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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

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    Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

    In dem Beitrag Gehört eine Schnittstelle in die Anlage? kam die Frage auf, in wie weit ein SI, der keine Elektrofachkraft ist die Verteilung aufschrauben darf und dort dann das KNX Kabel anzuschließen. Das Tauschen der Anschlüsse an einem Jalousieaktor wäre auch noch eine sinnvolle Tätigkeit.

    Nach meiner Information der IHK und Elektro-Innung nützt das als Selbständiger ohne einen Elektro-Meister im Betrieb nichts. Habt ihr Erfahrung, wie man solche kleinen Tätigkeiten (ohne mehrjährige Ausbildung) legal machen kann?.

    Gruß
    Florian


    #2
    Zum Thema EFKffT ist in der de 8.2016 ein ausführlicher Artikel erschienen. Ich habe das auch so verstanden, dass eine EFKffT nur als Betriebsangehöriger ausgebildet werden kann. Als Selbständiger ist man leider außen vor.

    ...Verteilung aufschrauben darf und dort dann das KNX Kabel anzuschließen...

    ...wie man solche kleinen Tätigkeiten (ohne mehrjährige Ausbildung) legal machen kann?
    Ich glaube nicht, dass es "illegal" (im definitionsgemäß gesetzlichen Sinn) ist, eine KNX Leitung im Verteiler aufzulegen. Es ist mehr eine Frage der Verantwortung und Versicherung. Und die Beantwortung dieser Frage liegt ja auf der Hand.

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      #3
      Danke Uli, deckt sich leider auch mit meinen Infos.
      Gruß
      Florian

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