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Hager Medienkoppler TR131A darf nicht programmiert werden !

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    Hager Medienkoppler TR131A darf nicht programmiert werden !

    Da Ich dies in einigen Threads geschrieben hatte mache Ich einen neuen Thread um die Lösung zu Dokumentieren.

    Problem

    Wenn man in der ETS den Hager KNX/RF Medienkoppler TR131A auswählt und "Applikation programmieren" macht ist er danach unbrauchbar und muss ausgetauscht werden.

    Ich weis nicht ob das auch andere Programmierfunktionen betrifft. Die Programmierung der physikalischen Adresse alleine funktioniert natürlich.

    Lösung

    Hager hat mir heute mitgeteilt dass in der neusten Pluginversion dieses Problem gelöst sei in dem das Plugin die Programmierung nicht zulässt.

    Somit hoffe Ich dass das Problem zumindest mit der Installatuon des letzten Plugins gelöst ist. Ausprobiert hab Ich's nicht

    Gruss,
    Gaston

    #2
    Gaston, Anerkennung!
    Wie ist nun der Sachstand zu den KNX Rauchmeldern betreffend Anmeldung, Funktion?

    Lösung: über 1 Jahr lässt Hersteller Kunden warten! Dies wirft erneut Fragen auf!

    Kommentar


      #3
      Zitat von redstar Beitrag anzeigen
      Wie ist nun der Sachstand zu den KNX Rauchmeldern betreffend Anmeldung, Funktion?
      Mit den Rauchmeldern ist alles gelöst. Bei mir war Anfangs von den 3 bestellten einer defekt so dass das Funkmodul nur in eine Richtung funktionierte. Die anderen Probleme kamen aus der falschen Beschreibung.

      Zum Programieren der Rauchmelder muss man die Programiertaste (Taste 0 an der Rückseite) gedrückt halten bis die LED daneben an bleibt. Und nicht wie in der BDA beschrieben die Batterie ausbauen und wieder einlegen.

      Der Rauchmelder sollte auch nicht direkt neben dem Medienkoppler liegen, im Gegensatz zu den unidirektionalen Geräten wie die Funktaster die direkt neben die Antenne gehalten werden müssen.

      Nur bei den Wärmemeldern bleibt noch ein Punkt offen da diese keine Statusmeldungen alle 24 Stunden schicken und somit keine Sicherheitsprüfung gemacht werden kann ob sie noch "da" sind.

      Gruss,
      Gaston

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        #4
        Ich wundere mich auch gerade, wie ein renommierter Hersteller wie hager solche fehlerhafte Software und Hardware (offenbar ohne QS-Prüfung) für zahlende Kunden auf den Markt bringt.
        Danke & Liebe Grüße

        Kommentar


          #5
          Das klingt ja sehr gut. Danke für die Info.
          Können den die Rauchmelder per KNX Telegramm quittiert werden?
          Oder kann man an die Rauchmelder überhaupt ein Telegramm senden?

          Bis dato gibt der Rauchmelder nur Telegramme raus.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Hell Beitrag anzeigen
            Ich wundere mich auch gerade, wie ein renommierter Hersteller wie hager solche fehlerhafte Software und Hardware (offenbar ohne QS-Prüfung) für zahlende Kunden auf den Markt bringt.
            Obwohl Ich das genau so sehe finde Ich es noch beschämender das ein solcher Programmiertest bei der Zertifizierung nicht gemacht wird.

            Gruss,
            Gaston

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              #7
              Zitat von Axel Beitrag anzeigen
              Können den die Rauchmelder per KNX Telegramm quittiert werden?
              Oder kann man an die Rauchmelder überhaupt ein Telegramm senden?

              Bis dato gibt der Rauchmelder nur Telegramme raus.
              Nein, obwohl der Rauchmelder technisch bidirektional ist, kann man Ihm keine Telegramme senden.

              Gruss,
              Gaston

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                #8
                Hager Medienkoppler TR131A darf nicht programmiert werden !

                Es wäre ein Traum einen Rauchalarm über den KNX zu bestätigen. Gerade für ältere Menschen!!

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
                  Nein, obwohl der Rauchmelder technisch bidirektional ist, kann man Ihm keine Telegramme senden.
                  D.h. diese auch nicht von extern aktivieren!

                  Aber btw was ist den mit den "falschen" Adressen, hat sich da was getan oder bleibt das mit den phys. Adressen so? Die Firmware der Geräte wird ja nicht gewechselt oder?
                  cu
                  Andreas


                  Aus dem Norden? Schau mal rein, Stammtisch-Nord!

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Axel Beitrag anzeigen
                    Es wäre ein Traum einen Rauchalarm über den KNX zu bestätigen. Gerade für ältere Menschen!!
                    Auch wenn Ich es in deinem konkreten Beispiel den Wunsch sehr gut nachvollziehen kann, so halte Ich es von der Sicherheit her als bedenklich.

