann hab ich das Gerät wohl gekauft und somit bekomme ich ohne die Rechnung vorzulegen erst mal Support!
                        Nun, es gibt auch kopierte WireGate Multifunktionsgateways - also keine Originale - und daher versuchen wir bei einer Anfrage schon ein Gefühl dafür zu bekommen, ob es sich hier um ein bei uns gekauftes Original handelt.


                        Zitat von daene85 Beitrag anzeigen
                        Wenn es um Garantie geht sieht es anders aus. Aber da könnte man es ja auch über eBay gekauft haben.
                        Ich beantworte dies mal grundsätzlich hinsichtlich des Kaufrechtes (also nicht auf unseren Shop oder diesen Thread bezogen):

                        Garantie:
                        Eine Garantie ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer oder einem Dritten (zumeist der Hersteller) - zusätzlich und über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinausgehend - über die Beschaffenheit einer verkauften Sache zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges und / oder über einen Zeitraum danach. Beispiel: 8 Jahre Garantie gegen Durchrostung bei einem neuen KFZ.

                        Eine solche Garantie kann an Bedingungen geknüpft sein. Meistens sind dies notwendige Registrierungen binnen eines Zeitraumes nach Gefahrübergang, Einhaltung von Wartungsintervallen, teils auch Ausschluss der Garantie bei Weiterverkauf. Dies ergibt sich aus der Garantieerklärung.

                        Beispiel bei WireGate: Wir garantieren einen 90 Tage telefonischen Installationssupport.


                        Sachmängelhaftung (im Volksmund als "Gewährleistung" oder falsch als "Garantie" bezeichnet):
                        Zunächst besteht die Pflicht des Verkäufers, eine Sache dem Käufer frei von Rechts- und Sachmängeln zu überlassen.
                        Sofern die überlassene Sache zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges einen Mangel aufweist, regeln sich die Rechtsfolgen und Ansprüche nach § 437 BGB. Die Verjährungsfrist zur Anzeige des Mangels und Erhebens von Ansprüchen beträgt bei den hier diskutierten Sachen 2 Jahre.

                        Dies bezeichnet der Volksmund als "2 jährige Gewährleistung" oder falsch als "2 jährige Garantie".

                        Wichtig ist, dass diese Sachmängelhaftung ausschließlich zwischen den Vertragsparteien eines Kaufs besteht, also zwischen Verkäufer und Käufer. NICHT gegenüber dem Hersteller.

                        Wird eine Sache vom ursprünglichen Käufer weiterverkauft, dann wird dieser zum Verkäufer gegenüber dem nachfolgenden Käufer und trägt damit die Sachmängelhaftung und die Rechtsfolgen. Der ursprüngliche (erste) Verkäufer ist damit aus der Sachmängelhaftung gegenüber dem nachfolgenden Käufer raus.

                        Bei einem Weiterverkauf von gebrauchten Sachen zwischen Privatleuten kann die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden. Allerdings lebt dadurch diese des ersten Verkäufers nicht wieder auf, diese gilt nur zum ersten Käufer!

                        Allenfalls kann der private Weiterverkäufer (also der 1. Käufer) die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung gegenüber dem ursprünglichen ersten Verkäufer an den nachfolgenden Käufer durch eine Erklärung (am besten schriftlich) abtreten.

                        Dies nur zur grundsätzlichen Klarstellung.

                        Hinweis: Wir bei WireGate nehmen dies alles i.d.R. nicht sooo genau, solange wir nicht den Eindruck haben, dass unser Kulanzdenken missbraucht wird.


                        Meine private Meinung:

                        Meine grundsätzliche private Meinung ist (hat jetzt nichts mit WG zu tun), dass für komplexe technische Systeme eine über Privatpersonen abgewickelte Sammelbestellung durchaus zu rechtlichen Problemen führen kann. Wenn man sich einen 50 kg schweren Sack Reis aufteilt wird es im Regelfall keine Probleme geben, aber bei komplexen technischen Systemen ist es doch gut, wenn man eine klare Rechtslage gegenüber dem Verkäufer hat. Bei geringem Einsparpotential rechnet sich der Aufwand ohnehin nicht.

                        glg

                        Stefan

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von greentux Beitrag anzeigen
                          Demnach würde jemand, der mein 2 Monate altes Handy auf ebay kauft und bei Samsung Support benötigt sich auch an mich wenden???
                          Zunächst uneingeschränkt Ja!

                          Die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt zwischen Verkäufer und Käufer. Hier würdest Du zum Verkäufer und haftest. Natürlich kannst Du dann Deinen ursprünglichen Verkäufer in die Haftung nehmen, aber der Käufer hat Ansprüche nur gegen Dich.

                          Bei Verkauf von gebrauchten Sachen zwischen Verbrauchern kannst Du natürlich die Sachmängelhaftung ausschließen. Dann hat Dein Käufer gar nichts.

                          Kommentar


                            #14
                            Moin,

                            Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
                            Bei einem Weiterverkauf von gebrauchten Sachen zwischen Privatleuten kann die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden.
                            stimmt soweit natürlich!

                            Allerdings gab's doch schon genug Gerichtsurteile wg. Verkäufen in der Bucht. Wenn man Pech hat, wird hier gewerbsmäßiger Handel unterstellt, da man ja mehrere gleichartige Dinge "verkauft".
                            Dann hätte man ggf. die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen.

                            -> nur meine 2ct.

                            VG,
                            Mucki

                            Kommentar


                              #15
                              Alles richtig Mucki, ich wollte jetzt keinen größeren Exkurs draus machen, nur zum Thema "Garantie" die üblichen Missverständnisse aufklären.

                              Du hast natürlich Recht, zwischen "ausgeschlosssen" und "wirksam ausgeschlossen" ist ein großer Unterschied.

                              Aber ich denke mal, die rechtlichen Probleme bei Kauf / Verkauf via eBay sind nicht das Thema jetzt.


                              Zum Thema Sammelbestellung: Wenn jemand wirklich eine Sammelbestellung organisieren möchte, sind wir sicher kein Spielverderber.

                              Aber mir wäre es lieber es würde nicht so passieren, weil das Nachvollziehen "wer ist der tatsächliche Käufer" bei Sachmängeln usw. ungleich schwieriger ist. Auch dann das hin- und her wenn jemand dann was zurückgeben will, weil das müsste auch über den ursprünglichen Käufer führen wegen der ganzen Buchungen im Shopsystem. Wenn ich so nachdenke fallen mir noch ein paar eher unpraktische Nachteile ein.

                              Vorschlag: Machen wir es doch lieber so, auf das nächste erscheinende Produkt gibt es einen ordentlich geringen Einführungspreis?

                              glg

                              Stefan

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X