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Rückschlagklappe / ventil für Abwasser

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    Rückschlagklappe / ventil für Abwasser

    Hallo
    Einleitung (kann übersprungen werden)
    Nachdem es in der Nacht 50l + runtergemacht hat, ist bei uns im Keller langsam das Wasser gestiegen. Zum Glück hat mein Wassermelder angeschlagen und ich konnte den Abfluss zudrehen, aber eigentlich schon zu spät. Jetzt stehen 5-8cm Wasser in der Waschküche.
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    (Frage)
    Gibt es ein Rückschlagventil für das Abwasser, dass mir meldet wenn es "schaltet" gerne per KNX oder was auch immer... Denn wenn das Rückschlagventil schließt, bedeutet es ja, dass die Kanalisation überfüllt ist und dass ich auch kein Abwasser aus dem Haus erzeugen sollte.
    Zuletzt geändert von Tulamidan; 30.05.2016, 06:09.

    #2
    Hallo
    ja gibt es es nennt sich elektrische Rückstauklappe. Diese ist eine fertige Einheit

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      #3
      Also wenn es richtig gemacht ist, dann wird nur der Strang unterhalb der Rückstauebene an eine Rückstauklappe angeschlossen. Die Entsorgung der oberen Geschosse funktioniert dennoch. Das Zeug kommt dann "geplant" aus dem Gullydeckel.
      Der Rückstauautomat hat in aller Regel mindestens eine akkustische Rückmeldung. Eine Übergabe an KNX sollte deshalb schon irgendwie gehen.
      Ich habe jetzt schon mehrfach die Rückstauautomaten der Fa. Kessel einbauen lassen. Im Bestand nicht immer so einfach, aber geht meistens. Bei Neubauten schaue ich, dass ich diese im Außenbereich in einem Schaucht vorsehe. Wichtig ist nur, dass man die Klappe je Lastfall wählt. Es gibt aber auch Pumpensysteme.
      http://www.kessel.de/produkte/ruecks...s-staufix.html

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        #4
        Die Rückstausicherungen gibt´s übrigens einmal in der Einfachausführung, bei der nur eine schlichte Klappe quasi per Schwerkraft geschlossen wird, und der höherwertigen Ausführung, bei der ein Motor die Klappe mit Kraft schließt. Ich würde aus Erfahrung dringend die motorische Version empfehlen, da Abwasser per definitionem allerhand Fremdkörper enthält, und sich die Dichtung an der Klappe unweigerlich irgendwann zusetzt. Die Klappe schließt dann nicht mehr dicht, so daß der Rückstau nur gebremst, aber nicht verhindert würde. Die motorische Version ist auch kein 100%iger Schutz, aber zumindest wird die Klappe mit Kraft in die Dichtung gedrückt. Allerdings hat man auch die zusätzlichen Fehlerquellen von Sensorik und Motor.

        Wenn es möglich ist, wäre eine Hebepumpenanlage immer die bessere Alternative, denn nur sie bietet wirklich volle Sicherheit. Ist allerdings im Altbau oft nur mit etwas Aufwand ausführbar; z.B. im außenliegenden Schacht. Die Normen sehen übrigens auch Hebeanlage als Standard vor, lassen aber unter bestimmten Voraussetzungen, die beim EFH oft zutreffen, auch alternativ den Rückstauverschluß vor.

        Alleine schon aus Versicherungsgründen würde ich bei der Rückstausicherung streng nach Norm bauen.

        Gruß

        Arnd
        Zuletzt geändert von ArndR; 30.05.2016, 15:54.

