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Ist doch alles gesagt, der ganze Thread ist eh überflüssig, vor allem wenn manche Leute eher auf Stress aus sind.
Richtig, deshalb reibe ich mir ehrlich gesagt auch immer noch die Augen über den ganzen Vorgang.
Den Thread hätte es gar nicht geben dürfen.
Denn implizit wurde uns mit den anfänglich getroffenen Behauptung unterstellt, dass unser gesamtes 1-Wire Warensortiment nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht - was einem Vertriebsverbot entspricht. Um maximale Ängste zu schüren wurde noch die Behauptung der Strafwürdigkeit für jeden Eli der das verbaut in den Raum gestellt.
Mehr Unsicherheit kann man bei Kunden eigentlich nicht mehr schüren.
Meine Tochter studiert Jura und hat gerade ihren großen Schein im Strafrecht geschafft. Sie hat mich zu Anzeigen bzw. Abmahnungen ermuntert, weil die Behauptung geeignet ist, unseren Ruf und unseren Kredit zu gefährden. Wir haben hier darauf verzichtet und sind lieber in die Diskussion eingestiegen. Im Wiederholungsfall mag das anders aussehen - und dann gebe ich es auch an Maxim weiter.
Man stelle sich vor, bei einem Straßenfest ruft in einem ruhigen Moment Herr Müller über den Platz zu Herrn Maier (der örtliche Weinhändler): "Sie Herr Maier, der Herr Schulze hat mir erzählt, dass Sie gepanschten Wein verkaufen, stimmt dass?". Der ganze Ort bekommt das mit. Soetwas läßt sich nie mehr ganz aus der Welt schaffen, irgendwas bleibt hängen. Durchaus auch für Herrn Müller und Herrn Schulze - weil das gehört sich nicht.
Eigentlich macht man so eine heftige Behauptung im Stillen miteinander aus und nicht im vollen Lichte der Öffentlichkeit, weil es am Ende immer einen gibt, der dadurch "beschädigt" wurde.
Im weiteren Verlauf dieses Threads wurde dann auch jede Stellungnahme und jedes Argument von mir zerrissen bzw. schlicht ignoriert und versucht die ursprüngliche Behauptung durch weitere Behauptungen - zum Teil völlig aus der Luft gegriffen - zu ergänzen.
Ich finde, man kann ein Thema auch mal ruhen lassen, wenn alle Fakten auf dem Tisch waren.
Der TE hat sich für seine stressbedingte Dünnhäutigkeit entschuldigt.
Stefan hat deutlich gemacht, das aus Herstellersicht alles ok ist.
Manchmal entgleisen Diskussionen. Ich wünschte mir auch oft das ich vor einer Antwort 2 Mal nachgedacht hätte. Leider bin ich nicht immer so vorausschauend.
In diesem Sinne wäre ich für ein schließen des Threads, wenn ein Beteiligter (Stefan?) nicht noch etwas wichtiges ergänzen möchte.
In dieser Beziehung dürften 1-wire, KNX und Dali auf der gleichen Stufe stehen.
Und alle sonstigen Systeme wie DMX, LON, Ethernet, RS232, RS485 bis hin zu Siemens S7 eigentlich auch. Die Behauptung dass 1-Wire praktisch als gefährlich anzusehen ist, dass Elektriker gleich straffällig werden, ist völlig aus der Luft gegriffen - normale Bauausführung vorausgesetzt.
Ich glaube, was den TE am meisten bewegt hat, ist, dass er ein Projekt gutachterlich begleiten soll, indem 1-Wire eingesetzt werden soll und ihm die Dokumentationslage - gerade im Vergleich zum KNX-Standard - zu dünn ist. Dazu noch die Verunsicherung durch den anderen Planer.
Wir sind schon seit längerer Zeit daran, die paar Vorgaben in einem Dokument zusammenzufassen, was angesichts der Erstellung verdeutlichender Zeichnungen länger dauert als gedacht.
Im Prinzip ist 1-Wire genauso zu verlegen wie ein KNX, nur - je nach Busmaster - nicht bis 1 km lang und Sterne sind eher ungünstig. Verklemmung und sonstige Sicherheitsregeln sind identisch. Statt der Spannungsversorgung kommt ein Busmaster hin.
Da ich immer noch eMails / Tickets mit Fragen von Kunden zu dem Thema erhalte - es scheint, dass manche sich nun nicht mehr hier zu schreiben trauen - möchte ich einzelne Punkte nochmal aufgreifen und klarstellen.
