Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KNX-Rauchmelder - Welche Anforderungen sind da realisiert?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von lobo Beitrag anzeigen
    ... Inklusive der Infrastsruktur zum Monitoring der Dinger muß man feststellen, dass man keine relevanten Beträge damit einsparen kann.
    Genau und deshalb ist der Rauchmelder kein Thema mehr für mich. Es ist einer drin und das ist gut so.

    Vielen Dank an alle.
    Wolfgang

    Kommentar


      #17
      Ui ui ui hier gibt es aber eine ganze Menge Meinungen zu einem Thema. Leider sind nicht alle wahr oder nur halbwahr.

      Also es gibt in Deutschland seit 2016 flächendeckend eine Rauchwarnmelder Pflicht für selbstgenutzen oder vermieteten Wohnraum.
      Kurzum für alle Wohnungen.
      Vorgeschrieben ist das in den Landesbauordnungen. Somit handelt es sich nicht um ein Gesetz sondern um eine Verordnung.
      Okay das ist Haarspalterei und der Unterschied zu einem Gesetzt liegt nur darin, wer es erlässt.

      In der Landesbauordnung wird auf die Pflicht zum Einbau hingewiesen und für welche Räume es zutrifft.
      Das Was und Wie regelt die DIN-EN 14676-1 (Anwendungsnorm).
      Hier stehen die Mindestanforderungen für Planung, Betrieb, Einbau und Instandhaltung der Melder drin. Wenn man sich das durchliest,
      wird man auch den Passus finden, dass die Melder jährlich von einer zertifizierten Fachkraft zu überprüfen sind.
      Man kommt also im Zweifel nicht um die Nachweispflicht der jährlichen Wartung drumherum. Weder beim Einzelmelder (Standalone) oder den
      -wie auch immer- vernetzten Meldern.
      In der Novellierung der DIN-EN 14676-1:2018-12
      gibt es jetzt Anwendungsempfehlungen für vernetzte Rauchwarnmelder in z.B. Smart Home Systemen und
      es werden drei Meldertypen und deren Anforderungen an die Inspektion definiert.
      - Einzelmelder
      - Melder mit Teil-Ferninspektion
      - Melder mit kompletter Ferninspektion

      Damit findet die Möglichkeit der Ferninspektion erstmals Eingang in eine Anwendernorm.
      Es gibt bereits Melder von EiElectronics und sicher auch von anderen Herstellern, die auch ohne Betreten der Wohnung/Hauses
      überprüft werden können. Somit ist es nicht mehr notwendig zu Hause zu sein, wenn mal wieder einer der
      "ichdrückmaldenKnopfundsehoballesgeht"-Fachkräften vorbeikommt.
      Übrigens finde ich diese Bezeichnung schon sehr despektierlich.

      Wer als Fachkraft gilt wird übrigens in der DIN-EN 14676-2 (Dienstleistungsnorm) beschrieben und auch welche Nachweise der
      Fähigkeiten diese besitzen müssen. Stichwort "Anforderungen an den Dienstleistungserbringer"


      Um jetzt mal wieder zum technischen Aspekt zurückzukommen.
      Rauchwarnmelder sind generell mit einer unabhängigen Spannungsquelle zu versehen ob das jetzt eine festverbaute 10Jahres Lithiumbatterie
      oder ein 9V Block (den man in den zehn Jahren bis zu 5mal- weil leer- tauschen darf).
      Darum gibt es am Markt auch nur noch Restbestände von 230V Rauchwarnmeldern, die trotzdem eine Batterie haben, die auch öfter getauscht
      werden muss.
      KNX-Rauchwarnmelder laufen generell mit Ihrer Batterie. Diese wird aber nicht zur Versorgung des KNX-Moduls benutzt.
      Dieses Modul nutzt die Spannungsversorgung der Bus-SV.
      Fernwartung über KNX von einer zertifizierten Fachkraft schliesst sich damit aus.
      Ich werde keinem Fremden Zugang zu meinem Bus gewähren. Abgesehen davon das kein KNX-Rauchwarnmelder, laut
      DIN-EN 14676-1:2018-12 zur Ferninspektion zugelassen ist.

      So das wars von meiner Seite.

