Hallo,
nachdem in meinem Planungs-Thread https://knx-user-forum.de/knx-eib-fo...e-sucht-2.html das Thema Verlegungsart aufgekommen ist, würde ich gerne das Thema ein wenig isolieren.
Was ich (meine) bisher herausgefunden habe, zB. hier http://www.elektrogemeinschaft-halle...-520-int-1.pdf:
1. Verlegung im Rohr/Kabelkanal von verschieden abgesicherten Stromkreisen: Erlaubt (unter Einhaltung der Isolations- und Thermischenvorgaben)
2. Mitverlegung des "grünen Kabels" (EIB-Y(St)Y 2x2x0,8) im selben Rohr/Kanal mit NYM/Einzeladern ebenfalls: Erlaubt (unter Einhaltung der Isolations- und Thermischenvorgaben)
3. Mitverlegung von geschirmten Datenkabeln (zB. CAT5...) im selben Kanal mit NYM/Einzeladern ebenfalls: Erlaubt (unter Einhaltung der Isolations- und Thermischenvorgaben und eines Mindesabstandes von >5cm)
4. Verlegung von NYM Kabeln in Hohlraumwänden ohne Rohr/Kanal mit Schellen: Erlaubt
Da ich bei mir im Neubau/Holzständer den anhängenden Wandaufbau mit Installationsebene habe OSB - Luft/Lattung - OSB/GK frage ich mich nun folgendes:
1. Wenn: Verlegung von NYM Kabeln in Hohlraumwänden ohne Rohr/Kanal mit Schellen erlaubt ist wie sind dann die Isolations- und Thermischen Vorgaben bei der Verlegung von mehreren NYMS übereinaner?
2. Welcher Abstand ist bei Schellenverlegung zwischen BUS/Daten und Stromverlegung vorgegeben oder kann man die hier einfach nebeneinander verlegen.
3. Wenn: Verlegung von NYM Kabeln in Hohlraumwänden ohne Rohr/Kanal mit Schellen erlaubt ist gilt das sicher auch für die BUS-Leitung?
4. Habe zu der Verlegung von Einzeladern nichts finden können, aber vermutel mal das die Schellenbefestigung hierfür verboten ist?
PS: Verlegung natürlich immer nur in den Installationszonen.
Gruß
Franc
Gruß
Franc
nachdem in meinem Planungs-Thread https://knx-user-forum.de/knx-eib-fo...e-sucht-2.html das Thema Verlegungsart aufgekommen ist, würde ich gerne das Thema ein wenig isolieren.
Was ich (meine) bisher herausgefunden habe, zB. hier http://www.elektrogemeinschaft-halle...-520-int-1.pdf:
1. Verlegung im Rohr/Kabelkanal von verschieden abgesicherten Stromkreisen: Erlaubt (unter Einhaltung der Isolations- und Thermischenvorgaben)
2. Mitverlegung des "grünen Kabels" (EIB-Y(St)Y 2x2x0,8) im selben Rohr/Kanal mit NYM/Einzeladern ebenfalls: Erlaubt (unter Einhaltung der Isolations- und Thermischenvorgaben)
3. Mitverlegung von geschirmten Datenkabeln (zB. CAT5...) im selben Kanal mit NYM/Einzeladern ebenfalls: Erlaubt (unter Einhaltung der Isolations- und Thermischenvorgaben und eines Mindesabstandes von >5cm)
4. Verlegung von NYM Kabeln in Hohlraumwänden ohne Rohr/Kanal mit Schellen: Erlaubt
Da ich bei mir im Neubau/Holzständer den anhängenden Wandaufbau mit Installationsebene habe OSB - Luft/Lattung - OSB/GK frage ich mich nun folgendes:
1. Wenn: Verlegung von NYM Kabeln in Hohlraumwänden ohne Rohr/Kanal mit Schellen erlaubt ist wie sind dann die Isolations- und Thermischen Vorgaben bei der Verlegung von mehreren NYMS übereinaner?
2. Welcher Abstand ist bei Schellenverlegung zwischen BUS/Daten und Stromverlegung vorgegeben oder kann man die hier einfach nebeneinander verlegen.
3. Wenn: Verlegung von NYM Kabeln in Hohlraumwänden ohne Rohr/Kanal mit Schellen erlaubt ist gilt das sicher auch für die BUS-Leitung?
4. Habe zu der Verlegung von Einzeladern nichts finden können, aber vermutel mal das die Schellenbefestigung hierfür verboten ist?
PS: Verlegung natürlich immer nur in den Installationszonen.
Gruß
Franc
Gruß
Franc
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