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  • PeterPan
    antwortet
    Zitat von heckmannju Beitrag anzeigen
    Hi,
    macht es nicht mehr sinn mit der angeschlossenen Last zu rechnen anstatt mit der maximalen Strom den der Treiber liefern kann?
    Viele Grüsse
    Jürgen
    Wie auch immer.. Hauptsache im Kurzschlussfall brennt Dir das Kabel nicht ab.... wobei wir somit bei einer adäquaten Vorsicherung wären... Nein, nicht für den "angeschlossenen Verbraucher", sondern für die Leitung...

    Du kannst ja gerne mit den Zahlen in der Formel spielen. Zum Beispiel 8A (RGBW 4x2A) und (7x)2.5mm2 = Länge etwa 5 Meter
    Zuletzt geändert von PeterPan; 29.06.2015, 16:44.

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  • heckmannju
    antwortet
    Hi,
    macht es nicht mehr sinn mit der angeschlossenen Last zu rechnen anstatt mit der maximalen Strom den der Treiber liefern kann? Bei 6 Spots mit 6W sind das 1,5A bei 15m Leitungslänge sind das 2,33% bei NYM 3x1,5 (http://www.dieleitungsberechnung.de/)
    Viele Grüsse
    Jürgen
    Zuletzt geändert von heckmannju; 29.06.2015, 16:29.

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  • Voltus
    antwortet
    Danke

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  • PeterPan
    antwortet
    Hmm.. mal überlegen..

    der MDT AKD-0424R.01 RGBW LED-Controller kann pro Kanal 4 A.

    Aus der Formel fällt Folgendes heraus, wenn man EINEN Kanal verwendet:
    Strom I = 4 A
    Kabellänge L = 7.5 Meter
    cosPhi = 1 (Gleichstrom)
    K = 56 Ohm*mm2 pro Meter
    Querschnitt A = 1.5 mm2
    Spannung U = 24 V

    --> Spannungsfall 2.98 %

    Kurz: Bei der Nutzung von einem Kanal mit 4 A und einem NYM-Aderquerschnitt von 1.5mm2 (3x1.5mm2) darf die Zuleitung 7.5 Meter nicht überschreiten.

    Hinweis: 1 Kanal = 1 Ader "Hin-Strom" und 1 Ader "Rück-Strom" = 4 Ampere
    (Daher in der Formel 200 x I x L x cosphi)

    Bei RGBW - also allen 4 Kanälen mit 4 A - sieht es dann so aus (weil ja 4x4A über die "Rück-Ader" fliessen):
    Strom I = 16 A
    Kabellänge L = 1.85 Meter
    cosPhi = 1 (Gleichstrom)
    K = 56 Ohm*mm2 pro Meter
    Querschnitt A = 1.5 mm2
    Spannung U = 24 V

    --> Spannungsfall 2.94 %

    Kurz: Bei der Nutzung ALLER vier Kanäle mit jeweils 4 A und einem NYM-Aderquerschnitt von 1.5mm2 (7x1.5mm2) darf die Zuleitung 1.85 Meter nicht überschreiten.

    Verwendet man 2.5mm2 (also ein 7x2.5mm2), so liegt die maximale Länge der Zuleitung bei etwas unter 3 Meter.

    Wenn das so stimmt, dann wäre das schon "a bisserl blöd".

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  • PeterPan
    antwortet
    https://www.teezily.com/elektrik
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  • PeterPan
    antwortet
    OMG .. LED-Strip - ein fertiger abverpackter LED-Strip.. als Vergleich zum Spannungsfall? DIN-Norm vs. Produkthaftung?!?

    Was legst Du mir da bitte in den Mund? Ich bin gar nicht starr!! Geht's noch? Klar! Sachverständige sind starr! *lach*
    Ich rate den Forennutzern nur nach den Normen zu arbeiten und den Antwortenden nach den Normen zu antworten!!
    Und ich denke das ist das Ziel jedes Forums bzw. der Betreiber nicht mit den Gesetzen in Konflikt zu kommen und Murks zu empfehlen.

    Aber mal was anderes: Warum springst Du so extrem auf das "Spannungsfall-Thema" an?

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  • Voltus
    antwortet
    Doch das tue ich. Denn genau dazu sind Fachleute befähigt. Ich rate jedem dazu normgerecht zu arbeiten. Es gibt aber nun mal Bereiche, die nicht durch Normen abgedeckt werden. Fachleute können selbst beurteilen und entsprechend handeln. Dies ist auch so vorgesehen. Der Errichter einer Anlage garantiert. Wird jeden Tag 1000fach praktiziert.

    Nimm mal einen LED Stripe. Wenn Du die Norm ernst nimmst, dürftest Du diesen gar nicht einsetzen. Denn bis zum hintersten Leuchtmittel hast Du deutlich mehr Spannungsfall.

