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PV Mieterstromabrechnung per KNX

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    [OT] PV Mieterstromabrechnung per KNX

    Hallo,

    ich bin mir nicht sicher, ob ich in diesem Forum richtig bin und kann mir nicht vorstellen, dass das Thema noch nicht diskutiert wurde, konnte aber nichts finden… im Wesentlichen OT isses sicher, aber nicht komplett… drum… steinigt mich bitte nicht.

    Hat jemande Erfahrung, Quellen, erfolgreiche Auseinandersetzungen mit dem FA, wenn es um knx-basierte Abrechnung von PV Mieterstrom geht?

    Ich habe ein Zweifamilienhaus mit PV und Speicher (28kWp) und möchte den Solarstrom den Mietern anbieten. Am liebsten als "gemeinsame Gebäudeversorgung". Also, der Mieter behält seinen Netzstromversorger und bezieht in einem zweiten Vertrag von Solarstrom, wenn verfügbar.
    Leider kann mir mein Versorger kein Messkonzept dafür anbieten. Ausserdem will ich das eigentlich gar nicht, denn ich glaube, dass das arschteuer wird und nix kann. Nun würde ich also gerne KNX-Stromzähler (geeicht) einbauen und die Auswertung/Berechnung selber machen. Vom Versorger nehme ich dann nur noch einen Zweirichtungszähler für Netzbezug und Einspeisung.
    Den durch die Mieter aus dem Netz bezogenen Strom möchte ich 1:1 weiter berechnen und einen klaren, günstigen Strompreis für den genutzten PV-Strom machen.

    Was ich aber nicht klären kann ist, ob ich das so machen darf und welche Folgen, vor allem steuerlich, das hat.

    Genaugenommen ist das ein Mieterstrommodell, denn ich werde zum Stromversorger meiner Mieter. Aber es wird immer von einem Strompreis, also einem kalkulatorischen Mischpreis gesprochen. Muss ich das machen? Wo steht das?
    Muss ich einen Messtellenbetreiber beauftragen oder darf ich das selber machen? Was folgt daraus, dass ich Energieversorger werde? Wo steht das???
    Wie ist das mit PV-Strom, der den Mietern verkauft wird, fällt da EEG-Umlage drauf an? Wenn ja, wie ist das zu handhaben? Was ist mit PV-Strom für die Wärmepumpe für das ganze Haus? EEG-Umlage? Nur für den Teil, den die Mieter verbrauchen?

    Da das eventuell langfristige, heftige steuerliche Auswirkungen haben kann, suche ich nach belastbaren Quellen, gerne auch Paragraphen und Erläuterungen dazu. Eure Meinungen sind mir wert und wichtig, reichen aber leider nicht aus, um darauf eine Entscheidung zu treffen.

    Danke im Voraus!

    Gruß
    Jochen

    #2
    Ich denke, dass unsere Meinung unerheblich ist, du solltest dich eher an einen Steuerberater oder ein passendes Forum wenden. Es gibt ja auch Stellen, bei den du kostenpflichtig aber relativ günstig Grundsatzfragen stellen kannst. Auch dein Finanzamt müßte dir eine passende Auskunft geben können.
    Viel Erfolg, Florian

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      #3
      Ich habe das Gleiche auch gerade versucht. Das Thema ist aber meines Eindruckes nach so neu, daß es noch weitgehend Grauzone ist.

      Der einzige Beteiligte, der mir eine klare Auskunft gegeben hat, war ausgerechnet der hiesige, hochbürokratische Versorger. Aber der hat sich eben auch nur auf Vorgaben zum Zählerkonzept beschränkt. Welche rechtlichen, kostenmäßigen und steuerlichen Auswirkungen die verschiedenen Zählermodelle haben, hat er natürlich nicht gesagt.

      Mein Steuerberater, obwohl jung und dynamisch, ist mit dem Thema völlig überfordert. Gerade über die Frage der EEG-Umlage findet sich niemand, der einem eine klare Aussage liefert.

