Hallo...
hier noch als Ergänzung der Kommentar von "der wandelnden Normenbibliothek" KäptnHook, der sich in diesem Forum noch nicht angemeldet hat:
Mir geht es jetzt aber um die Frage: darf man das überhaupt?
Ja. Doch die Arbeiten sind von einer Elektrofachkraft auszuführen. Falls nicht, ist der der installierende Laie verantwortlich für sein Handeln und die Folgen.
Ist es rechtlich zulässig?
Ja. Siehe "darf man das überhaupt?"
Oder könnte ich theoretisch Probleme mit Versicherung oder Elektriker kriegen?
Versicherung Ja. Falls durch den Anschluss nachweisbar versicherungsrelevante Schäden entstehen/entstanden sind.
Elektriker Nein. Die Elektrofachkraft ist nur für die eigens installierten Elektroanlagen verantwortlich. Die Elektrofachkraft wird auf die Gefahren im Umgang mit elektrischen Anlagen und auf nicht nach den aktuell gültigen Vorschriften betriebenen Anlagenteilen hinweisen. Die Verantwortung Massnahmen einzuleiten, liegt im privaten Bereich jedoch beim Betreiber.
Bitte von irgendwelchen "An der falschen Stelle gespart" Kommentaren absehen, mir ist schon klar, dass diese Lösung fragwürdig ist
Begründung:
Die Verwendung der NYM Leitung ist aus fachtechnischer Sicht grundsätzlich zulässig und geeignet, solange die VDE Bestimmungen zur VDE 0100-410 Abschnitt 411.1 eingehalten werden.
Da eine Leitung verwendet wird, deren Leiter einzeln oder gemeinsam mit einer Isolierung versehen ist, die für die höchste vorkommende Spannung bemessen ist, ist diese Leitung zur Verwendung von SELV-Stromkreisen geeignet.
Gruss Peter
hier noch als Ergänzung der Kommentar von "der wandelnden Normenbibliothek" KäptnHook, der sich in diesem Forum noch nicht angemeldet hat:
Mir geht es jetzt aber um die Frage: darf man das überhaupt?
Ja. Doch die Arbeiten sind von einer Elektrofachkraft auszuführen. Falls nicht, ist der der installierende Laie verantwortlich für sein Handeln und die Folgen.
Ist es rechtlich zulässig?
Ja. Siehe "darf man das überhaupt?"
Oder könnte ich theoretisch Probleme mit Versicherung oder Elektriker kriegen?
Versicherung Ja. Falls durch den Anschluss nachweisbar versicherungsrelevante Schäden entstehen/entstanden sind.
Elektriker Nein. Die Elektrofachkraft ist nur für die eigens installierten Elektroanlagen verantwortlich. Die Elektrofachkraft wird auf die Gefahren im Umgang mit elektrischen Anlagen und auf nicht nach den aktuell gültigen Vorschriften betriebenen Anlagenteilen hinweisen. Die Verantwortung Massnahmen einzuleiten, liegt im privaten Bereich jedoch beim Betreiber.
Bitte von irgendwelchen "An der falschen Stelle gespart" Kommentaren absehen, mir ist schon klar, dass diese Lösung fragwürdig ist
Begründung:
Die Verwendung der NYM Leitung ist aus fachtechnischer Sicht grundsätzlich zulässig und geeignet, solange die VDE Bestimmungen zur VDE 0100-410 Abschnitt 411.1 eingehalten werden.
Da eine Leitung verwendet wird, deren Leiter einzeln oder gemeinsam mit einer Isolierung versehen ist, die für die höchste vorkommende Spannung bemessen ist, ist diese Leitung zur Verwendung von SELV-Stromkreisen geeignet.
Gruss Peter
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