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Sicherheitsbeleuchtung und EIB

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    #16
    Ist die SiBel Bauauflage?

    Was für eine Art Gebäude ist es denn? Hotel, Schule; Kino......

    Gruß

    Stefan
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel.

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      #17
      Erzähl doch bitte mal um welche Art von Projekt es geht, deiner Schilderung nach gibt es keine Notstromversorgung, oder?

      "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist." Henry Ford

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        #18
        Gemäß den mir bekannten, gültigen Vorschriften ist neben der Überwachung des Endstromkreises der Allgemeinbeleuchtung auch der ggf. vorhandene Steuerstromkreis zu überwachen.

        Hierbei erfolgt die Überwachung in der Regel durch die Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Bei Einsatz von EIB/KNX kann die Überwachung durch Überwachung der Busspannungsversorgung mit z.B. dem ABB Diagnose-/Schutzmodul (potenzialfreier Kontakt) in Verbindung mit der Vorzugslage der Schaltaktoren erfolgen. Dies sollte aber mit dem Sachverständigen im Vorfeld abgesprochen werden. Einige Sachverständige akzeptieren auch nur die Vorzugslage der Schaltaktoren.

        Zu beachten ist auch noch, dass die Überwachung des potenzialfreien Kontaktes auf Kurzschluss oder Leitungsbruch erfolgen muss oder die Überwachungsleitung zur Sicherheitsbeleuchtungsanlage in Funktionserhalt ausgeführt sein muss.

        Hoffe mit meinen Erfahrungen mitgeholfen zu haben.
        Grüße aus Pfaffenhofen a.d. Ilm

        Oliver Wetzel

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          #19
          Wenn ich nun auf ein Sicherheitsobjekt alle 7 Sekunden sende und den Aktor dieses Telegramm auf15 Sekunden Überwachung einstelle, bricht mir ja mein Bus zusammen - ca. 30 Aktoren 100 Präsenzmelder und ca 150 Beleuchtungskreise. Was haltet ihr von dieser Forderung. Wie überzeugt man nun den TÜV, dass dies so nicht geht.
          Ich halte die Forderung sogar für sinnvoll, würde es aber anders lösen....

          Aktoren in Vorzugslage ist wohl klar... Zur Überwachung der Kommunikation jedoch reicht ein zyklischer Sender. Dieser wirkt wie ein "Heardbeat" auf das Sichertsobjekt der Aktoren... bleibt der "Takt" aus schlägt das Sicherheitsobjekt zu... aber nur eben dort, wo eine Störung in der Kommunikation eintritt.

          Eleganter und überzeugender ist dies jedoch mit den "Sicherheitsbausteinen" und dann die Busspannung des Aktors über das Relais schleifen... Bitte auch beachten, dass gem. neuer Vorschrift ebenfalls das Leuchtmittel auf Funktion überwacht und dieser Vorgang dokumentiert werden muss...

          LG

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            #20
            Hallo

            Vielen Dank für die Antworten. Ich werde es ähnlich machen wie Mike vorgeschlagen. Allerdings müsste man ja auch die Präsenzmelder überwachen. Jeder Endstromkreis muss ja überwacht werden Oder?

            Schöne Grüße

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              #21
              Der TÜV-Prüfer sieht wahrscheinlich ein Problem darin das wenn du die Bel. Über BM steuerst das Licht nicht einschalten kann, wenn der EIB ausfällt. Du solltest dir denn Grund seiner Forderung jedoch begründen lassen. Vielleicht reicht ihm auch schon eine Grundbeleuchtung (1 LUX) die nicht über den EIB abgeschaltet wird.
              Wer fragt ist ein Narr - für 5 Minuten.
              Wer nicht fragt ist ein Narr - sein Leben lang.

              Nur weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt.

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