      Ich hoffe ich konnte das Thema etwas erhellen?
      „Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 und das nennen sie ihren Standpunkt.“ und " Das Wissen entsteht aus Erfahrung, alles andere ist nur Information" Albert Einstein.

      Kommentar


        #18

        Zitat von spassbird Beitrag anzeigen
        Ich hoffe ich konnte das Thema etwas erhellen?

        Ja, danke, denn nun kann ich das Problem in einem Satz formulieren.

        Ich suche also einen DIN-EN-14676-1:2018-12 zertifizierten Rauchmelder, der mit einem GoldCap (unabhängige Stromquelle) aus der KNX-Versorgungsspannung gepuffert ist und den gibt es eben nicht.

        Kommentar


          #19
          Extakt!

          Mach doch mal nen Vorschlag bei den etablierten Herstellern. Die sind doch eigentlich immer auf der Suche nach neuen
          Beschäftigungsfeldern.
          „Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 und das nennen sie ihren Standpunkt.“ und " Das Wissen entsteht aus Erfahrung, alles andere ist nur Information" Albert Einstein.

          Kommentar


            #20
            Zitat von spassbird Beitrag anzeigen
            Mach doch mal nen Vorschlag bei den etablierten Herstellern. Die sind doch eigentlich immer auf der Suche nach neuenBeschäftigungsfeldern.
            Das kann man machen, allerdings muss man dazu weit mehr kennen als nur einen Interessenten. Ich selbst sitze in einer Wohnung, in einem ziemlich genau 50 Jahre alten Haus. Die Installation ist historisch gut erhalten inklusive der damals schon geächteten aber noch nicht verbotenen Sparerdung. Ich will nun - nicht nur, aber unter anderem auch - die Installation modernisieren. Wenn es zum KNX-Einsatz kommt, dann wird das das erste Projekt dieser Art in diesem Haus.

            Ich habe mit unserem Hauselektriker gesprochen, der mich unterstützen würde und auch die Anlage später abnimmt, resp. alle wirklichen Elektrikerarbeiten dann auch übernimmt. Der kennt sich zwar mit KNX aus, für den ist das aber etwas, dass in der Industrie eingesetzt wird, nicht in solchen Haushalten. Er sprach von irgendwelchen Maschinensteuerungen.

            Und aus den Hochglanzprospekten kenne ich KNX nur aus SuperLuxusNeubauhäusern mit eingebautem Rundumspaßfaktor. Hier geht es aber eher um eine Altbausanierung verbunden mit einer Modernisierung. Ich will am Ende des Tages auch eine Wertsteigerung der Immobilie zu einem vernünftigen Kosten/Nutzen-Verhältnis.

            Die Wertsteigerung in diesem Fall wäre der Verzicht auf den Besuchstermin, denn das ist für einen eventuellen Mieter wichtiger als die par Cent, die der Tester bekommt. Der Tester macht bei uns allerdings noch ein Weiteres und das ist das Ablesen der Heizkörperabrechnungen und der Wasserverbräuche und das ist die eigentliche Arbeitszeit, die er in der Wohnung verbraucht. Für Heizkörper und Wasser gäbe es fernauslesbare Smartmeter. Entscheidend für ein Hausnetz wäre also auch die Integrierbarkeit der Rauchmelder und das war der Anlass der Frage.

            Aktuell allerdings weiß ich noch nicht, wie die Partie Wohnungs-KNX für mich am Ende des Tages ausgeht. Habe ich am Ende des Tages irgendein Spielzeug in der Wohnung bei dem jeder Käufer sagt: „Interessiert mich nicht, den Quatsch werf ich sowieso wieder raus“ oder habe ich was, das den Preis ein wenig nach oben treibt, vielleicht sogar was mehr als das was ich ausgegeben hab?

            Die Antwort wird abhängen davon, wie viel ich für Käufer – und damit letztlich für Mieter – interessante Zusatzfunktion damit bieten kann, denn KNX hat praktisch keinen Wert.

            Meine bisherige Vermutung:

            Ist eine gute Heizungssteuerung interessant? – Ja
            Ist eine gute Alarmanlage interessant? – Im Erdgeschosss m.E. ja
            Ist eine gute Steuerung von Rollladen und Markisen – mit Wetteralarm – interessant? – Ja
            Ist eine gute Lichtsteuerung interessant? – Ja
            Usw.

