Hallo zusammen,
wir wird denn bei der Abrechnung für die Elektroarbeiten ein Aufmaß erstellt? Bzw. was ist bei Bauverträgen mit dem Zusatz "der Rechnung ist ein prüffähiges Aufmaß beizulegen" generell nach eurem Verständis abzuliefern?
Über etwas Input der "Alten Hasen" wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Ronny
wir wird denn bei der Abrechnung für die Elektroarbeiten ein Aufmaß erstellt? Bzw. was ist bei Bauverträgen mit dem Zusatz "der Rechnung ist ein prüffähiges Aufmaß beizulegen" generell nach eurem Verständis abzuliefern?
Über etwas Input der "Alten Hasen" wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Ronny
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