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    Angebot Durchführung aktuelles Gira Update

    Hallo zusammen,

    dies ist mein allererster Thread in diesem Forum, was ich zum Anlass nehmen möchte, mich kurz vorzustellen:

    Ich bin 38 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei Kindern. Vor mittlerweile fast zwei Jahren sind wir nach 1,5 jähriger Umbauphase in unser neues Haus gezogen. Wir haben uns damals unter anderem für ein Gira System mit Home Server, Visu usw. entschieden. Beim Planungs- und Projektierungsgespräch wurde uns im Beisein unseres Architekten gesagt: "...die Programmierung machen wir dann auch komplett und wenn dann was geändert werden muss... eine Umprogrammierung ist mit drin..."
    Wie ihr euch mittlerweile schon denken könnt, ist alles ziemlich zäh gelaufen. Beschädigtes (Pixelfehler seit Inbetriebnahme) Bedienpanel (Visu) wurde erst nach deutlichem Druck ausgetauscht, die Implementierung von Timerfunktionen haben zum Teil Wochen bis MONATE auf sich warten lassen usw.. Die Alarmanlage hängt auch mit im System. Und hier kommen wir zum springenden Punkt:
    Sowohl was die Alarmanlage (Ausgliederung verschiedener Bereiche des Hauses), als auch was Timer und Uhren angeht, sind wir laut Elektriker auf das neuste Update angewiesen. Hierfür will er aber nochmal über 1000 Euro haben. Wie seht ihr das? Ich kann doch kein System verkaufen und anschließend - um es vollumfänglich nutzbar zu machen - einen zusätzlichen Betrag aufrufen, oder?

    Viele Grüße

    #2
    Gab es damals ein Lastenheft, bzw. eine Leistungsbesschreibung?
    Gruß, Christian
    Meine Installation: HS3, Denro One, TS3+, Basalte Auro, L&J Dimmer, DMX RGB LED, UVR1611+KNXGate+Webgate, Sonos Multiroom,Fritzbox, Iphone
    http://meine.flugstatistik.de/chrini1

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      #3
      Hallo Christian,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Leider nein, nur das Leistungsverzeichnis mit den Komponenten (hier stand nur Programmierung aller Komponenten) ohne zusätzliches Pflichtenheft.

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        #4
        Alsoooooo

        Klingt mir alles ein wenig schwer hergegriffen...

        ...die Zeitschaltuhren sind bestimmt nicht auf ein "Update" angewiesen. Was die Programmierung angeht, musst Du schauen, was in deinem Bauvertrag steht.

        Wenn da die Alarmanlage inbegriffen ist, und nicht ordnungsgemäß funktioniert, als auch andere Objekte, so hast Du laut VOB (ich hoffe, Du hast einen Vertrag nach VOB geschlossen) eine Frist von 3 Jahren.

        Was die Updates für den Homie angeht, so sehe ich das allerdings nicht, denn hier ist ja kein Mangel ob versteckt oder offen vorzuweisen.

        Ich wär trotzdem hellhörig, denn einfach so 1000 Euro für ein Update zu verlangen ist schon happig wenn nicht sogar unzulässig.

        Ähem...Nachfrage...

        Gab's mal in der Zeit, in der Du schon im Haus wohnst, Mängel, die das Elektrogewerk oder darüber gehend hinaus betreffen? Wurden diese behoben? Hast Du da Fristen eingehalten?

        Erklär mal bitte etwas deutlicher, vielleicht kann ich Dir helfen (VOB Junkie ;-))

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          #5
          Das Problem hier liegt wohl darin, wie soll ein Mangel nachgewiesen werden, wenn es keine Leistungsbeschreibung / Lastenheft gab?

          Und dann die Frage: Warum sollte ein Betrag von xxx Euro unzulässig sein. Sofern kein entsprechender Wartungsvertrag vorliegt, so steht es jedem Unternehmer frei, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
          Gruß, Christian
          Meine Installation: HS3, Denro One, TS3+, Basalte Auro, L&J Dimmer, DMX RGB LED, UVR1611+KNXGate+Webgate, Sonos Multiroom,Fritzbox, Iphone
          http://meine.flugstatistik.de/chrini1

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            #6
            Jein

            Jein...

            Kommt auf die Art des Vertrag's an.

            Nehmen wir z.B. den Fall an, dass er einen Wartungsvertrag geschlossen hat, so ist dieser "Nachtrag" extrem überzogen, und er kann aus einem Vertrag austreten. Deshalb auch die Frage, ob es noch weitere Mängel am Gewerk gibt.

            Aber ma ehrlich. 1000 Euro für etwas, das man selbst machen kann...überzogen, oder?

