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Verlegung Busleitung in der Elektroverteilung - Benötige Normen oder Vorschriften?

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    Verlegung Busleitung in der Elektroverteilung - Benötige Normen oder Vorschriften?

    Hallo Kollegen..

    wir regen uns ja regelmässig im Forum über Bilder von E-Verteilungen auf, in welchen die Busleitung "nackt" ohne Mantel quer über die 230V-Adern verlegt ist.

    Nun, in 14 Jahren Schweiz sehe ich eigentlich nur solche E-Verteiler. Die Busleitung in der Kammschiene besteht aus zwei mehr oder weniger dünnen Adern, verdrillt, Farbe rot/schwarz, wenn man Glück hat. Mit Mantel wird die Busleitung für Brücken zwischen den Geräten eigentlich nur dann verlegt, wenn entweder der Elektriker Ahnung von KNX hat, oder man vorher die Möglichkeit hatte mit dem Schaltschrankbauenden Betrieb bzw. dem Verantwortlichen darüber zu reden. Eher die Ausnahmen, also.
    IMG_9123.JPG


    Aktuell habe ich wieder ein solches Projekt. Dort bin ich wie immer der sog. "Auftragsprogammierer". Auftraggeber ist die ausführende Elektrofirma. Als ich Anfang Dezember auf die Baustelle gerufen werde, um die Anlage zu programmieren, stelle ich wiederum fest, dass die Busleitungs-Brücken innerhalb der Kammschiene ohne den grünen Mantel ausgeführt wurden. Ich mache den Projektleiter darauf aufmerksam. Er teilt mir mit, dass die "Schaltgerätekombination" (SGK) in Unterauftrag gegeben wurde. Er würde sich darum kümmern, dass die Verkabelung nachgebessert würde.

    Nachdem der Projektleiter per Mail die Thematik an den SGK-Bauer bemängelte, kam umgehend Antwort: Es gebe keine Normierung für die Verlegung der Busleitung innerhalb der SGK und deshalb sei es richtig so, wie es sei. Man hätte sogar das ESTI telefonisch um Rat gebeten. Der dort Auskunft gebende Fachmann hätte das bestätigt. Die in der Schweiz geltenden Installationsnormen (NIN) würden für Schaltgerätekombinationen nicht gelten bzw. hätten keine Wirkung. Für SGK gelten die homologenisierten Normen der EN 61439-1. Und darin würde nichts über die Installation von "KNX" stehen. (EN = Europäische Norm; gilt auch in der Schweiz).


    Nun habe ich mich an langjährige Kollegen und Freunde beim VSEI gewandt. Dort wurde mir bestätigt, dass in der für SGK geltenden Norm EN 61439-1 nichts über die Verlegung von KNX stehen würde.
    In Artikel 8.5.4 wird jedoch festgehalten, dass Betriebsmittel entsprechend der Vorgaben der Hersteller eingebaut und verdrahtet weden müssen.

    Die offiziellen aktuellen Schulungsunterlagen habe ich bereits an den SGK-Bauer versendet. Diese scheinen "nicht verbindlich" zu sein, da sie abgelehnt wurden. (keine Norm).
    Nun stellt sich die Frage, ob die Hersteller der Komponenten (ABB, Feller, Hager, MDT etc.) Vorgaben für den Anschluss ihrer Geräte in SGK (E-Verteilung) machen!? Oder, ob sonstige Normierungen von Seiten der Gremien und/oder der KNX-Association für die Errichter von SGKs als bindende Vorschriften vorhanden sind!?

    Beste Grüsse
    PeterPan

    PS: Natürlich habe ich angeboten die Brücken (korrekt) zu ersetzen. Nur die Arbeitszeit muss jemand zahlen. Entweder der Schaltschrankbauer und/oder der Projektleiter.
    Zuletzt geändert von PeterPan; 18.12.2015, 20:21.
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    #2
    Gilt hier nicht einfach eine Norm in Bezug auf die Durchschlagsspannungsfestigkeit? Kannst du das nicht damit eindeutig erschlagen?

    Die Steuerung per SmartPhone macht ein Haus nicht zum SmartHome...

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      #3
      Abs sofort lasse ich kein "teures" J-Y(St)Y sondern nur noch KLD 2x0.8 rot/schwarz verlegen....

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        #4
        Hallo...
        Welcher Abschnitt in der EN 61439 bezieht sich auf die Durchschlagfestigkeit und erzwingt die Verlegung von Buskabel mit Mantel?
        Gruss und Dank
        Peter
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          #5
          Naja, wenn die Anlage nach KNX Zertifizierung zu errichten ist, muss man sich an deren Vorgaben halten und diese sind in deinen Schulungsunterlagen ja enthalten. Da greift kein "Nationales" oder "Internationales" Recht, weil es da kein Recht oder DIN Normen gibt. Der Standard sagt, das muss so gemacht werden und aus die Maus. Dann sind die Anlagen eben nicht nach KNX Zertifizierung errichtet und entsprechen nicht deren Standard....

