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Eigentum KNX Projektdatei

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    KNX/EIB Eigentum KNX Projektdatei

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:
    Hat ein Endkunde einen rechtlichen Anspruch auf die KNX Projektdatei? - Auch wenn das beim Geschäftsabschluss nicht explizit vereinbart wurde?

    Hintergrund ist wie folgt:
    Ich sollte ein KNX Projekt übernehmen, das projekterstellende Unternehmen verweigert die Herausgabe der Unterlagen inkusive der Projektdatei.

    Ich denke der Kunde hat die Datei mit der Dienstleistung doch erworben, oder?

    Ich werde hier kein Einzelfall sein, denke ich mir. - Hat jemand diesbezüglich Erfahrung?

    Danke und liebe Grüße
    Andi

    #2
    Wenn nichts vereinbart oder ausgeschlossen wurde greift die DIN 18386. Und hier müssen die Programm Dateien übergeben werden.

    Die DIN zählt immer! Nur wenn vertraglich vereinbart wurde das man auf eine DIN Norm verzichtet, kann man diese ausklammern.

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      #3
      Ja!

      Da gibt es diverse Rechtsurteile, ist auch irgendwo in den Richtlinien der KNX Org hinterlegt und damit stand der Technik. Imho kann aber der Kollege bei Änderungen zu seiner letzten Version die Gewährleistung ablehnen.

      Viel Erfolg
      Florian

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        #4
        ... vielen Dank für euer Feedback. Die DIN Norm dürfte auch in Österreich gelten und wenn das in den Richtlinien auch noch definiert ist, besteht wohl ein Rechtsanspruch. Ob es sich auszahlt die Sache durchzustreiten ist ein anderes Thema. Ich soll das Projekt nicht von ungefähr übernehmen. Wer weiß was da alles verpfuscht wurde .... Möglicherweise ist es überhaupt sinnvoller neu zu beginnen.

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          #5
          Hier ein kleiner Auszug aus den KNX-Dresign Guidlines:
          Software und rechtlicher Aspekt
          Auf Wunsch des Kunden sollte die Software, bzw. das erstellte
          Projekt (nicht die ETS Software) mit den entsprechenden
          Sicherheitsmaßnahmen an ihn abgegeben werden.
          • Projektdaten der aktuellen ETS Software
          • Projektdaten weiterer Hardware (z. B. Visualisierungen)
          • Plugins und Software von speziellen Geräten, die ggf. nicht
          direkt mit der ETS programmiert werden können
          Sicherheit nach Softwareübergabe
          Der Integrator kann mit dem Kunden eine Vereinbarung treffen,
          in der die Garantieleistungen geregelt sind, wenn die
          Soft-ware dem Kunden ausgehändigt wird.
          Ich denke, ein verschärftes Auftreten sollte reichen.
          Gruß
          Florian

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            #6
            Die Projektdatei gehört dem Kunden - evtl. wurde ein Sicherheitseinbehalt wegen noch offenen Rechnungsstellungen getätigt?
            Gruss
            GLT

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              #7
              Software und rechtlicher Aspekt
              Auf Wunsch des Kunden sollte die Software, bzw. das erstellte
              Projekt (nicht die ETS Software) mit den entsprechenden
              Sicherheitsmaßnahmen an ihn abgegeben werden.
              • Projektdaten der aktuellen ETS Software
              • Projektdaten weiterer Hardware (z. B. Visualisierungen)
              • Plugins und Software von speziellen Geräten, die ggf. nicht
              direkt mit der ETS programmiert werden können
              Sicherheit nach Softwareübergabe
              Das ist eine Kann-Bestimmung. Nur eine Muss-Bestimmung ist rechtlich einforderbar. Es hängt also imho davon ab, was im Auftrag vereinbart wurde oder was im Angebot rechtsverbindlich zugesichert wurde.
              Es besteht beim Photographen auch kein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Negative - leider.
              Gruß
              Frank

              Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                #8
                Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                Es besteht beim Photographen auch kein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Negative - leider.
                Beim Fotografen hat das aber andere Hintergründe.

                Gruss
                GLT

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                  #9
                  Zitat von GLT Beitrag anzeigen
                  Beim Fotografen hat das aber andere Hintergründe.
                  Gerhard, denke der ureigentlich Grund ist identisch. ...ich nenne es mal "Kundenbindung".
                  Gruß
                  Frank

                  Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                    #10
                    Fotograf ist schlechtes Beispiel, da ich sehr wohl Digitale Bild zur Vervielfältigung bekommen kann!

