Spielt keinerlei Rolle. Warum auch?
Hier gehts um die Einhaltung von Prüf- und Messvorschriften.
Hintergrund ist die Vergleichbarkeit.
Und natürlich darf man eingebrannte Lampen auch an anderen EVGs
betreiben.
Und natürlich darf man den Einbrenn-Vorgang durch Schalten unterbrechen und ja, die min. Brennzeit darf auch deutlich unterhalb von 24h liegen.
Lad Dir lieber auf der Osram-Website die T5-Fibel runter, da steht alles drin, was man wissen muss und vieles mehr.
Gruß, Markus
Hier gehts um die Einhaltung von Prüf- und Messvorschriften.
Hintergrund ist die Vergleichbarkeit.
Und natürlich darf man eingebrannte Lampen auch an anderen EVGs
betreiben.
Und natürlich darf man den Einbrenn-Vorgang durch Schalten unterbrechen und ja, die min. Brennzeit darf auch deutlich unterhalb von 24h liegen.
Lad Dir lieber auf der Osram-Website die T5-Fibel runter, da steht alles drin, was man wissen muss und vieles mehr.
Gruß, Markus
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