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  • Jambala
    antwortet
    Zitat von TRex Beitrag anzeigen
    Die Bedingungen können einseitig nicht geändert werden, es liegen diejenigen zugrunde, die beim Abschluss des Vertrags gegolten haben. Also Achtung bei Umstellungen und Änderungen ;-)
    Eine einseitige Änderung der Bedingungen durch die VS löst ein sofortiges Sonderkündigungsrecht für den Kunden aus. Daher macht so etwas in der Praxis kein normales Unternehmen.

    Eine einseitige Änderung ohne Benachrichtigung des Kunden ist m.E. nach im Schadensfall irrelevant.

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  • TRex
    antwortet
    Jungs, alles schön und gut.

    Die Einbruch-Diebstahl-Kombination kennt Ihr ja schon.

    Es obliegt dem Geschädigten den Einbruch nachzuweisen. Das kann er nur durch den Nachweis der Gebäudebeschädigung. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um ein durchgezwicktes Kabel oder ein manipuliertes Schloss oder gar ein Loch in der Wand handelt. Bei alledem hat der Geschädigte kein Problem.

    Das durchgezwickte Kabel ( wenn leicht zugänglich ) könnte u.U, noch als grob fahrlässig abgelehnt werden.

    Beim Fingerprint wird das schwierig, denn da gibt es keine Beschädigung, also -> NEIN!

    Am Ende entscheidet ein Richter, und das ist eben wie auf hoher See,
    Punk. Aus. Rum.

    P.S. Redstar....
    Die Bedingungen können einseitig nicht geändert werden, es liegen diejenigen zugrunde, die beim Abschluss des Vertrags gegolten haben. Also Achtung bei Umstellungen und Änderungen ;-)

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  • PeterPan
    antwortet
    Einbrecher durchschneidet Fliegengitter

    ... Seltsam...

    Einbrecher durchschneidet Fliegengitter, klaut Bargeld = Einbruchdiebstahl = Versicherung zahlt

    ktipp.ch - Beratung - Hausratversicherung Wird beim Einbruch gestohlenes Bargeld ersetzt

    Hausratsversicherungen im Vergleich der Leistungen
    ktipp.ch - Tests - Detail - Hausratversicherung

    Versicherung: Ist der Einbruch gedeckt? - Beobachter

    Grösstenteils hat es auch an den Aussentüren Hebelgriffe. Ergo lernt man recht schnell den Schlüssel umzudrehen, beim Verlassen des Hauses.

    Einbruchdiebstahl Definition:
    Definition » Einbruchdiebstahl « | Gabler Wirtschaftslexikon

    II. Versicherungswirtschaft:

    Variante des Versicherungsfalls unter der versicherten Gefahr „Einbruchdiebstahl und Raub“, z.B. im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung. Konstituierende Merkmale sind das Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge in die versicherte Wohnung mit nachfolgendem Diebstahl. Dem Grundtatbestand des Einbruchdiebstahls ist das Öffnen bzw. Aufbrechen eines Behältnisses innerhalb der versicherten Wohnung mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge gleichgestellt. Besondere Regelungen gelten, wenn sich der Täter mittels der richtigen Schlüssel Zutritt zur versicherten Wohnung verschafft oder dort ein Behältnis öffnet. In diesen Fällen muss sich der Täter im Regelfall den richtigen Schlüssel durch Einbruchdiebstahl, Raub oder einfachen Diebstahl verschafft haben, ohne dass dies durch fahrlässiges Verhalten der berechtigten Schlüsselinhaber begünstigt worden ist.

    ERGO (keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern meine persönliche Meinung):
    Sobald ein Einbrecher falsche Schlüssel oder Werkzeuge zum Einbruch benötigt und dabei Wertgegenstände oder Bargeld entwendet, handelt es sich um einen versicherten Einbruchdiebstahl.