            Aber ob das alles stimmt – vor allem von der Kostenseite her – kann ich erst sagen, wenn das Ding mal fertig geplant ist und ich eine Bewertung der Wohnung vorher mit der danach vergleiche und mir dann die Kosten ansehe um von A nach B zu kommen.

            Wenn es in diesem Haus Folgeprojekte geben soll, also Nachahmer, die dann auch zum Elektriker gehen und sowas haben wollen, dann muss es eine Lösung geben, die entweder ohne mich auskommt, oder bei der ich dann noch als Berater verdiene und es sich trotzdem für den anderen lohnt, richtig?

            Ob ich diese Frage allerdings jemals positiv beantworten kann, dass weiß ich noch nicht. Immerhin habe ich ja den ganzen Krempel bisher auch schon. Die Installation liegt in Kabelschächten auf der Wand. Mit einem Hammer, einem dicken Meißel und viel Schweiß ist das Problem durchaus old-school lösbar.

            Zurück zum Rauchmelder. In jedem Fall muss es in diesem Haus überhaupt erst mal ein solides KNX-Projekt geben, bevor andere darüber nachdenken, sowas auch haben zu wollen. Die brauchen ungefähre Vorstellungen davon, was auf sie zukommt an Kosten, Nutzen, Dreck, Arbeit und Lärm.

            Und dann werden irgendwann mal die Rauchmelder interessant für die Leute, weil sie dann wirklich die kompletten Besuche einsparen können, nicht nur für einzelne Wohnungen, sondern fürs ganze Haus. Aber dann bin nicht mehr ich der Interessent, sondern die Eigentümergemeinschaft(en).

            Ok, gehen wir weiter: Welche Hersteller kennst du von Smartmetern für
            1. Strom
            2. Kaltwasser
            3. Warmwasser
            4. Heizungsnutzung
            Hier kommen nur Hersteller in Frage, die alle diese Produkte gleichzeitig im Sortiment haben, also nicht nur eines oder zwei Teile daraus. Die müssen vor allem auch klar kommen mit der Abrechnung von alten Einkreisheizungen. Das sind die Einzigen, für die ein solches Rauchmelder-Produkt in Frage kommen kann und zwar weil die mit so einer Entwicklung ggf. komplette Projekte lostreten könnten, bei der auch die anderen Produkte mitumgesetzt werden. Das gilt allerdings zunächst nur in entsprechend alten Häusern mit Leerrohren von ausreichendem Querschnitt. Wie viel Prozent das vom entsprechenden Hausbestand überhaupt sein kann, das kann ich nicht beurteilen.

            Weiteres Problem: Auch wenn die Hausverwaltung KNX hat und die Wohnung, du wirst bei uns durch ein Leerrohr nicht zwei KNX-Leitungen legen können. Zähler und Melder gehören dann zwar der Hausverwaltung, werden aber am und im Netz des Sondereigentümers betrieben und die Kommunikation ist über eine wie auch immer definierte Schnittstelle zu übertragen. Man braucht dazu einen offenen Standard.

            Also ich bleibe dabei: Wenn es die Dinger jetzt gegeben hätte, dann hätte ich eines davon jetzt mal mit eingeplant, einfach um es kennenzulernen. Da es diese zurzeit nicht gibt, klammer ich das aus. Ich brauche diese für mein Projekt nicht und würde sie auch nicht brauchen können, wenn es sie in 2 Jahren gibt. Gleichzeitig werde ich mich auch nicht mehr für die anderen Smartmeter überhaupt interessieren. Ich lass das alles außen vor.

            Ich bin also von jetzt an noch nicht einmal mehr ein ernsthafter Interessent.

            Übrigens muss ich bei einem Leerrohr in der Decke nur durch dieses eine 55er Dose bohren und dann von beiden Seiten die Leitungen neuziehen. Dann habe ich Platz für eine versenkte xy-Einheit, also auch für einen Rauchmelder oder wenn ich es drauf schraube eine Position dafür. Das Ding kann also ggf. jederzeit nachgerüstet werden.