Zunächst hinsichtlich der Behauptung mit der dieser Thread eröffnet wurde:
Hierzu hatte einer der Planer eine ganz klare Aussage:
ow ist zum Basteln ganz nett, ow ist aber komplett ohne CE-zeichnung und ohne auch nur minimal gegebene EMV-Verträglichkeit. Seiner Meinung nach macht sich der E-Installateuer sogar strafbar, wenn er das einem Kunden einbaut.
==> Das ist falsch und aus der Luft gegriffen.
Klarstellung: Alle von uns vertriebenen Produkte - bei denen dies erforderlich ist - tragen selbstverständlich das CE Zeichen, das wir nach entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren an unseren Produkten angebracht haben. Dies ist auch eine gesetzliche Forderung.
Die gemachte Aussage würde bedeuten, dass wir ungesetzlich handeln würden - selbstverständlich ist dies nicht der Fall.
Im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahren werden selbstverständlich die Anforderung an die EMV überprüft. Die Behauptung, dass 1-Wire per se "ohne auch nur minimal gegebene EMV-Verträglichkeit" sei, weisen wir entschieden zurück.
Hinweis: Gemäß §§ 3 und 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) besteht ein Verbot, mit Selbstverständlichkeiten zu werben. Für eine Reihe von Produkten besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass diese nur mit CE Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist als eine solche Selbstverständlichkeit anzusehen, daher besteht die Gefahr für jeden Händler, der mit der CE Kennzeichnung seiner Produkte wirbt, eine kostenpflichtige Abmahnung zu erhalten. Aus diesem Grunde wird die Angabe "CE" in den meisten Shops unterlassen bzw. ist uneinheitlich (je nachdem, ob ein Artikel vor oder nach den Urteilen angelegt wurde) gepflegt.
Unter der vorraussetzung mal das er Komponenten verbaut die EMV getestet sind und diese Tests auch bestanden haben. Was könnte den das das vergehen des E-Installateuer sein für das er sich strafbar machen könnte?
Im folgenden gebe ich meine allgemeine Rechtsansicht dazu wieder (es handelt sich hier nicht um eine unerlaubte Rechtsberatung im Einzelfall):
Für das deutsche materielle Strafrecht gilt der Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz". Mithin steht also nur eine solche Verletzung von geschützten Rechtsgütern unter Strafe, die vom Gesetzgeber auch hinreichend genau bestimmt wurde - und auch nur als letztes Mittel, falls Sanktionsmöglichkeiten des Zivil- und Verwaltungsrechtes nicht mehr ausreichen.
Und zwar im 28. Abschnitt unter den "Gemeingefährlichen Straftaten" findet sich der §319 Baugefährdung (Klick für Gesetzestext) - prägnanter wäre dieser Paragraph bezeichnet als "Personengefährdung durch Bauen und Einbauen". Die Regelung wurden übrigens erstmals 1851 im preuß. StGB eingeführt und ist eine der wenigen beruflichen Sonderstrafbestimmungen.
Sehen wir uns den hier interessanten Absatz 2 näher an:
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößtunddadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
Für eine Strafbarkeit wäre also "in Ausübung eines Berufes" gegen "allgemein anerkannte Regeln der Technik zu verstoßen" und zugleich "Leib und Leben eines anderen Menschen zu gefährden".
Bei einem mit CE -Kennzeichnung versehenen Produkt gilt die Vermutung, dass es den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Es ist schlicht unmöglich, mit dem mit Schutzkleinspannung betriebenen 1-Wire Leib oder Leben eines anderen Menschen zu gefährden.
Der §319 ist ein Gefährdungsdelikt, solange also ein Mensch nicht konkret gefährdet ist - es reicht nicht aus, einfach nur eine Gefahr zu vermuten - es müsste also mindestens zu einem nachweisbaren Beinaheunfall gekommen sein, ist der Tatbestand objektiv nicht erfüllt.
Diese Strafvorschrift war ursprünglich für andere Fälle gedacht und wird entsprechend auch so genutzt: Es geht zumeist um Probleme mit dem Tragwerk - also der Statik. Ein bekannter Fall ist der Einsturz des Kölner Stadtarchivs.
