Hallo Kollegen..
wir regen uns ja regelmässig im Forum über Bilder von E-Verteilungen auf, in welchen die Busleitung "nackt" ohne Mantel quer über die 230V-Adern verlegt ist.
Nun, in 14 Jahren Schweiz sehe ich eigentlich nur solche E-Verteiler. Die Busleitung in der Kammschiene besteht aus zwei mehr oder weniger dünnen Adern, verdrillt, Farbe rot/schwarz, wenn man Glück hat. Mit Mantel wird die Busleitung für Brücken zwischen den Geräten eigentlich nur dann verlegt, wenn entweder der Elektriker Ahnung von KNX hat, oder man vorher die Möglichkeit hatte mit dem Schaltschrankbauenden Betrieb bzw. dem Verantwortlichen darüber zu reden. Eher die Ausnahmen, also.
IMG_9123.JPG
Aktuell habe ich wieder ein solches Projekt. Dort bin ich wie immer der sog. "Auftragsprogammierer". Auftraggeber ist die ausführende Elektrofirma. Als ich Anfang Dezember auf die Baustelle gerufen werde, um die Anlage zu programmieren, stelle ich wiederum fest, dass die Busleitungs-Brücken innerhalb der Kammschiene ohne den grünen Mantel ausgeführt wurden. Ich mache den Projektleiter darauf aufmerksam. Er teilt mir mit, dass die "Schaltgerätekombination" (SGK) in Unterauftrag gegeben wurde. Er würde sich darum kümmern, dass die Verkabelung nachgebessert würde.
Nachdem der Projektleiter per Mail die Thematik an den SGK-Bauer bemängelte, kam umgehend Antwort: Es gebe keine Normierung für die Verlegung der Busleitung innerhalb der SGK und deshalb sei es richtig so, wie es sei. Man hätte sogar das ESTI telefonisch um Rat gebeten. Der dort Auskunft gebende Fachmann hätte das bestätigt. Die in der Schweiz geltenden Installationsnormen (NIN) würden für Schaltgerätekombinationen nicht gelten bzw. hätten keine Wirkung. Für SGK gelten die homologenisierten Normen der EN 61439-1. Und darin würde nichts über die Installation von "KNX" stehen. (EN = Europäische Norm; gilt auch in der Schweiz).
Nun habe ich mich an langjährige Kollegen und Freunde beim VSEI gewandt. Dort wurde mir bestätigt, dass in der für SGK geltenden Norm EN 61439-1 nichts über die Verlegung von KNX stehen würde.
In Artikel 8.5.4 wird jedoch festgehalten, dass Betriebsmittel entsprechend der Vorgaben der Hersteller eingebaut und verdrahtet weden müssen.
Die offiziellen aktuellen Schulungsunterlagen habe ich bereits an den SGK-Bauer versendet. Diese scheinen "nicht verbindlich" zu sein, da sie abgelehnt wurden. (keine Norm).
Nun stellt sich die Frage, ob die Hersteller der Komponenten (ABB, Feller, Hager, MDT etc.) Vorgaben für den Anschluss ihrer Geräte in SGK (E-Verteilung) machen!? Oder, ob sonstige Normierungen von Seiten der Gremien und/oder der KNX-Association für die Errichter von SGKs als bindende Vorschriften vorhanden sind!?
Beste Grüsse
PeterPan
PS: Natürlich habe ich angeboten die Brücken (korrekt) zu ersetzen. Nur die Arbeitszeit muss jemand zahlen. Entweder der Schaltschrankbauer und/oder der Projektleiter.
wir regen uns ja regelmässig im Forum über Bilder von E-Verteilungen auf, in welchen die Busleitung "nackt" ohne Mantel quer über die 230V-Adern verlegt ist.
Nun, in 14 Jahren Schweiz sehe ich eigentlich nur solche E-Verteiler. Die Busleitung in der Kammschiene besteht aus zwei mehr oder weniger dünnen Adern, verdrillt, Farbe rot/schwarz, wenn man Glück hat. Mit Mantel wird die Busleitung für Brücken zwischen den Geräten eigentlich nur dann verlegt, wenn entweder der Elektriker Ahnung von KNX hat, oder man vorher die Möglichkeit hatte mit dem Schaltschrankbauenden Betrieb bzw. dem Verantwortlichen darüber zu reden. Eher die Ausnahmen, also.
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Aktuell habe ich wieder ein solches Projekt. Dort bin ich wie immer der sog. "Auftragsprogammierer". Auftraggeber ist die ausführende Elektrofirma. Als ich Anfang Dezember auf die Baustelle gerufen werde, um die Anlage zu programmieren, stelle ich wiederum fest, dass die Busleitungs-Brücken innerhalb der Kammschiene ohne den grünen Mantel ausgeführt wurden. Ich mache den Projektleiter darauf aufmerksam. Er teilt mir mit, dass die "Schaltgerätekombination" (SGK) in Unterauftrag gegeben wurde. Er würde sich darum kümmern, dass die Verkabelung nachgebessert würde.
Nachdem der Projektleiter per Mail die Thematik an den SGK-Bauer bemängelte, kam umgehend Antwort: Es gebe keine Normierung für die Verlegung der Busleitung innerhalb der SGK und deshalb sei es richtig so, wie es sei. Man hätte sogar das ESTI telefonisch um Rat gebeten. Der dort Auskunft gebende Fachmann hätte das bestätigt. Die in der Schweiz geltenden Installationsnormen (NIN) würden für Schaltgerätekombinationen nicht gelten bzw. hätten keine Wirkung. Für SGK gelten die homologenisierten Normen der EN 61439-1. Und darin würde nichts über die Installation von "KNX" stehen. (EN = Europäische Norm; gilt auch in der Schweiz).
Nun habe ich mich an langjährige Kollegen und Freunde beim VSEI gewandt. Dort wurde mir bestätigt, dass in der für SGK geltenden Norm EN 61439-1 nichts über die Verlegung von KNX stehen würde.
In Artikel 8.5.4 wird jedoch festgehalten, dass Betriebsmittel entsprechend der Vorgaben der Hersteller eingebaut und verdrahtet weden müssen.
Die offiziellen aktuellen Schulungsunterlagen habe ich bereits an den SGK-Bauer versendet. Diese scheinen "nicht verbindlich" zu sein, da sie abgelehnt wurden. (keine Norm).
Nun stellt sich die Frage, ob die Hersteller der Komponenten (ABB, Feller, Hager, MDT etc.) Vorgaben für den Anschluss ihrer Geräte in SGK (E-Verteilung) machen!? Oder, ob sonstige Normierungen von Seiten der Gremien und/oder der KNX-Association für die Errichter von SGKs als bindende Vorschriften vorhanden sind!?
Beste Grüsse
PeterPan
PS: Natürlich habe ich angeboten die Brücken (korrekt) zu ersetzen. Nur die Arbeitszeit muss jemand zahlen. Entweder der Schaltschrankbauer und/oder der Projektleiter.
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