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    Gewährleistung

    Hallo, hat jemand schnell einen Tip was mit der Gewährleistung passiert wenn in der Gewährleistungszeit jemand in der Anlage rumprogrammiert?
    Gruss Torsten

    sigpic

    www.contrel.de

    #2
    Schnelle Tipps gibt es nicht!

    Tipps helfen hier wenig und können auch rechtlich nicht angewandt werden.

    Saubere Vorgehensweise = Rechtsberatung und ggf. Interessen anwaltlich vertreten lassen. Das ist der einzige und sauberste Weg die eigenen Interessen und ggf. mögliche Haftungsansprüche abzuwehren. Im Zweifelsfalle ist ein Sachverstandiger hinzuziehen.

    Private Rechtsberatung bzw. Tipps sind rechtlich nicht zu lassig und helfen in einer unbekannten Sachlage keinem.

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      #3
      war ev. etwas zu kaotisch geschrieben.

      Ich möchte nur wissen, ob ich weiter für eine KNX Anlage Garantieleistungen erbringen oder für Schaden ( Jalousie )haften muss muss wenn ein anderer die Jalousiesteuerung teilweise, wahren der Gewahrleistung umprogrammiert hat?

      (Ich habe auch nicht unbedingt Lust wegen einer kleinen Auskunft einen RA mein Geld zu überlassen.)
      Gruss Torsten

      sigpic

      www.contrel.de

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        #4
        Zitat von redstar Beitrag anzeigen
        Private Rechtsberatung bzw. Tipps sind rechtlich nicht zu lässig
        Wo bitte steht das ? Und falls Du das Rechtberatungsgesetzt nennen willst, solltest Du es zuerst einmal lesen. Aber deiner "sauberen Vorgehensweise" stimme ich natürlich zu.

        M.E. ist eine grundsätzlicher Gewährleistiungsauschluss nicht wegen einer Umprogrammierung zu erwirken da es sich ja um einen normalen gebrauch des Geräts handelt. Aber ab da wird es wie von redtsar beschrieben kompliziert und man muss den Einzelfall genau kennen um irgendetwas sagen zu können.

        Gruss,
        Gaston

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          #5
          Hallo,

          verweise ich mal auf das hier:

          https://knx-user-forum.de/showthread.php?t=1239

          P.S. Ich bitte wegen potentieller Abmahnbarkeit von "Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz" auf juristische Diskussionen -durch juristische Laien - zu verzichten bzw. nur ganz "allgemein" zu halten.

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            #6
            OK, danke an alle.
            Gruss Torsten

            sigpic

            www.contrel.de

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              #7
              Zitat von AScherff Beitrag anzeigen
              P.S. Ich bitte wegen potentieller Abmahnbarkeit von "Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz" auf juristische Diskussionen -durch juristische Laien - zu verzichten bzw. nur ganz "allgemein" zu halten.
              Hallo Alfred,

              Es geht mir jrtzt nicht darum recht zu haben (oder auch nicht), aber Recht hat mich von jeher interessiert und ich wüsste wirklich gerne wie Ihr darauf kommt dass dies nicht rechtens ist.

              Das RBerG sagt ausdrücklich:

              (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen,
              2.gegen ein Verbot nach § 7 Satz 2 verstößt oder
              3.unbefugt die Berufsbezeichnung "Rechtsbeistand" oder eine ihr zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung führt.

              (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

              und hier im Forum handelt es sich eindeutich nicht um eine geschäftsmässige beratung. Wo liegt also das Problem ? Wie gesagt, geht nich tum das Streitgespräch, wenn Du sagst "Ich weiss es auch nicht so genau, wir wollen uns nur auf der sicheren Seite wägen", dann ist das OK, aber falls es was stichhaltiges gibt würds mich eben interessieren

              P.S.: Im Juli hat das RBerG wohl eh ausgedient, und das neue Rechtsdienstleistungsgesetz hab ich noch nicht gelesen

              Gruss,
              Gaston

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                #8
                Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
                Es geht mir jrtzt nicht darum recht zu haben (oder auch nicht), aber Recht hat mich von jeher interessiert und ich wüsste wirklich gerne wie Ihr darauf kommt dass dies nicht rechtens ist.


                Es geht nicht darum, ob das "Rechtsberatungsgesetz" hier Anwendung findet oder nicht. Es geht auch nicht darum, ob hier "gewerbsmaßig" solche Vorfalle "besorgt" werden. "Rechtssicherheit" auch in diesen Fragen, gibt es erst, wenn das Problem (Abmahnung) auf dem Tisch lag und "Letztinstanzlich" vor Gericht entschieden wurde. Dazwischen gibt es Ärger, Rechtsunsicherheit, Prozessrisiken und noch mehr Ärger. Man benötigt einen Anwalt und auch wenn man in letzter Konsequenz "recht" hatte, bleiben dennoch eine Menge Kosten übrig...

                Darum geht es! Und damit das hier nicht weiter ausufert, mach ich das Ding auch jetzt zu; das Thema ist eh erledigt und wird nun OT

                P.S. mir ist bewusst, das dies einem "Maulkorb" gleich kommt, dies ist jedoch ein "technisches" Forum - deshalb kann ich damit leben...

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