            Kommentar


              #21
              Zitat von wolfgang2 Beitrag anzeigen
              Der kennt sich zwar mit KNX aus, für den ist das aber etwas, dass in der Industrie eingesetzt wird, nicht in solchen Haushalten. Er sprach von irgendwelchen Maschinensteuerungen
              Das er sich auskennt, wage ich jetzt mal zu bezweifeln. KNX ist genau für Maschinensteuerungen ungeeignet,

              Kommentar


                #22
                Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
                Das er sich auskennt, wage ich jetzt mal zu bezweifeln. KNX ist genau für Maschinensteuerungen ungeeignet,
                Das ist mir gleich, er hat nicht gewollt, baut mir aber eine neue Unterverteilung ein und macht einen ersten E-Check und die Abnahme. Manchmal bekommt man, was man will und manchmal muss man nehmen was man kriegen kann.

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von spassbird Beitrag anzeigen
                  [...]
                  Wenn man sich das durchliest,
                  wird man auch den Passus finden, dass die Melder jährlich von einer zertifizierten Fachkraft zu überprüfen sind.
                  [...]
                  Muss nun jeder, der in seinem eigenen Wohnhaus lebt, hier Geld in die Hand nehmen für diese Überprüfung, damit die Versicherung im Fall eines Falles dann nicht ablehnt?
                  Oder reicht eine Dokumentation, wann man wie selbst den Knopf gedrückt hat?

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von wolfgang2 Beitrag anzeigen
                    Aktuell allerdings weiß ich noch nicht, wie die Partie Wohnungs-KNX für mich am Ende des Tages ausgeht. Habe ich am Ende des Tages irgendein Spielzeug in der Wohnung bei dem jeder Käufer sagt: „Interessiert mich nicht, den Quatsch werf ich sowieso wieder raus“ oder habe ich was, das den Preis ein wenig nach oben treibt, vielleicht sogar was mehr als das was ich ausgegeben hab?
                    Ganz ehrlich: Ich glaube eher an ersteres (wenn auch vielleicht nicht so drastisch, dass es gleich wieder raus fliegt).
                    Dass du mehr kriegst, als du investiert hast, würde ich bezweifeln.

                    KNX an sich bringt ja dem Bewohner erst mal keinen Unterschied. Dem Besitzer nützt es insofern, als dass Änderungen einfacher und flexibel möglich sind (etwa eine Treppenlichtfunktion hinzufügen oder die Esstischleuchte zusätzlich noch aus der Küche schalten zu können, ...).
                    Aber ob das einem Käufer ausreichend verklickert werden kann, damit der Preis tatsächlich relevant steigt?

                    Eher "werbewirksam" wäre natürlich das Smart Home. Allerdings wird es alleine durch KNX ja noch nicht smart.
                    Ein Wohnung generisch smart zu machen, halte ich für unmöglich oder zumindest sehr aufwändig. Der grosse Teil des smart machens besteht mMn darin, die Gewohnheiten und Bedürfnisse der Bewohner herauszufinden. Und diesen Teil (sowie die entsprechende Umsetzung) müsste ein Käufer dann erneut durchführen.

                    Dazu kommt noch, dass sich die Bedürfnisse über die Zeit auch ändern.
                    (Kleines Praxisbeispiel: Bei uns fahren die Rolläden am morgen selbst hoch, ausser in den Schlafzimmern. Wenn nun irgendwann ein Kind auszieht, soll der Rollladen dann auch in dessen ehemaligen Zimmer automatisch hochfahren, weil es ja kein Schlafzimmer mehr ist.)

                    Ein Käufer muss also selbst sehr interessiert sein am Smart Home und dessen Unterhalt.
                    Das wiederum schränkt den potenziellen Käuferkreis deutlich ein, was wiederum auf den Preis drückt.

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von smai Beitrag anzeigen
                      Ganz ehrlich: Ich glaube eher an ersteres (wenn auch vielleicht nicht so drastisch, dass es gleich wieder raus fliegt).
                      Dass du mehr kriegst, als du investiert hast, würde ich bezweifeln.

                      Ich kann mir vorstellen, dass dies sogar ein Thema werden kann für einen weiteren Thread. Ich hatte mit dem KNX-Rauchmelder eigentlich nur die Idee einfach mal einen mir ggf. mit reinzunehmen, um den Nachbarn demonstrieren zu können, wie man den aus der Ferne abfragen und testen kann. Dann ist das ganze thematisch etwas ausgeufert. Wenn wir nun diese Frage besprechen wollen, dann mache ich lieber einen eigenen Thread auf. Dazu brauche ich aber noch was Zeit. Ich kann erst sagen, was ich genau will, wenn ich es selbst weiß.