      Quellen im Internet gibt´s zu Tausenden, aber die meisten davon scheinen von einer KI geschrieben zu sein, und vermischen meist die verschiedenen Modelle.

      Einigermaßen Erfahrungswerte gibt´s im Photovoltaikforum.com. Nur Vorsicht bei dem sehr lauten User mit dem "atmenden Nebenkostenmodell" 🤣

      Mein persönliches Fazit: Entweder beauftrage ich einen Dienstleister (eigentlich Wahnsinn für drei Mieteinheiten - das Angebot steht auch noch aus), oder ich rüste nur für Mieterstrom vor, und warte ab, bis die Rechtslage klarer ist.
      Zuletzt geändert von ArndR; 03.06.2025, 14:10.

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        #4
        Zitat von ArndR Beitrag anzeigen
        Gerade über die Frage der EEG-Umlage findet sich niemand, der einem eine klare Aussage liefert.
        Dann einfach dokumentieren wie man sich versucht hat schlau zu machen und wie man zu dem Schluss gekommen ist, dass man keine abführen braucht.

        Wenn dann irgendwann einer kommt und was anderes sagt, beruft man sich auf Verbotsirrtum: Man konnte das ja gar nicht wissen.

        Oder mal beim Solarenergie-Förderverein anfragen ...

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          #5
          Naja das was Du suchst ist ja eigentlich alles schon in Fördergesetze geschrieben, nur mangels des flächendeckenden Ausrollen der Smartmeter scheitern die naheliegensten Lösungen.

          Jeder Haushalt hat nen Smartmeter, Du mit Deiner PV Anlage auch.
          Jeder Haushalt hat einen Stromvertrag mit einem Stromanbieter seiner Wahl. Und zusätzlich hat man noch einen Vertrag mit einem Stromcommunity Anbieter. Dann geht Der Einspeiseleistungswert an den Communitydienstleister, der kennt auch die momentanen Verbräuche der anderen Haushalte. Alles was von deren Verbrauch in Deine Einspeisemenge passt kaufen die dann zum Community-Preis den Du dann als Gutschrift bekommst. Bleibt dann noch was über geht es eben an den Strommarkt. Lieferst Du zu wenig kaufen die Haushalte eben bei Ihrem Stromanbieter. Der Community Dienstleister übernimmt dafür die Kommunikation und getrennte Abrechnung mit dem jeweiligen Stromanbieter.

          Das Modell bietet sich natürlich sehr an wenn anderen Haushalte keine großen Möglichkeiten haben selbst entlang dynamischer Strompreise ihren Verbrauch zu regeln. So haben sie Fixoreise beim Stromanbieter Ihrer Wahl und quasi Bonuspreise wenn es aus Deiner PV Anlage drückt.

          Als PV Anlagenbetreiber lässt sich das dann natürlich optimieren, wenn Du auch noch deren Verbräuche kennst um absoluten Überschuss dann gerade zu Mittagszeiten im Speicher zu puffern, da es auf dem Strommarkt dann dafür nix gibt.

          Auf der InterSolar hab es in der Startuphalle so zwei drei Anbieter für solche Modelle. Die haben damit aber erst praktische Erfahrungen in Österreich, da da wohl der Smartmeter Rollout verbreiteter ist.

          Jeder Haushalt bedeutet dort das je Versorgungsnetzbetreiber das innerhalb eines Gebäudes oder der Zone des letzten Trafos oder Umspannwerkszone angeboten werden kann. Es muss also nicht unbedingt der Mieter im eigenen Haus sein, kann auch am anderen Ende der Straße jemand sein der komisch im Schatten wohnt und keine PV sinnvoll aufs Dach bekommt.

          Bis das in D gut funktioniert wird es wohl noch ne Weile dauern.

