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    #16
    Also, um das nochmal klarzustelen:

    1.) es kommt nicht darauf an, ob das Gerät fest verbunden ist oder nicht, sondern auf die Nutzung und das Eigentum. Bei einer gewerblichen Nutzung wird die Hausratversicherung sich weigern, bei einer privaten Nutzung die gewerbliche Versicherung. Insoweit gibt es imho keine Abgrenzungsprobleme, auch das "runterfallen" oder "fest eingebaut" ist nur maximal eines von vielen Indizien für eine Zuordnung.
    Ein typisches Beispiel für so etwas ist ein Home-Office in einer ausgebrannten Wohnung. Da würde die Hausratvers. das Home-Office nicht entschädigen, auch nicht den gewerblichen Montblanc im Schlafzimmer.

    2.) Überspannung
    mitversichert in der HAUSRAT sind- sofern eingeschossen - Überspannungsschäden durch Blitz und nicht durch Netzschaltungen oder Spannungsspitzen. Bei der von Dir geschilderten Schadenursache würde eine Hausratvers. ein Wettergutachten einholen und wenn kein Blitzschlag war ablehnen. Ein Blitzschlag kann übrigens auf ca. 200 m genau festgestellt werden.

    3.) Zeitwertentschädigung
    Da ist eben die Grundlage unseres Haftuntsrechts und somit nur schwer oder auch schlecht angreifbar. Maximal an der Nutzungsdauer - hier könnte man sich maximal über die Nutzungsauer streiten. Ein Indiz könnte die steuerliche Abschreibung sein. Ich nehme an, daß es hier für EDV - worunter der HS ja fällt schon irgendwo eine Rechtssprechung geben dürfte. 10 Jahre sind imho gerechtfertigt.

    4.) Wie stelle ich einen Versicherungsschutz dar?
    Das aufgezeigte Problem betrifft ja alle elektronischen Komponenten in Gebäuden, unabhängig davon, ob diese gewerblich oder auch privat genutzt werden. Es gibt mittlerweile in den neuesten Produktgenerationen in Gebäudeversicherungen einen Baustein für Gebäudetechnik, der würde mit einem kleinen Selbstbehalt ein derartiges Problem absichern. Außerdem wäre dann die Abgrenzung gewerblich / privat nicht mehr zu treffen. Alternativ gibt es in den meisten Firmen eine Schwachstromversicherung, diese würde Reparatur / Zeitwert bezahlen.

    Fazit:
    ein Versicherungsschutz gehört in fachgerechte Hände. Ich habe in allen meinen Gebäuden die Gebäudetechnik mittels des oben erwähnten Bausteins abgesichert. Hierunter fällt auch dann z.B. die Heizungsanlage und / oder der HS/FS. Wer möchte soll einmal seinen Versicherungsvertreter des Vertrauens der Allianz fragen, die können das.

    Im vorliegenden Fall ist also soweit ich das erkennen konnte, der HS in einem privaten Gebäude durch eine Spannungsspitze ( Schaltaktion ) abgeraucht. Das wäre in der handelsüblichen, normalen Hausrat nicht versichert. Punkt, aus.
    never fummel a running system...

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