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ich brauche für einen Rechtsstreit einen Sachverständigen im Raum Stuttgart der Ahnung vom EIB hat und gerichtlich anerkannt ist. Diesen werde ich dann dem Richter vorschlagen.
Ich hab einen Gutachter hier aus München, der macht allerdings mit mir gerade etwas zusammen, da es schwer ist einen guten EIBler und Gutachter in einer Person zu finden.
@Trex Achtung! In einem Rechtsstreit kannst Du in keinem Falle einen Sachverständigen vorschlagen. Diesen sucht das Gericht aus und hier liegt das Problem. Diesen kannst Du begründet u. U. einmal ausschlagen. Dann kommt ein anderer.
Empfehlungen etc. tunlichst Abstand nehmen. Selbst wenn das Gericht einen vorschlägt ist ein driekter vor gerichtlicher Kontakt nicht zu empfehlen.
Aus derartigen Rechtsfällen kommt in der Regel nichts heraus. Mit Ausnahme beide Seiten setzen massiv Geld ein.
Dein Anwalt sollte einen außergerichtlichen Vergleich unter Inanspruchnahme eines "neutralen" Gutachters vorschlagen. Hier auf Helmuts Vorschlag verweisen - alle treffen sich auf der Baustelle und gehen die Gewerke durch.
Hierbei alle Mängel besprechen und versuchen abzuhandeln, anerkennen oder fallen lassen, so dass ggf. am Ende nur noch wenige strittige Punkte vorhanden sind.
Sollte der gerichtliche Weg bestritten werden so erinnere Dich in einigen Monaten ggf. Jahren "außer Spesen nichts gewesen".
über den vorgerichtlichen Teil bin ich schon lange raus. Aber €30T sind zuviel Geld um dafür Murks in Kauf zu nehmen.
Mir ist schon klar, daß ich da gutes Geld schlechtem hinterherwerfe, aber bei dem Gewerk wurde soviel gemurkst, daß einem die Haare zu Berge stehen.
Außerdem hat der eigentliche SV mitgeteilt, daß er zur Ansteuerung nichts sagen könne, er benötigt dafür einen eigenen SV. Der Handwerker wiederum veruscht sämtliche Steuerprobleme und Fehler auf die Ansteuerung durch das EIB zu schieben.l
Der Richter hat beide Parteien aufgefordert Vorschläge einzureichen, aus denen er dann auswählt.
Du hast schon Recht, ein Kontakt vorher ist u.U. problematisch, aber die Vorschläge will ich trotzdem machen.
Wesentlicher Punkt sollte es sein, eine Matrix zu erstellen in welcher Du Deine Probleme aufsplittest und dann mit der Gegenpartei durchgehst. Damit kannst du das Gesamtgewerk entlasten wenn Stimmigkeit bei einzelnen Posotionen besteht und der Richter letztlich dann nur noch die strittigen Punkte behandeln muss.
Problem bei der ganzen Anglegenheit ist die "Befangenheit" Deiner Empfehlung, welche Du anbeiten kannst. In der Regel muss/sollte der SV "unbefangen" sein.
Weis nicht ob man mit einem SV "glücklich" werden kann?
Würde mich wundern wenn ein Stuttgarter Richter einen Gutachter aus München beauftragt - alleine schon wegen der dadurch entstehenden Kosten (Reisen ...). Im Zweifelsfall wird das Gericht über die örtliche Handwerkskammer einen Gutachter organisieren.
Die Frage nach dem Gutachter finde ich aber nebensächlich.
Viel interessanter ist die Frage was der Richter dem Gutachter in den Auftrag schreibt, sprich über welche Frage(n) konkret Beweis erhoben werden soll - die §§ 359, 371 und 373 helfen da weiter. Der Gutachter darf nur genau das begutachten was ihm das Gericht aufgibt!
Daher ist es ggf. ratsam, erst mal auf eigene Kosten ein Gutachten anfertigen zu lassen und dieses bei Gericht einzuführen. Die Gegenseite wird das Gutachten zwar als Parteigutachten ablehnen - aber der Richter wird sich i.d.R. an diesem Gutachten orientieren wenn er den Gerichtsgutachter beauftragt - da formuliert das ein Gutachter ganz brauchbar (ab Absatz 5) Dimbath - Ingenieurbüro für Bauwesen - Gutachten
In Stuttgart gibt es doch die anerkannte Schulungsstätte ETZ. Dort arbeitet einer, der richtig Ahnung von dem Thema hat.
Ruf doch da mal an und frage nach dem Richard Schwarz.
Ich weiss, daß von Zeit zu Zeit die Ausbilder von Schulungsinstituten als Gutachter in ähnlichen Fällen arbeiten.
das Gericht hat dann den von mir vorgeschlagenen Gutachter Gabler aus Freiberg (Peter Gabler) beauftragt, der seine Sache aus meiner Sicht sehr ordentlich und gründlich erledigt hat.
Das hat ihm zwar einen befangenheitsantrag vor Gericht eingebracht, der aber verworfen wurde.
Wir haben dann - wie fast immer - einen Vergleich geschlossen, in welchem der Handwerker alle meine beanstandeten Punkte zu erledigen hat ( das Zeitfenster zur Erlekdigung hat 9 Monate betragen ) und die Gerichts- und Anwaltskosten 80:20 zu Lasten des Handwerkers verteilt wurden.
