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24V Beleuchtung mit 40m Kabellängen und zentraler Stromversorgung - Spannungsabfall

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    #16
    Bedenke:
    Ein zukünftiger Mieter muss jederzeit direkten Zugang zu seinen Sicherungen haben! Willst du ihn in deinem Keller herum laufen haben?
    Und warum Zwischenzähler? Was ist, wenn der Mieter einen anderen Stromanbieter haben will?

    1. Frag deinen Elektriker, was die örtliche TAB zur Stromversorgung von Mietwohnungen sagt.
    2. Frag mal einen Rechtsanwalt, wie es dort aussieht.

    Ich habe unserem OG eine eigene Unterverteilung spendiert und diese mit 4*16² versorgt. Alle Komponenten von OG sind auch dort drin.
    Wenn das mal vermietet wird, kommt die Zuleitung an nen eigenen Zähler im Keller und die KNX Leitung wird mit nem Linienkoppler zu ner weiteren Linie...

    Fazit:
    Wenn du schon baust, mache es richtig...

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      #17
      je weiter man liest, um so schlimmer wird‘s...


      und ich meine dabei nicht die antworten!
      gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!

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        #18
        Hinweis:
        Nach dem Hausanschluss sind 4-adrige Haupt- bzw. Steige-Leitungen nicht zulässig. Der PEN muss zwingend in PE und N-Leiter aufgeteilt werden.

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          #19
          Im OG ist der Platz relativ beschränkt bzw. der einzige Platz, den es gibt, ist in einem KiZi direkt am Leitungsschacht.
          Ich habe mich nun dazu entscheiden, alles direkt im Keller zu "verdrahten" und falls irgendwann einmal eine Vermietung des OGs stattfinden soll, muss ich in mein Treppenhaus eh eine Zwischendecke einziehen und da kann ich dann auch vom Treppenhaus her einen Unterverteiler direkt vor den Leitungsschacht setzen und damit dann ein separates KNX System erstellen, das kompett unabhängig von meinem ist.

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            #20
            Zitat von Jonoli Beitrag anzeigen
            Hinweis:
            Nach dem Hausanschluss sind 4-adrige Haupt- bzw. Steige-Leitungen nicht zulässig. Der PEN muss zwingend in PE und N-Leiter aufgeteilt werden.
            TT-Netz?
            Schonmal davon gehört...?

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              #21
              Gehört habe ich davon noch nicht....nur gelesen!

              „Die Steigeleitung in einem TT-System muss nach DIN 18015-1 nicht als 5adrige Leitung ausgeführt werden, wenn der Schutzleiter mit einem entsprechenden Querschnitt getrennt verlegt wird.
              In einem TN - System wird nach der oben genannten DIN aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit eine Aufteilung des PEN Leiters im Hausanschlusskasten empfohlen. Dabei ist dann die Haupt- und Steigeleitung als 5adrige Leitung vorzusehen.“

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