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          #5
          Man kann keine pauschale Aussage machen, welche Variante hier die Richtige ist. Das muss sich jemand vor Ort ansehen, der sich mit diesen Geräten auskennt. Auch motorische Anlagen können verklemmen, so dass sie nicht mehr richtig schließen. Deshalb ist das Wartungsintervalle auch recht kurz. Ich glaube die lag so um die 6 Monate. Die Hebeanlage läßt sich eigentlich immer im Bestand einbauen. Manchmal sogar einfacher als eine mit freiem Gefälle, da man ja mit der Druckleitung nur einmal über die Rückstauebene muss. Das geht immer irgendwo im Gebäude. Das diese Variante auch die Beste ist, würde ich nicht unterschreiben. Es wird immer gepumpt egal ob der Kanal offen ist oder nicht.
          Ich persönlich setzte am liebsten die Rückstauklappe mit Pumpenfunktion ein. Aber die wird mir auch am liebsten von der Bauherrschaft gegen einen Rückstauautomaten gekürzt.
          Zuletzt geändert von RBender; 30.05.2016, 16:25.

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            #6
            Darf ich mal bitte dazwischen fragen ...!?

            Sind die oben beschriebenen Vorkehrungen nur in Hochwasser-gefährdeten Gebieten nötig/sinnvoll oder wird sowas heute immer verbaut?

            Bei uns ist eine schwere Hebeanlage (Drehstrom, Leistung weiss ich nicht, ist aber von Kessel m.W.) in einem grossen Pumpschacht unterhalb der Kellersohle. Üblich pumpt die raus was über Keller-WC, -Dusche, sowie WaMa und Trockner anfällt. Würde die dann auch bei einem Rückstau aus dem Kanal ggf. über der Rückstauebene weiterhin die Abwässer aus dem Keller, aber auch aus EG, OG, DG abpumpen?

            Danke für einen Tipp.

            Cheers Sepp

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              #7
              Wer sich mit Kessel Erzeugnissen beschäftigt findet sich schon auf dem richtigne Weg. Hier findet man neben der normalen Rückstauklappe, auch die Rückstauklappe, welche ggf. später motorisch nachgerüstet werden kann, sowie die motorische Klappe.
              KNX Anbindung entzieht sich meienr Kenntnis, eher nein! Aber Kessel bietet ein externes Überwachungsgerät, mit potenitalfreiem Ausgang, welcher "Alarm" ausgibt wenn die Klappe schließt. Da die elektrosche Klappe auch Selbstprüfungen durchführt und wenn Fehler ggf. Alarm ausgibt kann schon mal vorkommen das hierüber ein "Fehlalarm" kommt.

              Alles was mit einer Pumpe (Hebewerk) nach oben gefördert wird ist hiervon nicht betroffen. Hebewerke sind erforderlich wenn Kellersohle tiefer liegt wie der örtliche Kanalanschluß. In der Regel könnte man vorsorglich ein normales Rückschlagventil an der "Übergabestelle" Haus vorsehen. Allerdings bei Altbauten vorab zu prüfen von woher die Dachentwässerung jommt. Diese ist nach dem Rückstauventil (Richtung Grundstücksgrenze) einzubauen. Gefährlich bezeichne ich Abläufe in Außenbereich (Sohle Kelelrabgang). Diese können ungesichert Sorge dafür tragen das ein Haus dann dennoch einen Wasserschaden erfährt.

              Bisher haben die Versicherer wenig WErt auf Rückstauventile gelegt. Aber wer glaubt richtig versichert zu sein prüfe vorab seinen Vertrag auf die Feinheiten der Urgewalten.
              Wer kleinere Schäden anmeldet kann schnell erfahren das die Gebäudeversicherung gekündigt wird. Dann kann ein "Leidensweg beginnen mit der Frage "wer hat gekündigt".

              PS: Bei starken Unwettern nicht auszuschließen das dann auch der Strom ausfällt und dann pumpt nichts mehr!. Das Kesselzusatzgerät besitzt kleine 9 Volt Pufferbatterien, welche im stromlosen Zustand den Test und das "auf- bzw. zufahren" sicherstellen. Im gechlossenen Zustand ist ein durchdringender Signalton zu hören. so lange wie das Teil geschlossen ist.

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                #8
                Hi Karl-Heinz,

                danke, das war ein guter Hinweis mit dem externen Überwachungsgerät. Das hab ich auch mit ein paar Lämpchen dran. Sehe ich nie drauf :-/ Aber den Kontakt werde ich mir suchen damit ich mich bei Alarm pushen lassen kann, falls man nicht daheim ist bzw. man eben schneller vor Ort ist.

