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    #16
    Dann hast du also einen Gutschein zum kostenlosen Erwerb eines Lizenzschlüssels?
    Die sind - zumindest kenn ich die nur so - ebenfalls personalisiert und nicht übertragbar.
    Im Zweifel -> sende eine Mail an sales@knx.org und frage, ob und wenn ja wie du deinen Gewinn versilbern kannst.

    Nur dort erhältst du eine verbindliche, rechtssichere Auskunft!
    Gruss aus Radevormwald
    Michel

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      #17
      Zitat von Michel Beitrag anzeigen
      Dann hast du also einen Gutschein zum kostenlosen Erwerb eines Lizenzschlüssels?
      Die sind - zumindest kenn ich die nur so - ebenfalls personalisiert und nicht übertragbar.
      Im Zweifel -> sende eine Mail an sales@knx.org und frage, ob und wenn ja wie du deinen Gewinn versilbern kannst.

      Nur dort erhältst du eine verbindliche, rechtssichere Auskunft!
      Ok das werde ich.
      Ne meiner ist nicht personalisiert.
      Auf dem Gutschein steht das er übertragbar ist.
      Ich verstehe das so, das der nicht wem bestimmten gehört

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        #18
        Hallo zusammen,

        nur mal so zur Info: Gebraucht-Software ? Wikipedia
        Da rapplet es kraeftig in der deutschen Rechtssprechung, der Trend fuer Hersteller, die den Weiterverkauf unterbinden wollen, wage ich zu behaupten sieht schlecht aus. Ein Nutzungsrecht (nichts anderes ist eine Lizenz) gilt als "Recht" und ist somit ein einzeln verwertbares Gut.

        Nur mal so als Gedankenspiel: Wenn man eine solche Software nicht veraeussern duerfte, hat sie mit Kauf null Wert und duerfte z.B. nicht bilanziell aktiviert werden...

        mfg Swen
        2 Objekte, 6 Linien + KNX/IP-Bereich, HS 3 SW 2.8, Visu mit 2x 15"-Touch, Softwaregateway KNX/IP für 2x Novelan Wärmepumpe, viele Ideen und wenig Zeit

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          #19
          Und wo wird die ETS gekauft?

          Und wenn ich alles nicht bilanzieren darf/kann, was unverkäuflich ist, alter Schwede....absurd!
          Gruß Matthias
          EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
          - PN nur für PERSÖNLICHES!

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            #20
            1. haben Bilanzierungsvorschriften und -richtlinien rein gar nichts mit Urheberrechten zu tun - und darum geht es hier,
            2. wurde das Thema "Lizensierung", "Weiterverkauf" und Gebrauchterwerb in der "Bucht" schon mehrfach diskutiert.

            Wer die Lizenzbedingungen der Konnex für rechtswidrig hält, dem steht es frei rechtliche Schritte dagegen einzuleiten.
            Ansonsten hilft ein freundlicher Anruf bei der Konnex, um Unterstützung zu bekommen.

            Wir sind hier kein Juristenforum und stellen auch keine Rechtsberatung jedweder Art zur Verfügung!
            Gruss aus Radevormwald
            Michel

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              #21
              Der einfachere Weg ist sicher über die Konnex und das alles gilt nicht bei einem "Gutschein" aber:

              eine ETS ist nicht unverkäuflich nur weil die Konnex das behauptet. Ein "gekauftes Nutzungsrecht" an einer Software (was wiederum natürlich nichts mit dem Steuer- oder Urheberrecht zu tun hat) ist definitiv weiterverkaufbar und damit übertragbar - ob der Hersteller das nun will, was anderes in seinen Zetteln drinsteht oder nicht, spielt da wenig Rolle - die Rechtssprechnung des BGH hat da regelmässig Vorrang vor den gewünschten Lizenzbedingungen eines Softwareproduzenten
              Das haben in ähnlich gelagerten Fällen auch mehrere LG und OLG bereits gleichlautend so beurteilt, diese Abschnitt der Lizenzbedingungen (nicht übertragbar) ist IMHO rechtswidrig.
              Im zitierten von swenga gehts ja primär um was anderes, das auf- und weiterverkaufen von Volume- oder OEM-Lizenzen, das ist definitiv strittig..

              Makki (Laie, ebenso keine Rechtsberatung)
              EIB/KNX & WireGate & HS3, Russound,mpd,vdr,DM8000, DALI, DMX
              -> Bitte KEINE PNs!

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                #22
                Hallo Makki,

                DANKE!

                Ich hab gestern Abend überlegt, ob ich mir dazu wieder den Mund fusselig reden soll oder nicht - und hatte es gelassen. Aber Du hast völlig Recht! Die Lizenbestimmungen vieler Hersteller haben zwar einen entsprechenden Passus, der ist aber durch die Bank nichtig.
                Ob die Konnex trotzdem freiwillig einen Lizenz auf einen neuen Käufer überträgt weiß ich aber nicht. Und wenn nciht freiwillig, kann der Weg bis zum Ziel sehr lang, steinig und teuer sein. Insofern stimme ich den Argumenten der Vorredner trotzdem auch zu: am besten erst mal mit der Konnex reden!!!

                Uwe
                ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                  #23
                  Da das "darf ich verkaufen" und das Thema Lizenzrecht sich anfängt im Kreis zu drehen - gehe zur Konnex - wenn Du drei mal über Konnex gehst...

                  und ich keine weiteren Erkenntnisse sehe... und das ganze somit eher juristischer Natur ist...

                  ...mach ich das Ding an dieser Stelle mal zu.

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