Ich beabsichtige, über den Elektroinstallateur, der bei mir die EIB-Geschichte macht, auch die ETS3 zu erwerben.
Macht er gerne, hat aber verständliche Sorge wegen der Gewährleistung.
Ich möchte ihn natürlich nicht vollständig wegen der EIB-Prgrammierung aus der Gewährleistung entlassen, sondern nur für durch mich angerichtetes Unheil - wie läßt sich letzteres dokumentieren?
Zunächst bekomme ich bei Fertigstelleung des Projekts die Projektdatei, so weit so gut.
Aber wie läßt sich bei anschließenden Änderungen (sei es durch mich oder durch ihn weil von mir zB im Rahmen von Nachbesserungen beauftragt) nachvollziehen, woher "der Schaden" kommt?
PS:
Ich erwerbe natürlich die neueste Version (müßte 3.0e sein?), er programmiert noch mit der ETS2 - ist doch kein Problem, oder???
Macht er gerne, hat aber verständliche Sorge wegen der Gewährleistung.
Ich möchte ihn natürlich nicht vollständig wegen der EIB-Prgrammierung aus der Gewährleistung entlassen, sondern nur für durch mich angerichtetes Unheil - wie läßt sich letzteres dokumentieren?
Zunächst bekomme ich bei Fertigstelleung des Projekts die Projektdatei, so weit so gut.
Aber wie läßt sich bei anschließenden Änderungen (sei es durch mich oder durch ihn weil von mir zB im Rahmen von Nachbesserungen beauftragt) nachvollziehen, woher "der Schaden" kommt?
PS:
Ich erwerbe natürlich die neueste Version (müßte 3.0e sein?), er programmiert noch mit der ETS2 - ist doch kein Problem, oder???
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