    Verriegelt die Tür selbstständig nach dem Schliessen durch den Riegelkontakt, muss der Einbrecher ein Werkzeug verwenden, um das Haus zu betreten. Ergibt Einbruch

    Öffnet der Einbrecher mit Werkzeug die Fingerprintvorrichtung, um sich Zutritt zu verschaffen. Ergibt falscher Schlüssel und Einbruch mit Werkzeug.

    Somit müssten beide Fälle von der entsprechenden Hausratsversicherung abgedeckt sein.

    Man versichere sich zu diesen Themen jedoch mit seiner Versicherung rück. (Wortspiel)

    Gruss Peter

    Abgesehen davon sollte man/frau sich Gedanken um den Primärschutz (Einbruchhemmung) und eine autarke Alarmanlage machen, sollte man "Werte" im Haus besitzen oder ungern ungebetenen Besuch begrüssen zu wollen.

    Richtige Alarmanlagen dürfen nur mit den zugehörigen Codetastaturen scharf oder unscharf geschaltet werden. (nicht über Fingerprint und nicht über Schlüsselschalter oder KNX-Funktionen)

    Stausinformationen der Alarmanlage hingegen können über Schnittstellen auf den Bus ausgegeben werden (Fensterkontakte, Melderkreise, Störungen, Info scharf/unscharf)

    Weitläufig als Alarmanlagen bezeichnete Systeme werden unterschieden in Gefahrenwarnanlagen GWA und Einbruchmeldeanlagen EMA. EMA Produkte sind überwiegend Systemzertifizert. Ausserdem gibt es noch VdS anerkannte Produkte mit Nachweis einer EN Norm.
    http://vds.de/de/zertifizierungen/ve...anerkennungen/

    Beratungsstelle zum Thema Einbruch in Eurer Nähe
    http://www.k-einbruch.de/

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von MatthiasS Beitrag anzeigen
    Also sorry Karlheinz, aber hinsichtlich Auto ist das einfach Unsinn.

    PS. Ich habe beste Kontakte in diese Industrie in Coburg.
    Matthias, nimm das Thema Fingerprint Auto aus dieser Diskussion raus.
    Scheint mir hier nicht zielführend zu sein.

    Diese Aussage "Zitat" fiel im vergangenen Jahr auf einer Veranstaltung von führenden Vertretern eines Entwicklungszentrums eines deutschen Weltkonzerns, welcher u.a. auch führend in der Automobilbranche ist. Zitat wie beschrieben u.a. vor Vertretern einer TU.

    Mag sein, dass hier andere Industriezweige diese Meinung nicht teilen und gänzlich andre Wege gehen.

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  • MatthiasS
    antwortet
    Hausratversicherung Fingerprint

    Also sorry Karlheinz, aber hinsichtlich Auto ist das einfach Unsinn.

    PS. Ich habe beste Kontakte in diese Industrie in Coburg.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Entscheidend für euere Diskussion der Einbezug der Versicherungsgesellschaft. Derartige Fragen sind direkt mit dieser zu klären.

    Versicherungen interessiert weder ein Fingerprint, ein Smarthome noch sonst eine "Spielerei".

    Im Versicherungsfalle zählen Fakten und diese besagen, die Türe muss verschlossen sein, d.h. nicht nur zu, sondern der Schlüssel im Zylinder gedreht. Dies gilt auch für ein "kurzzeitiges" verlassen des Hauses. Wobei "kurzzeitig" auch Fragen aufwirft. Sicherstellung des Verschlusses. Ein Schließzylinder ist nach meinem Kenntnisstand bisher noch nicht spezifiziert worden.

    So auch der Verschluß der Fenster. Also der Bewohner trägt die Sorge für das versicherte Eigentum.

    In der Regel reicht es nicht aus "mal" den Repräsentanten derartiger Unternehmen zu konsuldieren, sondern die Gesellschaft selbst. Hierbei sich in die geltenden Versicherungsbedingungen einzulesen und beachten, das diese sich jährlich ändern können. Letztere erfahren die Kunden in der Regel nicht.

