Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich in diesem Forum richtig bin und kann mir nicht vorstellen, dass das Thema noch nicht diskutiert wurde, konnte aber nichts finden… im Wesentlichen OT isses sicher, aber nicht komplett… drum… steinigt mich bitte nicht.
Hat jemande Erfahrung, Quellen, erfolgreiche Auseinandersetzungen mit dem FA, wenn es um knx-basierte Abrechnung von PV Mieterstrom geht?
Ich habe ein Zweifamilienhaus mit PV und Speicher (28kWp) und möchte den Solarstrom den Mietern anbieten. Am liebsten als "gemeinsame Gebäudeversorgung". Also, der Mieter behält seinen Netzstromversorger und bezieht in einem zweiten Vertrag von Solarstrom, wenn verfügbar.
Leider kann mir mein Versorger kein Messkonzept dafür anbieten. Ausserdem will ich das eigentlich gar nicht, denn ich glaube, dass das arschteuer wird und nix kann. Nun würde ich also gerne KNX-Stromzähler (geeicht) einbauen und die Auswertung/Berechnung selber machen. Vom Versorger nehme ich dann nur noch einen Zweirichtungszähler für Netzbezug und Einspeisung.
Den durch die Mieter aus dem Netz bezogenen Strom möchte ich 1:1 weiter berechnen und einen klaren, günstigen Strompreis für den genutzten PV-Strom machen.
Was ich aber nicht klären kann ist, ob ich das so machen darf und welche Folgen, vor allem steuerlich, das hat.
Genaugenommen ist das ein Mieterstrommodell, denn ich werde zum Stromversorger meiner Mieter. Aber es wird immer von einem Strompreis, also einem kalkulatorischen Mischpreis gesprochen. Muss ich das machen? Wo steht das?
Muss ich einen Messtellenbetreiber beauftragen oder darf ich das selber machen? Was folgt daraus, dass ich Energieversorger werde? Wo steht das???
Wie ist das mit PV-Strom, der den Mietern verkauft wird, fällt da EEG-Umlage drauf an? Wenn ja, wie ist das zu handhaben? Was ist mit PV-Strom für die Wärmepumpe für das ganze Haus? EEG-Umlage? Nur für den Teil, den die Mieter verbrauchen?
Da das eventuell langfristige, heftige steuerliche Auswirkungen haben kann, suche ich nach belastbaren Quellen, gerne auch Paragraphen und Erläuterungen dazu. Eure Meinungen sind mir wert und wichtig, reichen aber leider nicht aus, um darauf eine Entscheidung zu treffen.
Danke im Voraus!
Gruß
Jochen
ich bin mir nicht sicher, ob ich in diesem Forum richtig bin und kann mir nicht vorstellen, dass das Thema noch nicht diskutiert wurde, konnte aber nichts finden… im Wesentlichen OT isses sicher, aber nicht komplett… drum… steinigt mich bitte nicht.
Hat jemande Erfahrung, Quellen, erfolgreiche Auseinandersetzungen mit dem FA, wenn es um knx-basierte Abrechnung von PV Mieterstrom geht?
Ich habe ein Zweifamilienhaus mit PV und Speicher (28kWp) und möchte den Solarstrom den Mietern anbieten. Am liebsten als "gemeinsame Gebäudeversorgung". Also, der Mieter behält seinen Netzstromversorger und bezieht in einem zweiten Vertrag von Solarstrom, wenn verfügbar.
Leider kann mir mein Versorger kein Messkonzept dafür anbieten. Ausserdem will ich das eigentlich gar nicht, denn ich glaube, dass das arschteuer wird und nix kann. Nun würde ich also gerne KNX-Stromzähler (geeicht) einbauen und die Auswertung/Berechnung selber machen. Vom Versorger nehme ich dann nur noch einen Zweirichtungszähler für Netzbezug und Einspeisung.
Den durch die Mieter aus dem Netz bezogenen Strom möchte ich 1:1 weiter berechnen und einen klaren, günstigen Strompreis für den genutzten PV-Strom machen.
Was ich aber nicht klären kann ist, ob ich das so machen darf und welche Folgen, vor allem steuerlich, das hat.
Genaugenommen ist das ein Mieterstrommodell, denn ich werde zum Stromversorger meiner Mieter. Aber es wird immer von einem Strompreis, also einem kalkulatorischen Mischpreis gesprochen. Muss ich das machen? Wo steht das?
Muss ich einen Messtellenbetreiber beauftragen oder darf ich das selber machen? Was folgt daraus, dass ich Energieversorger werde? Wo steht das???
Wie ist das mit PV-Strom, der den Mietern verkauft wird, fällt da EEG-Umlage drauf an? Wenn ja, wie ist das zu handhaben? Was ist mit PV-Strom für die Wärmepumpe für das ganze Haus? EEG-Umlage? Nur für den Teil, den die Mieter verbrauchen?
Da das eventuell langfristige, heftige steuerliche Auswirkungen haben kann, suche ich nach belastbaren Quellen, gerne auch Paragraphen und Erläuterungen dazu. Eure Meinungen sind mir wert und wichtig, reichen aber leider nicht aus, um darauf eine Entscheidung zu treffen.
Danke im Voraus!
Gruß
Jochen
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