Zitat von Punker Deluxe
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Wenn ich dazu beauftrage und das vereinbarte Ergebnis nicht dem entspricht, was vereinbart wurde, liegt ein Gewährleistungsanspruch vor. Wenn ein Raum extrem übersteuert und die ganze Regelung offensichtlich nicht funktioniert, ist das sein gutes Recht.
Sollte der Heizungsinstallateuer seine verlegten Heizkreise ordnungsgemäß beschriftet haben, hat entweder der Elektriker oder der Programmierer/Parametrierer einen Fehler gemacht.
Warum sollte man dort nicht den Fehler suchen; bzw. die nicht den Fehler suchen lassen?
Dafür hat er schließlich bezahlt…

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