                All,

                die Rückstauklappe ist m.W. bei mir nur mechanisch, die schottet vermtl. die Pumpe in Richtung EG etc. ab, damit mir die Hebeanlage den Dreck aus dem Keller nicht bei den EG Abflüssen rausdrückt. Dieselbe müsst ja auch verhindern helfen das von aussen was ins EG etc. gedrückt wird. Das was von außen in den Keller gedrückt wird, davon müsste sich die Hebeanlage hoffe ich selbst befreien in dem sie einschaltet und dann nach außen drückt (Strom vorausgesetzt).

                Kann jemand von Euch abschätzen ob das so funktioniert (mit meinen nicht üppigen Angaben).

                Danke Sepp

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                  #9
                  Ein Schutz oberhalb der Rückstauebene (OK Gullydeckel) ist im allgemeinen nicht notwendig. Man darf hierfür allerdings den Strang von KG und den Obergeschossen erst nach der Rückstauklappe zusammenführen. Anschlüsse unterhalb der Rückstauebene werden dann mit Rückstauklappen geschützt. Je nach Anschlussart sind die entsprechende Klappen zu wählen. Für Wohnungen u. Rückstauebene sind Pumpen zu verwenden. Zisternen sind im übrigen auch zu schützen. Und Drainagen gehören schon garnicht direkt an den Kanal.
                  Es gibt super Anleitungen auf der Seite von Kessel.

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                    #10
                    Zitat von seppm Beitrag anzeigen
                    Kann jemand von Euch abschätzen ob das so funktioniert (mit meinen nicht üppigen Angaben).
                    Nein!

                    Deine Beschreibung ist etwas konfus und hoffentlich nicht exakt so realisiert.

                    RBender hat das wesentliche schon zusammen gefasst. Erst mal sind die Abflüsse nach der Lage zur Rückstauebene und Kanalniveau zu unterscheiden.

                    a) Abläufe oberhalb RSE
                    Müssen prinzipiell gar nicht geschützt werden.Je nach Situation und Höhendiffernz zur Rückstauebene (im Regelfall gleich Niveau der Straße) kann es trotzdem mal sinnvoll sein.

                    b) Abläufe unterhalb der RSE, aber über Kanalniveau
                    Hier MUSS geschützt werden. Prinziepiell reicht eine Klappe. Ob mechanisch oder elektrisch hängt von den eigenen Schutzwünschen/-bedürfnissen ab.

                    c) Abläufe unterhalb Kanalniveau
                    Hier MUSS gepumpt werden. Gepumpt wird (fast) immer in einer Druckleitung bis oberhalb RSE um es von da wie einen "nomalen" Ablauf, also Fall a), in den Kanal fließen zu lassen. Diese Art kann auch für den Fall b) genutzt werden.

                    Weiterhin sollte man unterscheiden, WOHER das zu entsorgende Wasser kommt.Wenn es "nur" ein Waschbecken im Keller ist, dann kann man ggf. damit leben im Notfall diese Waschbecken nicht nutzen zu können. Denn bei einem Schutz nach b) ist der Kanal in BEIDE Richtungen abgedichtet. Es kommt nichts rein, aber auch nichts mehr raus!
                    Geht es aber z. B. um Regenwasser, das ich ja nicht abstellen kann, muss IMMER eine Lösung nach c) her!

                    Ich würde hier immer Doppel-Pumpen-Anlagen bevorzugen, so dass auch eine Pumpe ausfallen kann und man trotzdem noch nicht absäuft. Natürlich mit entsprechender Überwachung der Funktion und Meldung von Fehlern.

                    ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                      #11
                      Die einfachen Klappen sind normalerweise nicht für Abwasser mit "Stückchen" gedacht. Die werden dann nur ohne Gewähr verbaut.

