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    #16
    Zitat von Art Mooney Beitrag anzeigen
    Es gibt einen Neubauteil und einen Altbauteil. Der Erder ist im Altbau.
    Wenn klar war, dass die komplette elektrische Anlage erneuert wird, hätte man den neuen Erder hier anlegen können/müssen.

    Die Vorschrift zum Erder ist noch nicht soo alt. 1959 haben die EVUs das noch recht locker gesehen. Inzwischen haben die so viele Probleme mit schlechten Erdern, dass die da recht genau hinsehen...

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      #17
      Naja, der Neubau hat im Vergleich zum Altbau eine sehr kleine Grundfläche. Muss man dann einen neuen Erder errichten? Ich habe leider keinen Plan von sowas und muss mich auf die Leute verlassen...
      Cheers
      Art Mooney

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        #18
        OK, ich frage mal den Ingenieur, ob da ein neuer Erder im Anbau drin ist.
        Cheers
        Art Mooney

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          #19
          hier (mal wieder) eine schöne Doku zum Thema Erder...

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            #20
            Danke dafür. Kann mir nicht vorstellen, dass das bei uns gemacht wurde. Das hätte ich gesehen.
            Cheers
            Art Mooney

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              #21
              Du könntest Alfred mal fragen, der kennt bestimmt ein paar Elis, als alter Si.

              Alternativ.. Bei ebay Kleinanzeigen und my Hammer tummeln sich viele Berufsanfänger und Firmen, die nicht so viel zu tun haben und es wird da fast alles über den Preis gemacht...
              Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                #22
                Hallo,

                ich habe auch schön längere Diskussionen bezüglich der geänderten DIN 18014 mit VNB's, DKE und Bauherren geführt.
                Die Meinung ist da eigentlich einheitlich.
                Im Idealfall ist die Doku vollständig vorhanden.
                In der Realität sieht das oft meist Kacke aus. Die Empfehlung ist dann dahingehend:
                Ein Abnahmeprotokoll vgl. Fa. Dehn soweit noch möglich auszufüllen. Bei der Frage, ob der Erder der Norm entspricht ist die zu verneinen mit der Bemerkung, das keine vollständige Dokumentation vorhanden ist. Es sollte dem Bauherren die daraus resultierenden Gefahren aufgezählt werden und dass er trotzdem auf einen Stromzähler besteht. Er wird im Protokoll aufgefordert dies Nachzubessern. Das ganze muss der Bauherr unterschreiben und entbinden den Elektriker für diesen Teil der elektrischen Anlage von der Gewährleistung.
                Elektroinstallation-Rosenberg
                -Systemintegration-
                Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                http://www.knx-haus.com

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                  #23
                  Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                  ..Bei der Frage, ob der Erder der Norm entspricht ist die zu verneinen mit der Bemerkung, das keine vollständige Dokumentation vorhanden ist....
                  Es geht nicht allein um die Gefahren.... Es gibt mittlerweile Fälle, wo das EVU den Zähler verweigert, bis ein Nachweis nach DIN 18014:2014-03 geführt wurde...

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                    #24
                    da fehlt ein s Mißt.....

                    Ja natürlich soweit ist das schon klar, dass wenn der VNB dies haben will es so auszuführen ist.
                    Aber aus der Brille des Elektroinstallateur sind die Gefahren eher gering. Wenn der Bauherr einen Nachrüstet ist mir das auch 1000 mal Lieber
                    wie die Diskussion über die Goldene Elektriker Lobby.
                    Elektroinstallation-Rosenberg
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                      #25
                      Ihr macht mir Angst. Was ist denn der Plan B, wenn der Erder nicht passt? Ich kann ja nicht das Haus abreißen...
                      Cheers
                      Art Mooney

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                        #26
                        Erstmal muss man überlegen, was die daraus resultierenden Gefahren sind:

                        z.B.: unzulässige Schrittspannungen, Überspannungen, EMV Störungen, Zerstörung der Perimeterdämmung

                        Das Nachrüsten eines Erders ist immer von Vorteil, löst aber ggf. nicht alle der aufgezählten Probleme und genau da ist der Krux begraben.
                        Ein nachträgliches anbinden der Armierung ist ohne großen aufwand nicht mehr möglich, je nachdem wie das ganze verpfuscht wurde.
                        Also was soll einem letztendlich übrig bleiben.
                        Natürlich ich such ein Elektriker der übernimmt 30 Jahre die Haftung und die Probleme sind gelöst......

                        Nein natürlich nicht. Entweder damit leben oder Viel Geld für die eventuell mögliche Sanierung ausgeben.

                        Ganz WICHTIG!!!

                        Es kommt natürlich immer auf die Netzform an. Das kann man nicht Pauschal sagen.
                        Zuletzt geändert von larsrosen; 26.09.2017, 12:24.
                        Elektroinstallation-Rosenberg
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                          #27
                          Mmmh. Also der Keller ist ungedämmt und es ist ein Erder da. Wieso kann ich denn nicht messen, ob der erdet wie er soll? Da muss es doch Vorschriften zu geben, die man auch mit einem Altbau nachträglich erfüllen kann und die ein Elektriker entsprechend absegnen kann, ohne ein Haftungsrisiko einzugehen. Mir will das nicht in den Kopf.

                          Meine Kellerwände sind übrigens schön nass und in Kontakt mit dem Erdreich ;-) Um die Dämmung müssen wir uns also keine Sorgen machen.
                          Cheers
                          Art Mooney

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                            #28
                            Natürlich kann man messen, ob der Erder Erdfühlig ist.
                            Ich mache dies Grundsätzlich in solchen fällen. Jedoch sagt dies nichts darüber aus wie gut die Armierung des Neubaus mit eingebunden ist.
                            Nehmen wir mal an es liegt unter der Bodenplatte eine Perimeter Dämmung.
                            Der Altbau ist geerdet und es kommt zu einem Direkten Blitzeinschlag.
                            Jetzt sucht der Strom sich einen Weg durch das Haus. Ein teil des Stroms geht über den Erder und über
                            ein paar Kreuzungen und Verbindungen kommt ein teil des Stroms auf die Armierung. Es entsteht ein Potential unterschied
                            im Estrich und es kommt zu unzulässigen Schrittspannungen (Spannungstrichter). Des Weiteren wenn das Potential der Armierung
                            weiter angehoben wird, kann es zu einer Durchzündung zum Erdreich kommen. Zwischen Erdreich und Bodenplatte liegt (bzw. lag) Dämmung.

                            Am Tag des Einschlags merkt man nix, aber evtl Jahre Später.
                            Elektroinstallation-Rosenberg
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                            http://www.knx-haus.com

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                              #29
                              OK, verstehe. Das heißt, dass bei einem Anbau stets dafür gesorgt werden muss, dass die Erdung auch die Armierung des Anbaus mit einschließt. Richtig?

                              Gibt es dazu irgendwo eine Vorschrift, die ich dazu zitieren kann? Gesetz oder Norm oder so?
                              Cheers
                              Art Mooney

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                                #30
                                Zitat von Art Mooney Beitrag anzeigen
                                Gibt es dazu irgendwo eine Vorschrift, die ich dazu zitieren kann? Gesetz oder Norm oder so?
                                Hat der Papa, äh AScherff rff doch schon genannt? DIN 18014:2014-03
                                Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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