Unser Elektriker hat die Verkabelungsarbeiten für unser neues Haus abgeschlossen. Die KNX-Verkabelung ist vorhanden. Ich habe eine Frage zur Fußbodenheizung. Braucht nicht jeder Raum einen Thermostat? Die Steuerung erfolgt über MDT-Taster mit integriertem Thermostat. Allerdings ist mir gerade aufgefallen, dass das Gäste-WC und ein kleines Bad keinen MDT-Taster (Lichtsteuerung über Bewegungsmelder) haben. Brauchen wir nicht einen Thermostat im Gäste-WC und Minibad?
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Mit Thermostat oder eher Temperatursensor?
es schadet nicht, manche PM haben auch einen Temperatursensor integriert, ist aber auch nicht absolut zwingend notwendig. Im Neubau und mit den üblichen Innenwänden kann man sowieso kaum Räume mit deutlich unterschiedlichen Temperaturen verwirklichen. Falls du niedrige Vorlauftemperaturen (30-35°C) hast, kannst du auch die Bad Heizungskreise dauerhaft auflassen. Im Bad werden oft ~24°C gewünscht, bei den meisten Bäder ist die FBH Fläche aber so gering, dass man die bei den Vorlauftemperaturen sowieso nicht erreicht.
Allerdings kann man dann zum Beispiel mit elektrischen Heizkörpern noch zuheizen- mit Temperatursensor im Raum ginge das KNX gesteuert über die Temperatur.
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Es gibt auch andere Taster mit T-Sensoren auch wenn man da nichts dran verstellt und PMs können auch viele T und LF messen.
Welche Taster hast denn im Bad? Gar keine? Wie machst denn Musik/ Spiegellicht/ sonstige Lichtszenen für Badewanne?----------------------------------------------------------------------------------
"Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
Albert Einstein
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Bei Fußbodenheizung und einem aktuellen Gebäude kann man drauf verzichten. Habe in zwei Etagen eine Regelung für jeden Raum einzeln und eine Etage mit nur einem Sensor im Flur. Läuft problemlos und das Bad ohne Sensor hat noch einen Offset bekommen.
Im ersten Winter bin ich komplett ohne KNX Sensoren und Ventile gefahren- alles über die Heizungsanlage geregelt.
Nach zwei Wochen mit zu viel Wärme und kleinen Anpassungen am Vorlauf hat das auch funktioniert und keinem ist es aufgefallen. Wird überbewertet...
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Ja geht es auch ohne, aber wie wird denn Licht bedient in dem Bad? Warum gibt es keine Planung die mit euch abgestimmt ist? Kein Raumbuch / Bedienkonzept usw. Ist da KNX als Überraschungspaket verkauft?----------------------------------------------------------------------------------
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Zitat von thomsjosephv Beitrag anzeigenEr sagte, dass ein separater Temperatursensor später im Badezimmer kommt. Ich verstehe nicht wie.
Wie wär's mit fragen? Erstaulich, wie viele hier Angst vor ihrem Eli haben...
Aber es gibt sicher Elektropläne, woraus Du alles ersehen kannst. Wenn nicht, ist es höchste Zeit, diese zu verlangen!gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!
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Zitat von eibmeier Beitrag anzeigenIn einem Haus, wo der Heizungsinstallateur einen ordentlichen hydraulischen Abgleich macht, brächte es gar keine Einzelraumregelung.
ich halte das für eine unzulässige verallgemeinerung.
ist bei manchen häusern so, bei anderen halt nicht.gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!
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Zitat von concept Beitrag anzeigenAber es gibt sicher Elektropläne, woraus Du alles ersehen kannst. Wenn nicht, ist es höchste Zeit, diese zu verlangen!
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ehrlich, ich weiss nicht mit was für leuten du arbeitest oder wen du kennst. ein knx haus braucht elektro- und verteilerpläne, sonst ist das murks.
sogar mietwohnungen und häuser ohne knx kenne ich nur mit elektroplänen. zumindest in der schweiz. manche pfuscher in spanien denken da durchaus offener über das thema...gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!
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Zitat von concept Beitrag anzeigensogar mietwohnungen und häuser ohne knx kenne ich nur mit elektroplänen. zumindest in der schweiz. manche pfuscher in spanien denken da durchaus offener über das thema...
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Zitat von Lennox Beitrag anzeigenPläne sind Pflicht zumindest in AT. Allein schon für das Anlagenbuch bzw. Dokumentation, egal ob CAD oder händisch gezeichnet.
Vertraglich sei ein Herausgabeanspruch nicht vereinbart worden; zu einem entsprechenden Nachtrag zum Bauträgervertrag sei es nicht gekommen. Ein Anspruch auf Übergabe der Installationspläne ergebe sich auch nicht aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB. Zum einen sei es bei Einfamilienhäusern so, dass Elektropläne nicht zwingend erforderlich seien. Die allgemeinen Regeln des Elektrohandwerks würden schon an sich besagen, wo Leitungen zu verlaufen hätten. Außerdem sei bei einem Einfamilienhaus nicht mit einer solchen Menge an Leitungen zu rechnen, dass ein besonderer Plan erforderlich wäre.
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