            Zumal die Software nicht von dem Eli, sondern von Gira stammt (naja...eigentlich ja auch nicht von Gira).

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              #7
              Die momentan wichtigste Frage wäre: Hast Du den letzten Stand der Programmierdaten? Die stehen Dir als Kunde zu, sofern Du den Auftragnehmer bezahlt hast.

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                #8
                In der Tat war das alles eine alles andere als wünschenswerte Angelegenheit. Wir sind nach langem Hin und Her im Vorfeld nun mit einem Rechtsanwalt und einem Bausachverständigem dran. Der Architekt, mit dem wir gearbeitet haben, ist leider auch eines von insgesamt vier Gewerken, das alles andere als mängelfrei gearbeitet hat. Darunter eben auch besagter Elektriker. Er hat nun eine Liste mit den zu behebenden Mängeln bekommen, besteht aber, was das Update angeht, darauf, dass es sich um eine Zusatzleistung handelt. Einen seperaten Wartungsvertrag haben wir nicht abgeschlossen, aber meines Erachtens muss doch ein solches System komplett stehen, bevor man von Fertigstellung sprechen kann, zumal er uns, was einzelne Funktionen angeht, immer wieder auf das Update vertröstet hat. Ich überlege zur Zeit, mich an den Innungsobermeister, der auch auf der Gira Homepage aufgeführt wird, zu wenden. Bei einem Gesamtumfang des Auftrag an den Elektriker von 45k Euro, halte ich sein Verhalten eher für Trotz. Wenn man solch ein Update tatsächlich selbst in die Hand nehmen kann, würde ich das auch tun. Könnt ihr mir diesbezüglich Links zur Verfügung stellen?

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                  #9
                  Bevor das jetzt vom 100 ins 1.000 zerredet wird und wieder in Richtung Rechtsberatung abdriftet die wir per Forum nicht leisten können und nicht leisten dürfen oder wir anfangen rauszufinden ob die VOB wirksam vereinbart wurde oder was ein Mangel ist und wie man eine Mängelrüge formuliert:

                  - Was für eine Alarmanlage ist das? ( Hersteller, ggf. Modell)

                  - Wo wurden die Uhren programmiert - auf dem Homeserver?

                  - Wo soll was upgedated werden? Auf dem HS? Auf der EMA? ...?

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                    #10
                    Es war nicht meine Absicht, hier etwas so unklar darzustellen, was dann zerredet wird - oder werden muss, wegen mangelnder Angaben. Bezüglich der Komponenten werde ich die Unterlagen nochmal durchschauen. Was die Rechtsberatung angeht, bin ich ja mit meinem Rechtsanwalt gut aufgestellt und das war auch nicht mein Anliegen. Konkret wollte ich in diesem Fall nur wissen, ob ein Update des Homeservers, zur Komplettierung von Funktionen, die relevant für die Gesamtfunktionsweise des Systems sind (Timer/Uhren), nicht eigentlich zu einer versprochenen lauffähigen Anlage gehört. Ich werde die Unterlagen durchschauen und hier dann das Auflisten, was zur Klärung benötigt wird.
                    Vielen Dank schonmal an alle!

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                      #11
                      Ich sag's mal so

                      Wenn sich "jetzt" herausstellt, dass die Uhren notwendig sind, um grundlegende Funktionen abzudecken, die vorher durch's Gewerk vereinbart wurde, so muss der Elektriker Dir das Update ohne Mehrkosten machen.

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                        #12
                        Hallo EILitschi,

                        ich würde dich bitten deinen Fuß vom Gas zu nehmen.

                        Was der Elektriker muss oder eben nicht, wird der Rechtsanwalt (RA) klären.
                        Wie Markus schon geschrieben hat, sind vertragsrechtliche Sachen hier nicht lösbar.
                        Das KNX User Forum ist ein Fachforum für die Gebäudeautomation, nicht für juristische Fragen. Wir können nur mit unseren Spezialwissen zur Klärung der juristischen Fragen beitragen!

                        Vom Threadersteller (TE) benötigen wir den Auszug des LV bezüglich der KNX Installation. (Beschreibung der Geräte und Programmierung)
                        Ferner benötigen wir das Nachtragsangebot.
                        Auf Grundlage der Beschreibung eines Laien, was der TE ist, können wir keine fachlichen Aussagen treffen.

                        Wenn im Angebot ein HS mit Programmierung aufgeführt ist, heißt das noch lange nicht, dass 1.000 Visuseiten und 1.000 Logiken im Angebot enthalten sind.
                        Es kann sogar sein, dass die Leistung nicht hinreichend beschrieben ist!



                        Gruß

                        Stefan
                        Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel.

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