                      Es ist irgendwas in der Richtung: „Ready for all requirements“, wobei das natürlich nicht ausufern darf.

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von blaum Beitrag anzeigen

                        Muss nun jeder, der in seinem eigenen Wohnhaus lebt, hier Geld in die Hand nehmen für diese Überprüfung, damit die Versicherung im Fall eines Falles dann nicht ablehnt?
                        Oder reicht eine Dokumentation, wann man wie selbst den Knopf gedrückt hat?
                        Ziel dieser Melder ist das vorzeitige Warnen der Personen, die sich in einem Brandbereich befinden. Das ist naturgemäß in einem Mehrfamilienhaus (dann auch über die Wohnung hinaus) wichtiger als in eine EFH, denn dort ist die Zahl der zusätzliche betroffenen und gefährdeten Personen immer größer.

                        1. Diese Verordnungen sind Ländersache und ja, die haben da alle leicht unterschiedliche Regelungen
                        2. Es geht nicht nur um Schadensersatz, es geht auch möglicherweise um den Straftatbestand der Körperverletzung und bei bewußtem Vernachlässigen kann auch der Vorsatz geprüft werden.
                        3. Es kann sein - je nach Gebäudegröße - das nur eine qualifizierte Fachkraft das Köpfchen drücken darf und dann weiß diese Person auch was als Dokumentation nötig ist.
                        4. Diejenigen, die keine qualifizierte Fachkraft sind oder sein wollen, müsse sich trotzdem das Wissen aneignen, dass sie für diese Tätigkeit brauchen, bevor sie es tun. Das ist aber überall so.

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von wolfgang2 Beitrag anzeigen

                          Ok, gehen wir weiter: Welche Hersteller kennst du von Smartmetern für
                          1. Strom
                          2. Kaltwasser
                          3. Warmwasser
                          4. Heizungsnutzung
                          Hier kommen nur Hersteller in Frage, die alle diese Produkte gleichzeitig im Sortiment haben, also nicht nur eines oder zwei Teile daraus. Die müssen vor allem auch klar kommen mit der Abrechnung von alten Einkreisheizungen.
                          genau dieses gibt es glaube ich nicht am Markt. Du willst die EierlegendeWollMilchSau.
                          Frag mal beim Ablesedienst TECHEM nach? Wasser- und Wärmemengenzähler haben sie als fernablesbare Varianten.
                          Rauchmelder verbauen sie auch. Da hab ich aber keinen Plan ob die auch fernablesbar sind. Strom- und Gasablesung
                          musst Du auch selbst erfragen.
                          Eigentlich kann Dir und/oder Deinen Mietern auch völlig egal sein wieviele Leute vor der Haus-/Wohnungstür rumhampeln um ihre Geräte auszulesen.
                          Die Rechnung bekommst Du sowieso.

                          Zitat von wolfgang2 Beitrag anzeigen

                          Ziel dieser Melder ist das vorzeitige Warnen der Personen, die sich in einem Brandbereich befinden. Das ist naturgemäß in einem Mehrfamilienhaus (dann auch über die Wohnung hinaus) wichtiger als in eine EFH, denn dort ist die Zahl der zusätzliche betroffenen und gefährdeten Personen immer größer.

                          1. Diese Verordnungen sind Ländersache und ja, die haben da alle leicht unterschiedliche Regelungen
                          2. Es geht nicht nur um Schadensersatz, es geht auch möglicherweise um den Straftatbestand der Körperverletzung und bei bewußtem Vernachlässigen kann auch der Vorsatz geprüft werden.
                          3. Es kann sein - je nach Gebäudegröße - das nur eine qualifizierte Fachkraft das Köpfchen drücken darf und dann weiß diese Person auch was als Dokumentation nötig ist.
                          4. Diejenigen, die keine qualifizierte Fachkraft sind oder sein wollen, müsse sich trotzdem das Wissen aneignen, dass sie für diese Tätigkeit brauchen, bevor sie es tun. Das ist aber überall so.
                          Ja die RWM sollen rechtzeitig vor den Gefahren des Rauches warnen. Das aber nur in der eigenen Wohneinheit und nicht in allen Mietwohnungen.
                          Wenn bei Dir die Hütte brennt, bekommen das die Mieter anderer Wohnungen nur mit, wenn ihre Rauchwarnmelder anschlagen.
                          Wohnungsübergreifend ist zwar nicht verboten aber nicht zielführend. Wenn alle Melder vernetzt wären würden alle Mietparteien in Mitleidenschaft
                          gezogen, wenn bei Lieschen Müller mal der Kuchen angebrannt ist. Das will wirklich niemand.