          In der EN wird davon auch nichts zu lesen sein, sondern in deinen Unterlagen.. die Herren bauen eben nicht KNX Konform, so einfach ist das.

          PS: Warum bauen die Schweizer ihre Schaltschränke nur Hochkannt? Das ist voll unangenehm fürs Genick!

          PS2: ich finde gut das Peter auch mal auf die Kacke haut! UGA!!!!!!!
          Zuletzt geändert von BadSmiley; 18.12.2015, 21:56.
          Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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            #6
            Klar steht da nichts über KNX, den KNX wird als System in einer anderen Norm (ISO/IEC 14543-3) spezifiziert.

            Ihr bezieht euch auf die falsche Norm - DIN VDE 0100-410 als Errichternorm ist gefragt.
            KNX ist elektrisch SELV u. unterliegt den, unter 410 gestellten Anforderungen (Anordnung v. Stromkreisen).

            Der SGK-Bauer hat einen Bauartnachweis zu erbringen, der auch "Schutz vor elektrischen Schlag" enthält - in der vorliegenden Ausführung ist dies in Behandlung von SELV-Stromkreisen nicht gegeben.

            Weiters ist eine Anlage hinsichtlich der Spezifikationen (Konnex) u. den aaRdT zu errichten.

            Gruss
            GLT

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              #7
              Zitat von GLT Beitrag anzeigen
              Ihr bezieht euch auf die falsche Norm - DIN VDE 0100-410 als Errichternorm ist gefragt.
              KNX ist elektrisch SELV u. unterliegt den, unter 410 gestellten Anforderungen (Anordnung v. Stromkreisen).
              Warum sollte die DIN VDE in der Schweiz eine Gültigkeit haben?
              Andere Länder andere Vorschriften.
              Ich geb dir mal ein tolles Beispiel.
              In Deutschland muß ein Atemschutzgerät der Feuerwehr alle 6 Jahre zur Grundinstandsetzung zum Hersteller.
              In Österreich nur alle 10 Jahre.

              Auch die Konnex kann hier sagen was sie will, im ungünstigsten Fall ist die Anlage halt nicht zertifiziert.
              Wenn man das aber nicht braucht, spielt das Ganze überhaupt keine Rolle.

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                #8
                Das ist doch eine Elektro-Schaltgeräte-Kombination?

                Wie wäre es mit der DIN EN (analog IEC) 61 439 Kapitel 8.6.4: blanke Leiter oder einadrige Leiter mit Basisisolierung sind so zu verlegen dass eine gegenseitige Berührung oder die Berührung von leitfähigen Teilen verhindert ist.

                in der Norm steht aber noch mehr: Der Anlagenbauer ist verantwortlich für die Einhaltung des Bauartnachweises (wobei ich nicht weiß wie das bei einer solchen selbstgeklöppelten Anlage gehen soll) und der Anlagenbauer ist verantwortlich für den Nachweis der Normenkonformität gegenüber dem Auftraggeber. D.h. da müsste es ein Dokument geben welches die einzuhaltenden Normen auflistet und deren Einhaltung bescheinigt. Hager, Hensel & Co. stellen dafür entsprechende Formulare und Vordrucke zur Verfügung.

                Das ist jetzt aber mal mehr geraten von mir, ich weiß auch nicht ob die Norm in CH einschlägig ist trotz IEC / EN.

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                  #9
                  Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                  Warum sollte die DIN VDE in der Schweiz eine Gültigkeit haben?
                  Ich wollte nicht den Eindruck erwecken, dass eine deutsche nationale Fassung einer IEC 60364 in der Schweiz 1:1 im Wortlaut gültig ist, aber "unsere" Bezeichnung ist mir geläufiger u. die Schweizer erfinden nicht alles von Grund auf neu.

                  In der Schweiz dürfte es wohl in der NIN im Kapitel 4 "Schutzmaßnahmen" bzw. 4.1 "Schutz gegen elektrischen Schlag" entsprechende Vorschriften geben.

                  Gruss
                  GLT

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                    #10
                    Zitat von MarkusS Beitrag anzeigen
                    Das ist doch eine Elektro-Schaltgeräte-Kombination?

