Hallo Forum,
bevor alle auf mich einprügeln
und fragen warum alter Client und neuer Experte, vorab eine kurze Erläuterung des Hintergrundes:
Habe aktuell gerade ein HS-Update vor der Brust, welches sich organisatorisch etwas "schwierig" gestaltet.
In einem Betrieb haben so rd. 30 User mit dem Client (Version 2.0.030515) Zugriff auf die HS-Visu. Also der Vorgänger des Vorgängers der nun aktuellen (2.2.070627) Client-Version
. Visu ist derzeit erstellt mit der Experten-Version 2.1.1.060403. Bezüglich Funktionalität sind mir z.B. Einschränkungen mit der USVU (Eingabemaske lässt sich nicht öffnen) bekannt.
Ich würde gerne in den nun laufenden Betriebsferien des Betriebes den HS updaten (Experte 2.2.070710 mit neuer Firmware). Die Abtlg. EDV installiert den neuen Client (Version 2.2.070627) in den entsprechenden Laufwerkspfaden. Sind die Betriebsferien beendet, werde ich ca. 20 neuen Usern den Zugang zur Visu einrichten und werde dann die rd. 30 "alten" User abgehen und nach und nach den neuen Client einrichten. Da aber keiner von den jetzigen Usern auf die Bedienung über die HS-Visu verzichten soll/kann, soll bis zur Einrichtung des neuen Client die Möglichkeit bestehen mit dem alten Client zu arbeiten.
Meine Frage:
Sind jemandem noch andere Einschränkungen als die der erwähnten UVZU bekannt?
bevor alle auf mich einprügeln

Habe aktuell gerade ein HS-Update vor der Brust, welches sich organisatorisch etwas "schwierig" gestaltet.
In einem Betrieb haben so rd. 30 User mit dem Client (Version 2.0.030515) Zugriff auf die HS-Visu. Also der Vorgänger des Vorgängers der nun aktuellen (2.2.070627) Client-Version

Ich würde gerne in den nun laufenden Betriebsferien des Betriebes den HS updaten (Experte 2.2.070710 mit neuer Firmware). Die Abtlg. EDV installiert den neuen Client (Version 2.2.070627) in den entsprechenden Laufwerkspfaden. Sind die Betriebsferien beendet, werde ich ca. 20 neuen Usern den Zugang zur Visu einrichten und werde dann die rd. 30 "alten" User abgehen und nach und nach den neuen Client einrichten. Da aber keiner von den jetzigen Usern auf die Bedienung über die HS-Visu verzichten soll/kann, soll bis zur Einrichtung des neuen Client die Möglichkeit bestehen mit dem alten Client zu arbeiten.
Meine Frage:
Sind jemandem noch andere Einschränkungen als die der erwähnten UVZU bekannt?
Kommentar