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Verbindungsleitungen Hauptverteiler/Unterverteilung

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    Verbindungsleitungen Hauptverteiler/Unterverteilung

    Hallo,

    habe in der Suchfunktion und im Netz nichts dazu gefunden.


    Im Erdgeschoß steht meine Hauptverteilung mit Zähler (ohne KNX), die im 1. Stock meine Unterverteilung (mit KNX) versorgt.
    Was müsste oder sollte man hier an Verbindungsleitungen verlegen? (Nummernkabel, KNX...)

    #2
    Was ist denn alles in der UV, inkl. FI / LS und Aktorik?

    Zitat von Fast2 Beitrag anzeigen
    habe in der Suchfunktion und im Netz nichts dazu gefunden.
    Na das mit der Sufu hast dann falsch bedient. Ich kann mich hier noch an einige Kommentare einiger lang gedienter Foristen und Elektriker erinnern die da mal klare Aussagen getroffen haben.

    Ne echte Unterverteilung mit 5-fach NYM 16mm² wäre in Ordnung.

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    "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
    Albert Einstein

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      #3
      Ich meine nicht die Zuleitung, sondern ob noch ein KNX- oder ein Nummernkabel als Reserve vorgesehen werden müssen/sollen.

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        #4
        Zwischen Zähleranlage und Verteiler müssen neben der Lastleitung auch ein Leerrohr M25 für eine spätere Kommunikationsanwendung verlegt werden, inkl. Zugdraht. Ansonsten gibt es keine Anforderung ob eine Steuerleitung NYM-J 7x1,5mm² sein muss oder eine Cat Leitung. Aber genaueres steht eigentlich in der TAB deines EVUs. Da kann ich leider nicht helfen, weil Bayern hat keine TAB.
        Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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          #5
          KNX als Muss in den Zählerschrank wäre sicher ne angenehme Erweiterung der Vorschriften für so manchen.
          Ich habe das nur weil ich hinter dem alten schwarzen Drehzähler noch einige KNX-Zähler verbaut habe und natürlich deren Werte auf dem Bus haben möchte.

          Ansonsten ist es wirklich ratsam die lokal geltenden Regelwerke der EVU zu lesen und zu beachten.

          Leerrohrverbindungen zwischen Etagen und Verteilern sowieso kann man eigentlich auch nie genug haben um flexibel auf Veränderungen reagieren zu können, da ist es dann egal ob die Veränderung regulatorisch bedingt ist oder aus eigenem Spieltrieb am KNX entsteht.

          Ansonsten wenn es Dir nur um Datenleitungen ging, warum schreibst das nicht gleich in die Frage?
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          Albert Einstein

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            #6
            Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
            Zwischen Zähleranlage und Verteiler müssen neben der Lastleitung auch ein Leerrohr M25 für eine spätere Kommunikationsanwendung verlegt werden, inkl. Zugdraht. Ansonsten gibt es keine Anforderung ob eine Steuerleitung NYM-J 7x1,5mm² sein muss oder eine Cat Leitung. Aber genaueres steht eigentlich in der TAB deines EVUs. Da kann ich leider nicht helfen, weil Bayern hat keine TAB.
            Da am 26. oder 27. April 2019 die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 nach kurzer Übergangsfrist vom 1.4.2019 endgültig Inkraft gesetzt worden ist, sind seit dem die TABs der einzelnen Energieversorger faktisch nicht mehr existent, weil damit sämtliche wesentliche Anforderungen an den niederspannungsseitigen Netzanschluss und den Zählerplatz in der Anwendungsregel festgelegt wurden.
            Die TAB regelt zukünftig nur noch die ergänzenden Dinge wie die Art der Antragstellung, Netzform, Rundsteuerfrequenzen und deren Einsatz oder sonstige Kommunikationseinrichtungen, Schließungen für Anschlussschränke und sonstige Nebensächlichkeiten.

            Steuerleitungen oder Leerrohre zu Unterverteilungen beziehen sich auf die Steuermöglichkeit in Wohnungs-Unterverteilungen bei zentralen Zählerplätzen in Mehrfamilienhäusern, um ggf. innerhalb von geschlossenen Wohneinheiten ein Schaltsignal eines Rundsteuerempfängers vom zentralen Zählerplatz für beispielsweise das Ladeschütz für Nachtspeicherheizung freizugeben (als Beispiel: gab es mal für SP1-Messungen, wo der Doppeltarifzähler für die Heizung auch den Haushaltsstrom komplett gemessen hat).

            Generell findet das in geschlossenen Wohneinheiten mit Zähler in der Wohnung und nachgelagerten UV in gleicher Wohneinheit keine Anwendung.

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              #7
              Grundsätzlich gebe ich dir da recht. Unser Evu hier sagt z. B. Aber "nö uns egal, wir beachten die AR-N 4100 erst ab dem 01.10.2019, der Rest ist uns egal."
              Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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