                    Wie wäre es mit der DIN EN (analog IEC) 61 439 Kapitel 8.6.4: blanke Leiter oder einadrige Leiter mit Basisisolierung sind so zu verlegen dass eine gegenseitige Berührung oder die Berührung von leitfähigen Teilen verhindert ist.
                    Hallo Markus,

                    in meiner Niederspannungsschaltgerätekombination (schönes Wort für Verteiler oder Sicherungsschrank) sind auch "einadrige Leiter mit Basisisolierung" verlegt - und zwar in großem Umfang. Die 230V-Anschlüsse zwischen LS, Aktor und den Dreistockklemmen werden nur als "einadrige Leiter mit Basisisolierung" ausgeführt - alles 2,5qmm-feindrähtige Leiter, deren Baisisiolierung schon sich alle miteinander berühren oder gegen die (geerdeten) Hutschienen kommen.
                    Natürlich ist alles so ausgeführt, daß auch ohne Abdeckung (wie auf dem Bild des OP) der NSSGK absoluter Berührschutzt für die Phase besteht. Aber die Basisisiolierungen untereinander berühren sich schon - wie will man das denn realistischerweise verhindern, wenn man mehr als einen LS in einen Schrank setzt?

                    Beim OP ist auf den Fotos sogar eine Berührung der Basisisolationen zwischen Phase und Nulleiter zu erkennen - das ist doch nach der Norm noch viel schlimmer (Spannungsdifferenz 230V) als die Berührung der Basisisolierungen einer SELV-Leitung mit Basisisolierun eigener Spannung und 230V (Differenz dann 230V-29V -> 201V ) - o.k. ist nur ein Scherz, da ja die Differenz auch z.T. 230 V sein kann und das Eindringen von 230 V in SELV Lebensgefahr für den Bediener des Endgerätes bedeuten kann - aber verständlich ist es dennoch nicht.

                    Gibt es noch mehr so praxisferne Normen?

                    Liebe Grüße und einen schönen 4. Advent

                    Björn

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                      #11
                      SELV ist überhaupt nicht Praxis fern sondern eine Schutz Kleinspannung die keinen Kontakt zu Netzspannung haben darf. KNX=SELV.

                      Und darum geht es. Nicht um die normale Netzspannung und Berührung der Drähte, völlig normal und Regel konform ist.

                      Bei Schutzkleinspannung gibt es klare Vorschriften die erwähnt wurden um ein durchschlagen der Spannung zu vermeiden. 0100-410 gibt hier die Anforderungen vor und in der Schweiz wird SELV mit Sicherheit nicht anders behandelt.

                      Entweder KNX als Leitung mit entsprechender Isolierung mind. 2,5kV oder als Draht, dann aber mit Abstand.

                      @PeterPan
                      SELV in der Schweiz. Wie sieht das Regelwerk aus?


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                        #12
                        Hallo Alexander,

                        ​ich hatte nicht geschrieben, dass SELV praxisfern ist, sondern die generelle Festlegung, dass sich "einadrige Leiter mit Basisisolierung" nicht berühren dürfen im Sicherunkskasten. Alle 230v-Leiter z.B. berühren sich gegenseitig - z.T. berührt die Basisisolierung auch geerdete Hutschienen.

                        ​Es gibt bestimmt irgendwo belastbare Aussagen, dass die KNX-Signalleitung im Sicherungskasten nur mit grünem Mantel zu verlegen ist - aber die zitierte Norm würde auch das gegenseitig Berühren andrer Leiter "nur mit Basisisolierung" untersagen , so wie sie da zitiert wurde. Und das ist nicht umsetzbar - die 230V und der Nulleiter und die Erde müssen sich mit ihren Basisisolierungen berühren im Sicherungskasten.....

                        ​Schönen 4. Advent

                        Björn

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                          #13
                          Wobei man keine einadrigen 230V Leiter in der VT verlegt sonder Mehr- oder Feindrähtige. Damit wieder schlüssig ;-)

                          SELV ist für mich eine belastbare Aussage und die genannte Norm ein Punkt oben drauf.

                          Ich hab in einer Anlage mal einen Gutachter da gehabt, der sah das auch so und musste vom Elektriker nachgebessert werden, weil der nicht einsichtig war. Mal schauen ob ich das Schreiben noch finde...

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                            #14
                            Oben in den Dreistockklemmen enden einadrige - ab Eintritt in den Kasten von dem grauen Mantel befreit. Alle 6qmm oder 10qmm Leitungen sind einadrig und nur mit Basisisolierung. Wenn sich das alles nicht mehr berühren dürfte, dann bräuchte ich einen begehbaren Schrank....

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                              #15
                              Geht um KNX daher OT finde ich. Sorry. Aber ein Gutachter wird das Regelwerk anwenden und der Auszug aus der EN ist ja nur ein Absatz. Da kommen dann die Ausnahmen wie Reihenklemmen usw. Das Regelwerk ist in sich schlüssig.

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