          Ansonsten mal bei den YT Kollegen vom Kanal meineEnergiewende.de nachfragen. Die hatten da mal eine Victron Anlage gebaut mit einer großen PV Anlage vom Hauseigentümer, einer entsprechenden zentralen Ansammlung von glaube 9 Stück 15kWh Akkupacks und je Wohneinheit einen Multiplus 3000 oder 5000 die sich alle aus dem Akku bedienen konnten. Ab bestimmten SOC Level wurden die Mieter Multiplusse vom Akku getrennt und nur noch derer von der Eigentümerwohneinheit blieb online. Da gab es dann auch einen etwas größeren Zählerschrank mit den Zählern hinter den einzelnen Multis zur Abrechnung.

          Aber wie die das da dann für Steuer und Abrechnung gemacht hatten war da nicht Teil des Videos. Ging da eher um die HW.

          Also machbar ist das aber Standard ist es leider nicht lange nicht, mit den Mieterstrommodellen.
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          "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
          Albert Einstein

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            #6
            Bin kein Experte, allerdings vom Gefühl würde ich es über einen Zähler abwickeln und über einen Zwischenzähler an den Mieter weiterbelasten. Dabei die Anforderungen an den Mieterstrom (90% vom durchschnittlichen Grundversorgungstarifs (glaube ich), näheres unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...rom/start.html) beachten.
            Vielleicht findest Du aber auch Erfahrungsberichte in dem anderen großen Forum (für PV Anlage) https://www.photovoltaikforum.com/
            da unter Finanzen und Steuern.

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              #7
              Ich habe selber keine Erfahrung damit, weiß aber das einige derartige Projekte (Mieterstrom/KNX) mit X2B realisiert worden sind. Vielleicht ist das interessant für dich: https://x2.energy/mieterstrom-abrechnung/ In Vorträgen der Firma wird auch auf einige deiner rechtlichen/steuerlichen Fragen eingegangen, vielleicht kann man dir das Material zusenden.
              Grüße Kilian

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                #8
                Ich wollte auch X2B vorschlagen. Damit funktioniert es out of the box. Habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht.
                Wir haben schon einige Anlagen nach diesen Anforderungen realisiert.

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                  #9
                  Hager beschreibt das hier doch sehr gut: https://hager.com/de/wissen/mieterstrommodelle
                  und im Hager Tipp : https://assets.sc.hager.com/de/-/med...MkajYwJGwwJGgw

                  Da ist auch die Art und Weise der unterschiedlichen Messkonzepte beschrieben.

                  Warum der Strom zum Mieter ausgerechnet über ein teuren KNX-Zähler gemessen werden soll, der im Übrigen nach seiner Eichpflicht nach 8 Jahren getauscht werden muss, erschließt sich mir nicht. Was bringen die kontinuierlichen Messwerte im KNX, wo du zu Abrechnungszwecken das Ding ohnehin nur einmal im Jahr ablesen musst, um abrechnen zu können? Dann lieber billige eHZ gekauft und aufgesteckt und nach 8 Jahren ohne Unterbrechung einfach tauschen und die alten entsorgen.

                  Die Probleme liegen doch hier ganz woanders, und nicht im Thema Messkonzept oder Zähler…

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                    #10
                    Was ist den steuerlich unklar?

                    3. Umfang der Steuerbefreiung
                    Von der Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 Satz 1 EStG umfasst sind Einnahmen und Entnahmen unabhängig von der Verwendung des von der Photovoltaikanlage erzeugten Stroms.
                    Zu den Einnahmen gehören insbesondere
                    - die Einspeisevergütung,
                    - Entgelte für anderweitige Stromlieferungen, z. B. an Mieter
                    - Vergütungen für das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen


                    Ich habe es mit meinen Mietern einfach umgesetzt (mit einfachen Hutschienen-Zählern). Rechtlich wohl nicht ganz wasserdicht, aber dafür eben auch von den Kosten optimal…

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