Die Behauptung, dass sich ein Elektriker nur durch den Einbau von 1-Wire strafbar macht, ist völlig aus der Luft gegriffen, da die einzige Strafrechtsvorschrift zur Berufspflichtverletzung im Baubereich schon mangels konkreter Gefahr für Leib und Leben nicht den objektiven Tatbestand erfüllt.
Zumeist kommen im Bereich Haustechnik - nach Unfällen - andere Strafvorschriften eher zum Tragen, wie Körperverletzung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Brandstiftung usw.
Das betrifft jedoch nicht den 1-Wire per se, sondern eher die Ausführung der gesamten Niederspannungsanlage.
Fazit: Die getroffenen Behauptungen über 1-Wire und dessen Kennzeichnung und / oder EMV-Verträglichkeit sind falsch. Ebenso sind die Behauptungen über die pauschale Strafbarkeit für Elektriker bei Einbau von 1-Wire völlig aus der Luft gegriffen.
ow ist zum Basteln ganz nett, ow ist aber komplett ohne CE-zeichnung und ohne auch nur minimal gegebene EMV-Verträglichkeit. Seiner Meinung nach macht sich der E-Installateuer sogar strafbar, wenn er das einem Kunden einbaut.
Unter der vorraussetzung mal das er Komponenten verbaut die EMV getestet sind und diese Tests auch bestanden haben. Was könnte den das das vergehen des E-Installateuer sein für das er sich strafbar machen könnte?
Vielleicht bin ich aktuell etwas dünnhätig, tut mir auch mal leid. Forum neben der normalen Arbeit kann manchmal anstrengend sein. Es gibt ja nicht nur diesen Thread. Ich kläre mal mit Stefan, wie wir das bereinigen.
On TOPIC
Doch, ich bin sicher, dass eine KNX-Installation (nach Norm ausgführt), per se in jeder Hinsicht normgerecht ist, als auch bei CE und EMV.
@MatthiasS: ich stimme deinem Punkt in der zweiten PN zu, dass es kein guter Stil ist, eine PN im Forum wörtlich zu zitieren. Aber Zensur bei ganz normaler Meinungsäußerung bei gesitteter Wortwahl?
Zensur ist in einem Forum nicht angemessen. Natürlich habt ihr Hausrecht, aber bedenkt, dass die Teilnehmer den Wert eines Forums ausmachen, nicht die Plattform. Und ich denke nicht, dass ich eure Gastfreundschaft hier missbraucht habe, im Gegenteil.
So, und nun nochmal on-topic, falls das noch möglich ist: Ist denn das KNX-System (nicht einzelne Produkte!) derart CE- und EMV-zertifiziert, dass (per Zertifikat, nicht de facto) die CE- und EMV-Konformität jeder Installation sichergestellt ist? Ich glaube nicht, dass das geht, alleine schon vom Procedere der Zertifizierungen her. Gerne Korrektur, falls ich mich da irre, am besten mit Verweis auf das generelle EMV-Zertifikat für jede denkbare KNX-Installation.
In dieser Beziehung wären 1w und KNX "on par". Allerdings stimme ich zu, dass KNX robuster ist, was alleine schon an den großzügigeren Topologie der Spec liegt.
An "Strafbarkeit" glaube ich überhaupt nicht, aber da würde ich dem von dir zitierten Planer entgegnen, dass er seine Installationen in jedem Fall verantwortet und man ein Gebäude auch mit zertifizierten Komponenten in Flammen aufgehen lassen kann.
Wem dieses Procedere nicht passt, anderes Forum suchen, wir sind da schmerzfrei. Mail genügt, schon ist der Account gelöscht."
Du bist nicht der einzige, auch einem anderem Kunden von uns, der in diesem Thread eine 1-Wire freundliche Antwort geschrieben hatte wurde die schnelle Accountlöschung angeboten, wenn er seinen Beitrag nicht sehr zeitnah editiert.
Ehrlich gesagt reibe ich mir seit ein paar Tagen sehr verwundert die Augen, wie hier mit normaler und - in meinen Augen - nicht juristisch zu beanstandender - Meinungsäußerung umgegangen wird.
Manche der mir weitergeleiteten eMails haben einen Tonfall und eine Ausdrucksweise, die mich erstmal sprachlos gemacht hat.
Nur kann er bei KNX nachlesen, was richtig ist. Bei ow nicht!
Onewire ist halt ein proprietäres System, wie es viele andere auch gibt. Was macht denn der arme Installateur, wenn ein Crestron-System nicht funktioniert?
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