                          zu 2. Es geht nur um die Vermeidung von Personenschäden. Sachschäden sind vom Einsatz von Rauchwarnmeldern nicht abhängig zu bewerten.
                          Wenn ich nicht zu Hause bin, muss die Hausratversicherung trotzdem zahlen, egal ob ich nen Melder hatte oder nicht. Nur bei eventuellen Personenschäden,
                          können die Versicherer die Leistungen kürzen (nicht ganz streichen) wenn keine Melder verbaut waren. Es gibt darüber auch einige Urteile.

                          zu 3. Das nur qualifizierte Fachkräfte den Nachweis der Einsatzfähigkeit erbringen sollen liegt auf der Hand. Sonst könnte ja jeder nach einem
                          Schadensereignis kommen und sagen er habe die Teile regelmäßig geprüft. Sowas sollte schon aus eigenem Interesse von einer unabhängigen
                          und eben qualifizierten Person erfolgen. Dabei ist die Größe des Gebäudes völlig unabhänig.

                          zu 4. Nein. Die Norm ist das eindeutig. Es bedarf einer qualifizierten Fachkraft und nicht jemanden der weiss wie er nen Knopf zu drücken hat.
                          Das kann einem passen oder nicht.
                          „Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 und das nennen sie ihren Standpunkt.“ und " Das Wissen entsteht aus Erfahrung, alles andere ist nur Information" Albert Einstein.

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von spassbird Beitrag anzeigen
                            genau dieses gibt es glaube ich nicht am Markt. Du willst die EierlegendeWollMilchSau.

                            Zunächst einmal will ich gar nichts. Ich wollte nur mal wissen, ob es sowas gibt und gelernt, dass das nicht der Fall ist. Und da du vorgeschlagen hast, dass ich mich mal an einen Hersteller wenden sollte mit einem entsprechenden Vorschlag, habe ich mal den gesamten Tannenbaum angemacht um zu zeigen, welche Anforderungen in etwa zu erfüllen wäre, damit ein Problem eines potenziellen Kunden gelöst werden kann, ohne dass ich auch nur annähernd sagen kann wie groß dieser Markt ist und wie aufwändig es ist diesen zu erschließen.

                            Die dahinterstehende Grundidee habe ich niedergeschrieben, wer meint was draus machen zu können, der soll es nutzen. Und ja, nur EierlegendeWollMilchSäue haben in dem Marktseqment überhaupt noch eine Chance.

                            Das war alles.

                            Zitat von spassbird Beitrag anzeigen
                            Eigentlich kann Dir und/oder Deinen Mietern auch völlig egal sein wieviele Leute vor der Haus-/Wohnungstür rumhampeln um ihre Geräte auszulesen.
                            Die Rechnung bekommst Du sowieso.
                            Die Rechnung bekäme der Mieter aber auch das ist falsch. Zum einen bin ich als Anbieter des Produktes Mietwohnung gegenüber dem Mieter zur Sorgfalt verpflichtet, einmal juristisch aber auch – was m.E. wichtiger ist – von der menschlichen Seite her.

