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Elektriker gibt Programmierdatei für Bus-Anlage nicht raus

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    #31
    Die Anlage ist aus 2002

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      #32
      2002 ->

      Und nochmal, selbst wenn die Anlage von 2018 wäre, wenn nicht ausdrücklich im Notarvertrag vereinbart ist, das der Gewährleistungsanspruch gegenüber Handwerker auf den Käufer übergehen, gibt es keine rechtliche Handhabe gegenüber dem Handwerker.

      Darum steht bei Bauträgern auch, das dieser die Rechte gegenüber den ausführenden Firmen an den Käufer abtritt. Damit kann sich der Käufer zumindest an die Handwerker halten, falls der Fall der Fälle eintritt und der Bauträger insolvent geht.

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        #33
        Ich verstehe die Diskussion nicht ganz ...bzw. finde ich sie sehr wissenschaftlich.
        Fakt ist doch, es gibt eine alte Anlage, für die defakto keine Datei vorhanden ist. Der alte Elektriker macht nix mehr - der Nachfolger sagt er hat nix.

        Wir wissen doch alle, was juristische Wege kosten, selbst wenn man vor Gericht gewinnt.
        Selbst wenn es eine alte Datei geben würde, besteht die Gefahr, dass diese nur bedingt hilfreich ist.

        Aus meiner Sicht gibt es da nur einen Wege. Bestehende Anlage vor einer Erweiterung gründlich untersuchen und dann in aktueller ETS nachbauen. Eventuell wird man das eine oder andere Gerät ersetzen müssen. Ist dann halt so.

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          #34
          Anlage von 2002.. Das ist hauptsächlich nur 1 bit Kommunikation. Da werden die Rollos noch nicht mal absolut fahren können. Das zu rekonstruieren ist echt kein Hexenwerk. Der schwierigste Teil, wird wie immer, das finden der Applikationen...
          Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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            #35
            Noodles78 Björn, kommst du den irgendwie an deine Anlage - ETS vorhanden - Schnittstelle vorhanden? 2002 war das wahrscheinlich eine RS 232; die wird in der ETS 5 nicht mehr unterstützt, auch nicht per Adapter!

            Oder bist du eh auf den Eli / SI angewiesen? Entweder hat der „neue Eli“ die Datei irgendwo und sucht sie dir raus, oder du musst auf eigene Kosten versuchen, die Anlage rekonstruieren oder neu programmieren zu lassen. Das ist aber auch immer eine Frage der Größe.

            Was hast denn du für Alternativen an Handwerkern, der alte hat KNX abgegeben, der neue ist ein Stinkstiefel oder du hast ihn nur auf dem falschen Fuß erwischt. Übrigens Hessen ist groß, wo ungefähr wohnst du denn?

            Gruß Florian

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              #36
              Kurzes Update: Der ursprüngliche Elektriker hat jetzt die Datei besorgt. Neu ist, dass er mir mit der Information auch eine Rechnung von 350 Euro hat zukommen lassen. Klingt etwas unangemessen und nach meinem Verständnis nicht rechtens. Was denkt ihr?

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                #37
                Na das kommt darauf an wie lange er hat suchen müssen. Sei doch froh das du sieh jetzt hast. Die Modernisierung dürfte einiges mehr kosten.
                OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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                  #38
                  Ist eine Datei - sollte ein Mouseclick sein wenn er gut organisiert ist. Alles andere hat er zu verantworten. Aber klar bin ich happy, allerdings sprach er anfangs davon, dass ich die Datei in der Oist hätte und nun will er einen Betrag der nicht in Relation zum Aufwand steht. Zudem ist das doch bereits mit den alten Abrechnungen abgedeckt und die DIN sieht n.W. vor dass die Datei ausgehändigt werden muss. Daten sind übrigens von 2007 - kann aktuell sein, muss aber nicht. Für mich fehlt deshalb die Relation.

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                    #39
                    Nun ja, zumindest weißt Du jetzt, dass dieser Elektriker von Dir zukünftig keine Aufträge haben will.

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                      #40
                      Geb ihm doch die Datei zurück, mit dem Hinweis, dass du die Rechnung nicht begleichen wirst. Und hinterfrage doch mal ob er von dir überhaupt einen schriftlichen Auftrag als Grundlage für die Rechnung bekommen.

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                        #41
                        Zitat von Noodles78 Beitrag anzeigen
                        Daten sind übrigens von 2007
                        Da hast du Glück gehabt, die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen wären abgelaufen.

                        Du hattest keinen vertraglichen Anspruch gegen den Elektriker, aber er hat die Daten für dich gesucht und auch gefunden. Ich würde mich freuen, daß es nach so langer Zeit geklappt hat und würde die Rechnung bezahlen.

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                          #42
                          Zitat von 6ast Beitrag anzeigen

                          Da hast du Glück gehabt, die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen wären abgelaufen.

                          Du hattest keinen vertraglichen Anspruch gegen den Elektriker, aber er hat die Daten für dich gesucht und auch gefunden. Ich würde mich freuen, daß es nach so langer Zeit geklappt hat und würde die Rechnung bezahlen.
                          Da kann ich ihm nur Recht geben. Er kann ja nichts dafür.

                          Ich hoffe du hast daraus gelernt und Hacke die aktion ab. Jetzt ist der Datensatz da und lass dir bei jeder Änderung an der Anlage den Aktuellen Datensatz geben.

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                            #43
                            Und Du weißt auch nicht, was er dafür alles machen mußte um die Datei aufzutun. Vielleicht war die auf 'ner Diskette gespeichert, die er erstmal im Stapel aler Unterlagen rausgesucht hat und dann hatte die womöglich Lesefehler und er mußte die auch noch prüfen ob sie in einer alten ETS überhaupt zu öffnen geht. Wenn er da einen halben Tag reingesteckt hat, dann finde ich die Rechnungshöhe gar nicht so abwegig ...

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                              #44
                              Eine Rekonstruktion wäre deutlich teurer geworden.
                              Gruß Florian

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                                #45
                                Zitat von Cepheus73 Beitrag anzeigen
                                Nach VOB wäre die Gewährleistung nur vier Jahre. Fünf Jahre wäre bei BGB.
                                Nur so am Rande erwähnt falls es den einen oder anderen interessiert. Die vier Jahre Gewährleistung nach VOB gelten nicht für Privatpersonen. Als Privatperson greift, selbst wenn du nach VOB gebaut hast, die fünf Jahre nach BGB. Hab ich grad hintermir das Prozedere mit meinem Bauträger.

                                Grüße

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