    Es empfiehlt sich auch bei Verzicht auf eine mögliche Unterversicherung Sorge zu tragen das die Angaben den örtlichen Gegebenheiten entsprechen.
    Ergänzend Bauplan, Wohnfläche (ohne Diele, Treppe, HWR Flächen etc.) mit beigeben und bestätigen lassen. Bewährt auch eine gemeinsame Begehung des zu versicherten Objektes mit entsprechender Bestätiugung.

    Bezüglich Fingerprint & Co hat keienr etwas dagegen wenn das Haus bewohnt, jemand anwesend ist und als erleichterter Zugang zum Haus benutzt wird.

    Anmerkung:
    Deshalb hat auch der "Fingerprint" in der Autoindustrie bisher wenig Beachtung erhalten. In diversen Gesprächen mit führenden Unternehmen dieser Branche wurde eine derartige Zugangskontrolle bereits im Ansatz verworfen. Zitiere wörtlich: verworfen, weil man einen Finger abschneiden und benutzen könnte!".

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von ASL_Berlin Beitrag anzeigen
    jeden Einbrecher einfacher Gewalt anzuwenden oder den Zylinder ...
    Welchen Zylinder??... Gibts doch gar nicht mehr :-)

    Beim Einsatz einer richtigen EMA (auch kein KNX-Gebastel...) auch darauf achten, dass die Türe ein Sperrelement hat-...

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  • Knaller
    antwortet
    Fingerprint

    Schönen Abend

    Fingerprint für die Wohnungstür ist nur mit einem Prüfsiegel der Versicherer zulässig. Di etwas teureren haben Meistens eine Zulassung. Mein Schwester hat so ein Ding im Einsatz. Echt toll das Ding einziger Nachteil wenn du zu lange im Pool warst und schrumpel Finger hast


    Gruß Herbert

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  • ASL_Berlin
    antwortet
    Da ist es für jeden Einbrecher einfacher Gewalt anzuwenden oder den Zylinder mit dem entsprechenden Werkzeug zu öffnen.
    Wenn man beim Fingerprint nicht das Schaltrelais am Gerät nimmt, sondern einen externen Schaltaktor bzw. das Relais am Steuergerät, dann lässt sich der Leser nicht so einfach überlisten.
    Willst Du Dich weiter absichern, dann bau eine Einbruchmeldeanlage ein.

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  • Emma2012
    antwortet
    Zitat von ASL_Berlin Beitrag anzeigen
    Wichtig ist aber trotzdem der Verschluss... am besten nimmst Du also ein selbstverriegelndes Schloss, dann ist immer abgeschlossen sobald die Tür schließt.
    Die Frage ist nur, ob man den Fingerscan überlisten kann und somit aufgesperrt wird?

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  • MatthiasS
    antwortet
    Hausratversicherung Fingerprint

    Korrekt.


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  • ASL_Berlin
    antwortet
    Wichtig ist aber trotzdem der Verschluss... am besten nimmst Du also ein selbstverriegelndes Schloss, dann ist immer abgeschlossen sobald die Tür schließt.

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  • MatthiasS
    antwortet
    Hausratversicherung Fingerprint

    Wenn du keine besonderen Werte hast, ist das der Versicherung egal.


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  • Emma2012
    hat ein Thema erstellt Hausratversicherung Fingerprint.

    Hausratversicherung Fingerprint

    Hallo zusammen,

    ich habe vor ein automatisches Schloß, Gira Fingerprint Unterputz Einheit und die Wohnungsstation AP zu verbauen. Ist diese Kombination so sicher, dass es keine Probleme bei der Versicherung gibt?
    Hat jemand Erfahrung, wie die Versicherungen zu so etwas stehen?
    Sehe bei Gira kein VDS Zeichen o.ä.

    Grüße
    Emma
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