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                        #12
                        Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen

                        Weiterhin sollte man unterscheiden, WOHER das zu entsorgende Wasser kommt.Wenn es "nur" ein Waschbecken im Keller ist, dann kann man ggf. damit leben im Notfall diese Waschbecken nicht nutzen zu können. Denn bei einem Schutz nach b) ist der Kanal in BEIDE Richtungen abgedichtet. Es kommt nichts rein, aber auch nichts mehr raus!
                        Geht es aber z. B. um Regenwasser, das ich ja nicht abstellen kann, muss IMMER eine Lösung nach c) her!
                        Kurze Anmerkung hierzu: Regenwasserleitungen haben in Gebäuden eigentlich nichts verloren. Die Zusammenlegung mit Schmutzwasser ist höchst kritisch und sollte nicht gemacht werden. bzw. falls doch vorhanden, dann sollte man diesen Strang vom restlichen Keller abtrennen. Der Versuch Regenwasser zu Pumpen wird früher oder später scheitern und dann steht die Brühe im Keller! Die Geräte sind dafür nicht ausgelegt!
                        Für Neubauten gilt, dass Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen getrennt zu verlegen sind. Falls es in der Straße noch einen Mischwasserkanal gibt, dann sind die Leitungen in einem Übergabeschacht erst kurz vor Grundstücksgrenze zu vereinen. Der Hintergrund liegt in der gewollten Trennung von Regenwasser und Schmutzwasser auch in der öffentlichen Abwassersammlung.
                        Wer möchte kann sich ja mal die Din 1986 Teil 100 ansehen.

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                          #13
                          Hast Du grundsätzlich Recht, wobei es bei uns z. B. keine Forderung zur Trennung von Schmutz und Regenwasser gibt. Meines Wissen auch nicht bei Neubau, vor 10 Jahren definitiv noch nicht. Ich denke das ist regional in den Satzungen geregelt.

                          Und natürlich sollte/muss die Dachentwässerung immer direkt in den Kanal, keine Frage.
                          Wir haben aber z. B. einen Kellerabgang und zwei Lichtgräben. Zumindest der Kellerabgang liegt unterhalb Kanalniveau und bekommt natürlich zwangsweise Regenwasser ab. Da geht dann halt nur c)

                          Und ob man das ins Haus führt, oder nicht, spielt unterm Strich keine große Rolle. So lange alles funktioniert, ist es egal und wenn nicht, läuft der Keller in beiden Fällen voll. Außerhalb kann man ggf. leichter ein größeres Volumen zwischenspeichern und / oder tiefer lagern. Das wären noch Vorteile.
                          ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                            #14
                            Aus dem Bauch hätte ich jetzt gesagt der Übergabeschacht oder Prüfschacht und die dortige Zusammenlegung von SW und RW ist in der DIN 1986 beschrieben. Diese ist in Hessen eingeführt und damit gültig. Ich kann mich aber auch täuschen. Die Kellerabgänge, Lichtschächte und -gräben sind auf Grund ihrer Tiefe immer ein Problem. Die Lichteschächte schließe ich nicht mehr an die Entwässerungsanlage an. Das Wasser läuft in die Auffüllung (Schotter) des Arbeitsraums und wird schließlich von der Drainage abgeführt. Die Drainage entwässert in einen Pumpenschacht von dort wird das Wasser in die Zisterne gepumpt. Mit dem Kellerabgang ist das so eine Sache. Das Abführen in den Pumpenschacht ist nicht gefahrlos. Manchmal hilft halt nur eine Überdachung.
                            Mir ist schon bekannt, dass wahrscheinlich auf 50% + X der Baustellen das nicht so gehandhabt wird. Aber dafür bin ich ja nicht haftbar.

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                              #15
                              Dein Vorgehen ist absolut in Ordnung! Passt nur nicht immer und überall.

                              Unser Haus steht z. B. ständig so 1,5 m im Wasser, daher keine Drainage, weil die könnte ich gar nicht leer pumpen.
                              Die Lichtgräben sind aber auch nur so 30cm über diesen Wasserstand.
                              (ok, könnte man drüber diskutieren, dass man die besser hätte weglassen sollen...)
                              ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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