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EIB-Kabel zwei Linien betreiben

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    EIB-Kabel zwei Linien betreiben

    Hallo zusammen

    bin gestern mit einem Problem konfrontiert worden. In einer Anlage werden auf einer EIB-Leitung zwei Linien betrieben. Grund: man möchte das zusätzliche Kabel einsparen (nur aus finazieller Hinsicht total irre wenn es nach mir geht).
    Die Frage dies bezüglich ist diese Anwendung so erlaubt? Ich habe auch schon in meinen Unterlagen nachgeschaut und folgendes gefunden:

    "Freies Adernpaar: zulässige Verwendungsmöglichkeiten
    1. frei lassen
    2. Für andere Kleinspannungsnetze SELV"

    Kann mir jemand einen Tipp geben wie mann einem Planer da antworten könnte?

    Gruß guluma
    Gruß

    Gunter

    "Die Fehler des Tuns sind meist weitbringender als die des Lassens"

    #2
    dein erwähnter punkt 2. erwähnt SELV - und KNX ist SELV.

    Ergo zulääsig.

    Aber wieso wird nicht einfach aus den 2 Linien 2 Segmente (1 Linie) gemacht ?

    Kommentar


      #3
      Zitat von EIB-Freak Beitrag anzeigen
      dein erwähnter punkt 2. erwähnt SELV - und KNX ist SELV.

      Ergo zulääsig.
      Wenn ein solcher Punkt aus einer Norm entnommen wurde darf man Ihn nicht interpretieren. Dort steht "andere" also wäre EIB nicht zulässig.

      Ich weiss nicht was in der aktuellen KNX Dokumentation steht, aber in den EIB Standard war das zweite Paar als EIB noch im Tbd (To be done) status und somit für mich unzulässig.

      Gruss,
      Gaston

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        #5
        Also mir ist es prinzipiell doch ganz egal was Ihr macht. Hier geht es meines erachtens um ein professionelles Projekt, also sollte es in dem "Standard KNX Handbook" überprüft werden.

        Wenn, und das ist durchaus möglich, es in dem neuen KNX Handbuch (und ich mein da nicht irgendwelche Schulungsunterlagen)= so drin steht, dann ist das auch ok.


        Tja, so leicht kann man Teilinformationen fehlinterpretieren. In diesem Thread von 2002 geht es um DALI und EIB, nicht um EIB & EIB !!!! Alles was dort steht, steht auch so in dem EIB Handbuch, aber eben steht im Handbuch zusätzlich dass für EIB auf dem zweiten Adernpaar die Bedingungen noch nicht festgelegt wurden. Somit war es zum Zeitpunkt dieses Posts noch nicht zulässig.

        Wie gesagt, ich würds dort überprüfen, oder dass zumindets jemand hier schreibt dass es in den neuen Spezifikationen nun explizit erlaubt ist, oder eben die implizite "nicht-Erlaubnis" weg ist.

        Ansonsten ist es mir wie gesagt egal, und somit für mich alles gesagt.

        Gruss,
        Gaston

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          #6
          EIB über ws/ge zu führen ist definitiv zugelassen. Es gibt sogar irgendwo eine Vorschrift ob ws oder ge für + genutzt werden muss.
          Ich weiss jetzt zwar nicht aus dem Kopf, wie ich Euch es beweisen kann, aber drauf verlassen könnt Ihr Euch zu 100%.

          Ob es praktisch/sinnvoll ist bleibt zu überdenken.

          Gruß
          Dieter

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            #7
            Hallo zusammen,

            Zitat:
            "Freies Adernpaar: zulässige Verwendungsmöglichkeiten
            1. frei lassen
            2. Für andere Kleinspannungsnetze SELV"
            ______________

            "Frei lassen" ist eigentlich das Grundgebot bei der Planung neuer Anlagen. Der Sinn des Ganzen ist, für spätere Erweiterungen noch Reserven zu haben (das und nichts anderes haben sich die Verfasser des Handbuches dabei gedacht).
            Damit ist die Belegung mit einer 2. Linie zulässig, aber bei Neuanlagen Schwachsinn.

            "Für andere Kleinspannungsnetze SELV" erlaubt z.B. auch, die Versorgungsspannung für Alarmanlagengeräte (12V DC) mit über die Leitung zu führen. Dabei muss das andere System auch SELV entsprechen. Andernfalls hätte KNX auch kein SELV mehr.

            In diesem Zusammenhang sollte man immer überdenken, was man an den unverdrosselten Ausgang einer KNX-Spannungsversorgung mit dranhängt. So könnte man damit z.B. auch einen IP-Router versorgen. Darf man aber nicht, da über den Schirm des Netzwerkkabels Erdpotential eingeschleppt werden kann und damit "von Hinten" das SELV auch "zerschossen" wird.

            Gruss

            Eugen

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              #8
              Hallo Allerseits,
              im beiliegenden File "KNX-Kabel.JPG" findet Ihr die offizielle KNX Antwort auf dieses Thema. Quelle: ETS3 CD
              Beste Grüsse
              Franco
              Angehängte Dateien

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                #9
                An alle vielen Dank für Ihre Bemühungen

                Ich denke das der Auszug aus dem KNX Handbuch die Sache zwar legal macht, mir würde sowas aber nie im Leben einfallen es so zu installieren.

                Da werden in so einem Projekt mal rasch 40.000.-€ für die E-Installation
                ausgegeben und dann wird an einer zweiten Busleitung gespart.
                Die haben für mich doch alle was an der Birne.

                Nochmals Danke an alle

                Gruß guluma
                Gruß

                Gunter

                "Die Fehler des Tuns sind meist weitbringender als die des Lassens"

                Kommentar

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