Dann gings leider weiter. Der AN hat bis zum letzten Tag seine Frist ausgenützt und dann im tiefsten Winter versucht meine außen am Haus angebrachten Schiebeläden zu verschlimmbessern. Die armen Mitarbeiter.....
Tja, die Nacharbeit war fruchtlos, ich habe wieder nicht bezahlt und dann haben wir uns in 2011 im Sommer wieder am Landgericht getroffen. Da hat ihm der Richter dann klargemacht, daß er seine Aufgabe zu erledigen hätte. Völlig entnervt habe ich dann noch 5K€ bezahlt und ihn -endlich- losgehabt.
Der Clou, die Gerichtskosten und Anwaltskosten waren wieder zu seinen Lasten, die musste ich dann sogar vollstrecken.
Fazit:
Ich habe neue Motoren und Antriebsscheiben, die Läden verstärkt und neue Steuerungen von Helm erhalten. Das war eigentlich mein Ziel. Der Weg dorthin war steinig und schwer, hat sich aus meiner Sicht aber gelohnt.
Zur Frage:
Gabler hat sein Gutachten erledigt, sich da ganz sauber eingearbeitet und auch aus meiner Sicht keine Missverständnisse produziert. Es liegt in der Natur der Sache daß eben nicht alle Punkte zu meiner Zufriedenheit von ihm bewertet wurden, aber das vorauszusetzen wäre ja vermessen gewesen.
danke für deinen Hinweis, ich hab am Freitag schon mit dem Rechtsanwalt sowie dem Sachverständigen telefoniert
Mein Lieblings VAI hat sich da auch schon eingeschaltet
Ich greife das Thema hier mal auf, da ich auch grade bzw. mein Auftraggeber einen Sachverständigen suche.
Wir haben einen Rechtsstreit, den keiner versteht, eine komplette Anlage als funktionsuntüchtig bezeichnet wurde, Aufträge ohne Mängelanzeigen entzogen wurden und lauter solche Geschichten.
Wer kennt also einen Gutachter , Raum PLZ 88 oder Umgebung, der auch als solcher anerkannt ist/wird ?
Norbe, wenn das so schlecht läuft dann kannst Du mit einem eigenen Sachverständigen nichts ausrichten, da das ein Parteigutachten ist. Versuche entweder einen vorgerichtlichen Vergleich ( Gutachter auf den sich beide Parteien einigen und das Ergebnis akzeptieren ) oder Dir bleibt nichts anders übrig als zu streiten. Wenn einer mit Dir streiten will kannst Du Dich nicht entziehen.
Update noch zu meiner Prozessgeschichte aus 2009:
Habe obsiegt, Gegner musste dann die Läden nochmals nach den Vorschlägen des SV nachbessern und die gesamten Eigenbau-Steuerungen gegen Helm/Woelm-Steuerungen tauschen. Am Ende habe ich wegen der Prozesskosten noch den Gerichtsvollzieher hingeschickt. Aber jetzt läuft es. Mein Eigenanteil war am Ende die Differenz zwischen den Prozesskosten nach RVG und der Honorarvereinbarung mit meinem Anwalt.
Nun mit mir streiten will in dem Sinne keiner.
Mein Auftraggeber (Elektrofirma) bekommt zum einen kein Geld (33TE von 84TE), zum anderen wurden Aufträge gekündigt ohne Mängelanzeigen und den ganzen Prozessen drumrum, es wurde behauptet , die Konstantlichtregleung würde nicht funktionieren, deswegen seien 11TE an Stromkosten entstanden, die B-con Visu wäre nicht lauffähig und müsste komplett neu aufgesetzt werden und lauter solche Geschichten. Und von verschiedenen Firmen wurde nachgebessert, was ein Schweinegeld gekostet hat , und jetzt wollen sie vom Eli die 33TE auch wieder zurück deswegen.
Das ist ein riesen Witz. Das fing schon damit an, dass dieses Projekt (Schule) dermaßen in Verzug war, dass ich meinen Urlaub geopfert habe, damit die im neuen Schuljahr überhaupt Unterricht halten können. Dann war Elektro und KNX-Programmierung separat ausgeschrieben und die Elektrofirma (nicht mein AG) keinerlei Interesse gezeigt hat, uns die notwendigen Informationen zukommen zu lassen.
Kleines Beispiel ; Am letzten Ferientag habe ich einen Fehler in der (schwachsinnig) geplanten Bustopologie festgestellt, weswegen ein ganzer Abschnitt sich nicht programmieren liess, worauf ich zum Elektriker ging und ihm das mitteilte und gebeten habe, die zu korrigieren, worauf ich zur Antwort bekam ; was geht mich dein Scheissdreck an ?!? Wobei die die Kabel verlegten und alle Geräte geliefert und angeschlossen hatten. Und so lief der ganze Bau und der Planer hatte die Koordination der Gewerke offensichtlich nicht im Griff.
Dennoch wurde alles in unsere Richtung abgewälzt. Warum verstehe ich nicht, aber war so.
Und jetzt will mein AG gegen das Planungsbüro rechtlich vorgehen und erstmal mit einem Gutachten aufwarten. Daher die Frage nach einem Gutachter.
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