                    Aber bei derartigen Diskussionen trennt sich die Spreu vom Weizen. Ein ordentlicher SI übergibt sein Gewerk und stellt damit sicher das auch Dritte damit umgehen können.

                    Nur und das ist die Frage, wird dies auch real wirklich so praktiziert?
                    Würde es eher infrage stellen, denn hier beginnt der Drahtseilakt im Kundenverhältnis. Man will ja nichts schlechtes unterstellen und wenn nichts angefordert wird dann besteht ja auch kein Anlass zu einer "Übergabe". Damit verbleibt der Kunde unwissentlich in der "Abhängigkeit". Da KNX lebt und m. E. nie sein Ende findet könnte man sich immer auf ein "nicht beendetes Projekt" sich berufen. Nicht ohne Grund sind Kollegen von mir immer wieder mal beschäftigt mit Rekonstruktionen bzw. wie ich dieser Tage erfuhr ist der Verschleiß an SI auch schon mal groß in einem Projekt.

                    Und wer kennt schon DIN 18 386 bzw. einschlägige Rechtsurteile? Da googelt man erst mal wenn schon alles in "Schieflage" ist.

                    Rein rechtlich mit Bezahlung und Abschluß des Auftrages besitzt der Kunde auf die Übergabe der Datenbank bzw. der Projektdatei (HS).


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                      #11
                      Zitat von redstar Beitrag anzeigen

                      Rein rechtlich mit Bezahlung und Abschluß des Auftrages besitzt der Kunde auf die Übergabe der Datenbank bzw. derektdProjatei (HS).
                      Kann er gerne haben, nur halt innerhalb unserer Gewährleistungzeit, nur mit Passwort oder versiegelt!
                      Gruß Karl

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Karl123456 Beitrag anzeigen

                        Kann er gerne haben, nur halt innerhalb unserer Gewährleistungzeit, nur mit Passwort oder versiegelt!
                        Oh man, immer dieses Spießbürgertum. Ich habe das Original, ich kann dem Kunde mit 2 Klicks zeigen was er verändert hat und woran es lag und das es dann wieder geht.. ohne streiten und zanken.
                        Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                          #13
                          ..ich stelle alle dateien in der regel auch allen beteiligten - natürlich auch dem kunden - per dropbox jederzeit zur verfügung und hab noch keine schlechten erfahrungen damit gemacht. wie badsmiley schrieb sind "fremde" änderungen sowieso nachvollziehbar - da ja das "original" sowieso auf meinem rechner ist ..

                          ich finde es einfach dem kunden gegenüber unfair - kundenbindung hin oder her ... wenn die arbeit ordentlich ist hat der kunde keinen anlass jemanden anderen zu suchen
                          Zuletzt geändert von sandy65; 18.09.2016, 18:25.

                          Kommentar


                            #14
                            Ich bin auch prinzipiell dafür, projektspezifische Daten dem Kunden als CD in einem Versiegelten Umschlag zu übergeben und wenn er diese Daten einem anderen
                            SI gibt, selbst benutzt oder bei Nachbesserungswünschen nicht mehr vorlegen kann, verfällt der Gewährleistungsanspruch. Das wird dann aber auch so von mir durch die Unterschrift des Kunden abgesichert.
                            Die Sache mit dem Fotografen ist aber plausible, da die Erstellung des Projekts schon einer geistigen Schöpfung gleicht und diese muss überhaupt nicht herausgegeben
                            werden.
                            Wir wissen ja nun auch nicht, was da zwischen SI und Kunden alles gelaufen ist und warum das Tischtuch zerschnitten ist.
                            Wenn der Kunde mit meiner Arbeit zufrieden ist, dann wird er beio Änderungen oder Erweiterungen schon wieder anklingelt.
                            War irgendwas nicht so wie es der Kunde wollte, bin ich ihn und die Gewährleistung los.

                            „Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 und das nennen sie ihren Standpunkt.“ und " Das Wissen entsteht aus Erfahrung, alles andere ist nur Information" Albert Einstein.

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                              #15
                              ...wieweit es sich bei einem knx projekt tatsächlich um "geistiges" eigentum des programmierers handelt, da bin ich mir nicht so sicher. wenn du zu einem webdesigner gehts und ein homepage für dich programmieren lässt, gehört diese mit der bezahlung doch auch dir, oder?

                              darunter würde dann ja zb. auch der anlagenschaltplan oder das anlagenbuch etc. fallen ...
                              Zuletzt geändert von sandy65; 18.09.2016, 18:49.

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