                            Zum anderen zählt für den Mieter immer die Bruttomiete. Das ist das, was er zahlen muss für seine Wohnung. Wie sich das aufteilt, dass ist ihm gleich. Eine Betriebskostenabrechnung macht man, weil man unter anderem wirklich verbrauchsabhängig abrechnen kann – und zum anderen weil man exorbitante (behördliche) Abgabensteigerungen damit direkt in eine Mieterhöhung umwandeln kann. Ende des vergangenen Jahrtausends gab es fast ein ganzes Jahrzehnt, in der die Nebenkostensteigerungen so hoch waren, dass man nicht auch noch Mieterhöhungen hätte durchdrücken können. Und wenn man heute von der Mietpreisbremse redet, dann müsste man ehrlicherweise auch mal über eine Betriebskostenbremse reden. In München kämpfen die Parteien für die Mietpreisbremse, aber auf der anderen Seite wollen die derart in die Grundsteuer eingreifen, dass alleine damit schon die Bremse überfordert ist. „Korrekt umgesetzte Mitpreisbremse“ würde dann wahrscheinlich bedeuten, dass die Eigentümer am Ende des Tages weniger Nettomiete bekommen und der Staat dann über Jahre derjenige ist, der die Mieterhöhungen bekommt.

                            Also: In erster Linie bekommt der Mieter die Rechnung, in zweiter Linie treibt es die Gesamtkosten der Wohnung nach oben und damit indirekt den Anteil des Eigentümers nach unten.

                            Außerdem: Für alle diese Posten gibt es öffentlich bekannte Benchmarks und wenn man die verlässt, dann gibt es Mietervereine, die nichts lieber tun, als die Probleme zu suchen und dann zu klagen. Und wenn die Benchmarkwerte bei einem Posten auf der Abrechnung deutlich genug überschritten sind und du keinen Grund dafür angeben kannst, dann hast du vor Gericht verloren, ganz gleich wie hoch die Miete ist im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

                            Also: Wenn es um Betriebskosten geht in einer vermieteten Wohnung, dann streiche „eigentlich kann es mir egal sein“ aus deinem Wortschatz. Es ist dir nur egal, so lange du nicht weißt, wovon du redest.

                            Zitat von spassbird Beitrag anzeigen
                            Wohnungsübergreifend ist zwar nicht verboten aber nicht zielführend. Wenn alle Melder vernetzt wären würden alle Mietparteien in Mitleidenschaft
                            gezogen, wenn bei Lieschen Müller mal der Kuchen angebrannt ist. Das will wirklich niemand.
                            Damit haben wir die nächste Forderung. Es muss in jeder Wohnung eine Taste geben mit dem Signal „Feueralarm ungültig“ und das tröteln darf nur durchgereicht werden nach 1 Minute ungecanceltem Alarm.

                            Natürlich macht ein hirnloses verdrahteln keinen Sinn. Aber wenn es im Haus brennt, dann wäre es m.E. doch schon ganz gut, wenn die eventuell schlafenden Bewohner der Nachbarwohnungen schnell geweckt und informiert werden, oder?

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von wolfgang2 Beitrag anzeigen

                              Also: Wenn es um Betriebskosten geht in einer vermieteten Wohnung, dann streiche „eigentlich kann es mir egal sein“ aus deinem Wortschatz. Es ist dir nur egal, so lange du nicht weißt, wovon du redest.

                              Ich glaub wir lassen diese Diskussion einfach besser sein. Du weißt nicht was Du redest und ich weiß nicht was ich rede.
                              Ich habe keine Lust auf meine Meinung zu verzichten und Du auch nicht. Genaus lasse ich mir nicht meinen Wortschatz verbieten.
                              Also wozu noch mehr Zeit verschwenden.
                              Wenn Du die Welt mit Deinen Ideen retten willst, halt ich Dich nicht davon ab.
                              Nur Deinen Forderungskatalog hier niederzuschreiben und noch viele tolle, idealisierten Ideen und Argumente zu sammeln ist
                              nicht zielführend. Da musst Du Dich mit Deinem Anliegen schon an andere Stellen wenden.

                              Viel Erfolg.
                              „Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 und das nennen sie ihren Standpunkt.“ und " Das Wissen entsteht aus Erfahrung, alles andere ist nur Information" Albert Einstein.

                              Kommentar


                                #30
                                Entschuldigung, ich wollte dir nicht deinen Wortschatz verbieten, aber vielleicht denkst du mal die Situation durch. Du stehst vor einem Richter, weil dein Mieter deine Betriebskostenabrechnung nicht akzeptierst du dann sagst du "Eigentlich ist es mir scheißegal, was da drin steht, er muss zahlen". Wieso habe ich das Gefühl, das das nicht zielführend ist?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X