    Ebenso müsstes Du für jedes Elektrische Türschloss den Spannungsfall berechnen....

    Normen entstehen übrigens genau so: Ein Hersteller oder sonst wer hat eine gute Idee und bringt diese irgendwann in einen Normenausschuss ein. Siehe z.B. Kaiser mit den Thermox Dosen. Wenn Normen so starr befolgt werden würden wie Du es darlegst, gäbe es keine Weiterentwicklung.

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  • PeterPan
    antwortet
    Hallo Michael..

    ich weiss jetzt nicht, ob Du jetzt prinzipiell über die Einhaltung von Normen diskutieren möchtest!?!?
    Schon bei der Frage nach der Verwendung des gelb/grünen Schutzleiters kamen mir da Zweifel.

    Mein Vorschlag wäre, dass wir im Forum beibehalten nach den Normen Auskunft zu geben.

    Und nebenbei: Es besteht keine Beschränkung in der Norm resp. Kalkulation, auch nicht für Gleichspannung.
    Natürlich kannst Du es für Dich halten, wie Du möchtest.
    Ich würde dringend empfehlen den Leiterquerschnitt so zu wählen, dass der Spannungsabfall unter 3% liegt.

    Gruss Peter
    Zuletzt geändert von PeterPan; 29.06.2015, 13:27.

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  • Voltus
    antwortet
    Zitat von PeterPan Beitrag anzeigen

    In Verbraucheranlagen ist nach DIN 18015-1 Abschnitt 4.3.1 (6) ein Spannungsfall von 3 % zulässig.
    Genau. Jetzt muss man aber fairerweise sagen, dass diese Normung auf 230V oder 400V Anlagen ausgelegt ist. Es obliegt der Einschätzung des Fachmanns ob die DIN hier anzuwenden ist.

    Wir leben zum Glück in einem Land, in welchem das stumpfe befolgen von unsinnigen Vorschriften nicht nötig ist. Die Begrenzung des Spannungsfalles soll dafür sorgen, dass keine Energie vergeudet wird. Wenn ich in der Gesamtbetrachtung mehr gewinne als verliere, kann ich das wunderbar auch verteidigen.

    Normen haben viele Vorteile, aber auch gravierende Nachteile: Sie halten nie mit der Zeit mit und müssen laufend an die Entwicklungen auf dem Markt angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt immer dann durch die "großen", die freiwillig Mitarbeiter in den Ausschüssen haben, wenn diese einen neuen Markt sehen. Im Falle von zentralisierter und modularer LED Beleuchtung müsste eigentlich Osram/Tridonic tätig werden. Passiert aber nicht.

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  • PeterPan
    antwortet
    Ach und übrigens: Falls mal jemand wissen möchte: Welchen Querschnitt muss denn meine LED-Leitung haben von der Verteilung bis zum LED-Anschluss in der Decke:

    https://www.vde-verlag.de/buecher/le...e/lese3000.pdf
    Seite 196

    Leitungsquerschnitt und Spannungsfall Berechnung
    http://www.dieleitungsberechnung.de/?page_id=124

    --> Unten bitte "Ausführliche Berechnung" auswählen; denn nur dann erhält man die Info zwecks Zulässigkeit des Spannungsfalls.

    In Verbraucheranlagen ist nach DIN 18015-1 Abschnitt 4.3.1 (6) ein Spannungsfall von 3 % zulässig.

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  • PeterPan
    antwortet
    Romanibk macht mir echt Hoffnungen mit seinen Fragen.. und das schon über zwei Seiten...

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  • Andreas1
    antwortet
    Die Reihenfolge ist:
    - Netzteil
    - LED-Controller
    - LED-Stripe

    Wenn also der Controller in der Verteilung sitzt, dann sollte das Netzteil nicht in der Nähe des Stripes sitzen.

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  • Romanibk1973
    antwortet
    Ok, danke.
    das Netzteil ist dann in der Nähe vom LED Stripe?

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  • Gtrdriver
    antwortet
    Hallo

    also - ich bin jetzt kein elektriker - das vorab:

    Wir haben für Diverse RGBW Stripes (24V) folgendes Szenario verwendet:

    - geschirmte 5 Adrige Leitung (keine Ahnung wie die Bezeichnung)
    - RGBW Steuermodule in der Verteilung
    - 24V 10A TDK Netzteil zur Speisung

    Klappt hervorragend.

    CU

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  • Voltus
    antwortet
    Zitat von PeterPan Beitrag anzeigen

    Ich würde die Auswahl dem zuständigen Elektroplaner und dem Elektriker überlassen. Das ist deren Gewerk.
    Gut. Also wir wählen NYM.

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