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ETS 3 Zusatzlizenz

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    KNX/EIB ETS 3 Zusatzlizenz

    Hallo!
    Bin zum erstenmal bei diesem Forum!
    Habe bereits mit der ETS 1 und ETS 2 1.3 erfahrung
    Brauchte jetzt jedoch die ETS 3
    Habe von den zusatzlizenzen gelesen bzw. von dn upgrades
    Habe zwar die Lizenz von ETS1 auf meinem Rechner - habe aber auch mit einer ETS2 1.3 zugriff twelche auf einem rechner von einem benannten inatalliert ist (nach seinen angaben ,vor jahren bei ebay erworben).Ein upgrade um 240 € ware da interessant - falls funktioniern würde
    Was bedeutet eigentlich zusatzlizenz
    Welche einschrankung habe ich dann bei en anderen zwei Rechner
    Kann ich mit der zweiten Lizenz dann nur die bereits programierden Projekte auf der Baustelle laden oder wie ist das
    Habe nur gelesen(kein Report, kein neues Porjekt möglich)
    Was heist das nun für mich

    mfg

    #2
    Hallo 582roman,

    ich denke nicht das du hier im Forum eine Anleitung oder sonstiges zum cracken der ETS bekommst. Die ETS ist auf jeden Fall ihr geld Wert!

    Wie das mit den Updates funktionert von ETS 2 auf 3 das weiß ich nicht, Aber ich denke, dass du die 2er nicht auf die 3er upgraden kannst.

    Was funktioniert ist, dass du dein Projekt von der 2 in die 3 importieren kannst !!!

    Mfg Manuel

    Kommentar


      #3
      Zitat von 582roman Beitrag anzeigen
      ...
      Bin zum erstenmal bei diesem Forum!

      ...Funktioniert ein upgrade auch bei einer gecrackden version ETS 2 1.3...


      ...welche auf einem rechner von einem benannten inatalliert ist (nach seinen angaben ,vor jahren bei ebay erworben)....

      Hallo,

      zum ersten mal in diesem Forum!? Und führst Dich ja gleich nett ein. Ich weis nich, ob Du hier richtig aufgehoben bist, es sei denn, Du änderst Deine anrüchige Einstellung.

      Du schreibst von Lizenzen und fragst gleichzeitig nach einem Upgrade einer gecrackten Version...

      Eine ETS Lizenz kann man nicht "in der Bucht" ersteigern. Eine legale "weitergabe" einer Lizenz ist nur mit Zustimmung der Konnex möglich. Mit anderen Worten Du arbeitest vermeindlich mit einer Raubkopie

      Deine Posting ist ansonsten nicht zu beanstanden, jedoch herrscht in diesem Forum ein anderer (legaler) Ton...

      Kommentar


        #4
        Missverständnis von gecrackder Version

        Entschuldigung,wenn ich hier eine unruhe hergestellt habe.
        Ich habe eigentlich vor die ETS 3 legal zu erwerben-die frage mit der ets 2 war sicherlich nisht angeracht-da ich die ets 2 aber auf meinenem erworbenen Rechner vorinstalliert hatte -wollt ich halt diese Rage unter Personen diskutiern die davon eine Ahnung haben- Wie gesagt ich will keine gecrackte Version betreiben- Ich bauche die ETS 3 in Vollversion-Aber danke für die Antwort - Tut leid für das Missverständnis

        Kommentar


          #5
          Eine ETS Lizenz kann man nicht "in der Bucht" ersteigern. Eine legale "weitergabe" einer Lizenz ist nur mit Zustimmung der Konnex möglich.
          Nur weil die Konnex dies so behauptet, muss es noch lange nicht wahr oder gar erlaubt sein! Ich kann bestimmt nicht ausschliessen, dass es für gewerbliche Kunden möglich ist solche Einschränkungen durch einen Vertrag mit einem belgischen Unternehmen festzulegen, aber allgemein muss sich die Konnex schon an deutsche Gesetze halten wenn sie ihre Waren hier verkauft. Hierzulande gilt der Erschöpfungsgrundsatz und damit u.a. das hinlängliche bekannte Urteil des BGH zu Softwarelizenzen:

          http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...8&pos=9&anz=25

          Ob dies auch auf die ETS übertragbar ist? - Keine Ahnung, denn ich bin kein Rechtsanwalt. Ich darf mich nur immer wieder beruflich mit Softwarelizenzfragen herumschlagen und muss feststellen, dass leider häufig eindeutig ungültige Klauseln in Softwarelizenzverträgen auftauchen. Persönlich würde ich es darauf ankommen lassen und einen neuen Hardwareschlüssel von der Konnex anfordern wenn ich eine Original-CD samt Lizenz irgendwo (z.B. auch aus einer Konkursmasse, es muss ja nicht immer eBay sein) gekauft hätte.

          Thorsten

          PS: Übrigens, sollte jemand von der Konnex hier mitlesen, die deutsche Impressumspflicht gilt auch für Ihr Unternehmen, siehe z.B. http://www.jurpc.de/rechtspr/20030153.htm - und
          http://www.knx.org/de/was-ist-knx/di...-company-data/ ist wohl kaum ein konformes Impressum. (Ist mir aufgefallen als ich nachsehen wollte ob die Konnex inzwischen auch hier im Lande direkt vertreten ist.)

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            #6
            Zitat von ThorstenF Beitrag anzeigen
            - Keine Ahnung, denn ich bin kein Rechtsanwalt.
            Denke ich auch, und damit sollten wir es auch belassen.

            Das o.g. Urteil bezieht sich auf sog. OEM Lizenzen und ist damit etwas anders gelagert als die Nutzungslizenz der Konnex. Ob es Klug ist eine solche Lizenz im Internet zu erwerben oder aus einer Konkursmasse, stelle ich mal dahin. Im Zweifel ist es dann schwierig (selbst mit Originaldisketten - bei der ETS welche Originaldisketten??) die "Echtheit" der Lizenz nachzuweisen. Da die ETS-Lizenzen "namentlich" vergeben werden, ist der Lizenznehmer immer erst mal der, der (nachweislich) das Original erworben hat. Das komplizierte "weitergeben" einer Lizenz will ich hier gar nicht weiter beleuchten.


            Und noch was: Was soll dieser leicht aggresive Unterton in dem P.S.??

            Auch das zitieren von juristischen Texten macht getroffene Aussagen nicht kompetenter. Der §6 des Teledienstgesetzes besagt lediglich, das das Impressum (und damit die Verantwortlichen) "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten" ist. Das ist beim Impressum der KONNEX erkennbar gegeben.



            Last but not least sollte hier nicht weiter über das "legale" Kopieren von Software, Übertragen von Lizenz - und Nutzungsrechten u.s.w. diskutiert werden - dies ist kein juristisches Forum....

            deshalb

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