                    Ich glaube auch nicht dass das sich mit DIN EN 14604 vereinbaren liesse.

                    Zitat von arosy Beitrag anzeigen
                    D.h. diese auch nicht von extern aktivieren!
                    Im ersten Moment mag das externe aktivieren als gute Idee erscheinen. Das würde aber bedeuten man will den Rauchmelder für andere Alarme "missbrauchen". Und das ist nicht wünschenswert.

                    Man könnte nun argumentieren dass man so zusätzlich zur Vernetzung auch per KNX vernetzen könnte. Aber eben das kann man durch die Funktion nicht garantieren, also dass die Funktion nur dafür benutzt wird. Auch das lässt sich so wie Ich die Norm im Kopf habe nicht mit DIN EN 14604 vereinbaren.

                    Aber btw was ist den mit den "falschen" Adressen, hat sich da was getan oder bleibt das mit den phys. Adressen so? Die Firmware der Geräte wird ja nicht gewechselt oder?
                    Oha, nein das hatte Ich noch ganz vergessen. Da muss Ich auch nochmal nachhaken.

                    Gruss & Dank,
                    Gaston

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                      #11
                      Ich grabe mal den alten Thread hier aus. Trotz neuster Pluginversion v1.1 habe ich es geschafft, einen TR131A per "Applikation laden" bzw "Gerät zurücksetzen" unbrauchbar zu machen. Hager nimmt das Gerät zwar über den Händler (Voltus) zurück, jedoch verlangt Hager 15% Rücknahmegebühr von mir wegen Falschprogrammierung. Das werde ich verweigern, da, so meiner Ansicht nach, kein Wort über dieses Verhalten in der Applikationsbeschreibung zu finden ist. Ich sehe hier den Fehler eher in der Applikationssoftware.
                      Ich werde berichten, wie sich der Support von Hager weiter verhält.

                      Gruss,

                      Stefan
                      Sonos

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von pfischi Beitrag anzeigen
                        jedoch verlangt Hager 15% Rücknahmegebühr von mir wegen Falschprogrammierung.
                        Oha, da könnten die Herren von VW aber noch was von Hager lernen, und 15% des Wagenpreises wegen unsachgemässem, nicht labortauglichem, Fahren verlangen .

                        Die Programierung eines Gerätes ist ein ganz normaler Vorgang, es ist die Aufgabe des Herstellers dass sich sein Gerät richtig verhält. Was kommt sonst als nächstes ? Das Plugin löst die Programmierung selkbst aus wenn man Copy/Paste macht, und wieder ist der Kunde wegen unsachgemässem Copy/Paste schuld ?

                        Das wär ein Fall für den Verbraucherschutz, oder die Rubrik "Vorsicht Kunde" im c't Magazin.

                        Gruss,
                        Gaston

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                          #13
                          Hager ist nicht gerade mein Favorit, wenn es um KNX-Geräte geht - wobei ich ihr TX100 wirklich gut fand.

                          Mal sehen, wann das Produktkuddelmuddel hinsichtlich Berker sich bereinigt - da war eine zeitlang der Wurm drin.
                          Gruss
                          GLT

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                            #14
                            Ich bin gerade in der Entscheidungsfindung Hager KNX Funk quicklink (Hager TR131A) oder BuschJaeger Funk Waveline (Weinzierl 670 KNX-RF Gateway).
                            Kann der Hager KNX/RF Medienkoppler TR131A in Verbindung mit ETS5 empfohlen werden oder würdet ihr aktuell eher davon abraten.

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                              #15
                              Waveline (bzw. das Weinzierl) als KNX-RF zu bezeichnen halte ich für etwas irritierend, das es einfach nur eine 24-kanalige Funksteuerung ist und nur das Gateway programmiert wird.
                              Das Hager TR131A geht schon mehr in die richtige Richtung, aber von richtigem KNX-RF ist das auch noch etwas weg. Daran ändert auch die Benutzung der ETS5 nichts, so lange es keine native ETS5-Applikationen gibt, mit denen die Geräte sich ganz normal mit der ETS in Betrieb nehmen lassen (und nicht über das behelfsmäßige PlugIn). Ich vermute aber mal, das wird dann irgendwann eine komplett neue Gerätegeneration.

                              Die Frage ist eher, was willst du damit machen und bist du mit den Einschränkungen des jeweiligen Systems zufrieden.

                              Die Alternative ist dann das richtige KNX-RF, z.B. die mdt-KNX-RF+-Geräte. Nachteile sind vor allem die zwingende Notwendigeit der ETS5 und die bisher recht geringe Auswahl. Vorteile (die wichtigsten): Richtige KNX-Geräte die direkt aus der ETS programmiert werden, kombatibel mit anderen Herstellern die richtige KNX-RF-Geräte herstellen.
                              Gruß Andreas

                              -----------------------------------------------------------
                              Immer wieder benötigt: KNX-Grundlagen PDF Englisch, PDF Deutsch oder
                              Deutsche Version im KNX-Support.

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