Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

VDE/ÖVE Erstprüfung elektrischer Anlagen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    [Elektro] VDE/ÖVE Erstprüfung elektrischer Anlagen

    Nach einigen Diskussionen der letzten Tage und auch häufig auftretender Kritik, würde es mich interessieren wie oft eine Erstprüfung in der Realität ausgeführt wird. In Österreich ist sie seit 2002 gesetzlich Verpflichtend vorgeschrieben, doch findet man seltenst ein Anlagenbuch. Pflichtenhefte der KNX-Anlage sind ebenfalls seltenst und kaum einer überprüft den Bus ob er in Ordnung ist(nicht funktionell sondern Isolationswert oder durchgehend richtige Polarität.)
    Würde mich über eure Erfahrungsbeispiele freuen

    #2
    Hallo semjon,

    ich habe selbst installiert und anschließend von einem Fachunternehmen einen E-Check machen lassen. Vorgeschrieben ist eine Prüfung/Abnahme in Deutschland wohl nicht, es kann aber zu Problemen mit der Versicherung kommen, wenn ein Brandschaden aufrtritt und eine elektrische Störung dafür nicht ausgeschlossen werden kann. Mit einem Prüfprotokoll ist man dann auf der sicheren Seite (wenn es nicht verbrannt ist).

    Bei Mieteigentum sieht es wohl etwas anders aus, siehe obigen Link.

    Gruß,

    Marcus

    Kommentar


      #3
      Ich sehe es als Nachteil an dass es in Deutschland anscheinend keine Verpflichtung zur Erstüberprüfung gibt und noch schlimmer finde ich die praktische Umsetzung in Österreich.
      Ich kenne Gemeinden bzw Kommunen in denen ein Zweiteiler akzeptiert wird bzw es wird das Attest nicht eingefordert. Die ständige Argumentation alles sei nur Geldmacherei und mit einem RCD kann nichts mehr passieren wurde oft genug lügen gestraft.

      Kommentar


        #4
        Die Pflicht zur Erstprüfung ergibt sich aus der VDE0100 Teil 600

        Im Grunde ist es richtig, daß die Prüfprotokolle nebst allen anderen Unterlagen dem Bauherrn zu übergeben sind.

        Im EFH-Bereich ist es jedoch oft so, daß der Eigentümer diese Papiere "entsorgt" u. sich viele Elektriker die Übergabe deshalb ersparen, aber für sich selbst vorliegen haben.
        Gruss
        GLT

        Kommentar


          #5
          Nun wäre es aber verpflichtend Schaltpläne und Dokumentation sicher aufzubewahren. EN 50110-1 4.7
          Dies ist eine Pflicht die beim Betreiber der Anlage liegt aber auf welche dieser seltenst hingewiesen wird.

          Kommentar


            #6
            Zitat von GLT Beitrag anzeigen
            Im EFH-Bereich ist es jedoch oft so, daß der Eigentümer diese Papiere "entsorgt" u. sich viele Elektriker die Übergabe deshalb ersparen, aber für sich selbst vorliegen haben.
            Das ist auch ein Argument warum der Elektriker keine Unterlagen übergibt,.. "schmeißt der ja eh nur weg" -)) Passt schon ins Bild....

            Ich glaube auch nicht das Unterlagen vom Haus weggeworfen werden.

            Gruß
            Christian

            Kommentar


              #7
              Zitat von MaLoe Beitrag anzeigen
              Hallo semjon,

              ich habe selbst installiert und anschließend von einem Fachunternehmen einen E-Check machen lassen. Vorgeschrieben ist eine Prüfung/Abnahme in Deutschland wohl nicht, es kann aber zu Problemen mit der Versicherung kommen, wenn ein Brandschaden aufrtritt und eine elektrische Störung dafür nicht ausgeschlossen werden kann. Mit einem Prüfprotokoll ist man dann auf der sicheren Seite (wenn es nicht verbrannt ist).

              Bei Mieteigentum sieht es wohl etwas anders aus, siehe obigen Link.

              Gruß,

              Marcus
              Das stimmt so nicht ganz. Elektrische Anlagen sind in Deutschland nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Energieversorgungsunternehmens zu errichten. Die Konformität mit der TAB bestätigt der Elektriker durch seine Unteschrift, der m.E. ein in der IHK gelisteter Elektromeister sein muss. Ohne die Prüfprotokolle wird das EVU wohl nicht zuschalten.
              Bei einem Umbau ist das natürlich anders ... das bekommt ja keiner mit.

              Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bauherr die Dokumentation von seinem Haus entsorgt .... meine Erfahrung ist hier eher, dass Dokumentation für so ziemlich jeden nur ein Klotz am Bein ist. Gut also, wenn keiner danach fragt...

              Kommentar


                #8
                also im industriellen Anlagenbau bzw bei Anlagen gem 8002 (Menschenansammlungen) ist es üblich und wird eigentlich auch so gemacht....

                Bei ANlagern gem. 8007 (Krankenhausbereich) ist eine Prüfung durch einen SV bzw TÜV üblich.

                Im Privat / Kleingewerbebau ist's nicht ganz sooo genau - zumindest finde ich so gut wie nie ein Anlagenbuch wenn man einmal zu so einer Anlage kommt.
                EPIX
                ...und möge der Saft mit euch sein...
                Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von firefox Beitrag anzeigen
                  Die Konformität mit der TAB bestätigt der Elektriker durch seine Unteschrift, der m.E. ein in der IHK gelisteter Elektromeister sein muss. Ohne die Prüfprotokolle wird das EVU wohl nicht zuschalten.
                  Bei einem Umbau ist das natürlich anders ... das bekommt ja keiner mit.
                  IHK Meister geht nicht, der Meister muss die Prüfung vor der HWK abgelegt haben. Verbessert mich wenn sich das geändert hat.

                  Das EVU, soweit es überhaupt noch vom EVU gemacht wird, "schaltet zu" wenn der Elektriker die Anlage bereit meldet. Dem EVU ist "egal" was hinterm HA hängt. Dafür ist der Installateur beim EVU eingetragen und hat eine Konzession.
                  Bei uns war ein Dienstleister vom EVU und hat einen Zähler von der alten HV in die neue HV gesetzt, dass die Zuleitung vom HA und eine Etagenklemme neu war wuste er nicht (wegen verplomben) obwohl mein Elektriker dies als Grund zum Plomben öffnen angegeben hat.
                  Das war vor ca. 7 Jahren.
                  Heute macht diese Arbeit der Elektroinstallateur selber (muss sich nur die Zange kaufen, die Nummer bekommt er vom EVU), dass EVU kommt dafür nicht mehr.

                  Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bauherr die Dokumentation von seinem Haus entsorgt .... meine Erfahrung ist hier eher, dass Dokumentation für so ziemlich jeden nur ein Klotz am Bein ist. Gut also, wenn keiner danach fragt...
                  sehe ich auch so.

                  Hier noch ein Link zum E-Check incl. Protokolle

                  E Check, BGV A3, Prüfprotokoll, Blitzschutz ZVEH, TRBS, VDE, VDS, Prüfprotokolle

                  Richtlinien zum E-Check
                  BGV A3, TRBS 1111, Gefährdungsbeurteilung, UVV, GUV VA3, VBG 4, DIN VDE, BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 2131, E Check, TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung, trbs 1111 pdf, din vde 0701, din vde 0702, din vde 0100, din vde 0105, din vde 0113, din vde 0751

                  Gruß
                  Christian

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von semjon Beitrag anzeigen
                    Ich sehe es als Nachteil an dass es in Deutschland anscheinend keine Verpflichtung zur Erstüberprüfung gibt
                    Kannst du das mal wissenschaftlich sauber belegen? Ich schätze die Zahl der Wohnungsbrände durch ungewartete Elektroinstallationen für sehr gering.

                    Und nein, "Geldbeutel des Elektrikers" ist keine Begründung

                    Warum bietest du den Check nicht einfach an?
                    Wenn du das gut machst, der Kunde den Mehrwert einsieht, dann wird er das auch kaufen!
                    Keine Garantie auf Richtigkeit! Bitte nicht zu Hause nachmachen!

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Hamerheat Beitrag anzeigen
                      Das ist auch ein Argument warum der Elektriker keine Unterlagen übergibt,.. "schmeißt der ja eh nur weg" -)) Passt schon ins Bild....

                      Ich glaube auch nicht das Unterlagen vom Haus weggeworfen werden.

                      Gruß
                      Christian
                      Ich sprach zwar explizit über die Prüfprotokolle und nicht z.B. Inst.-/Vert.-Pläne.

                      Und wie passend ein Beispiel der Realität - klickerklack

                      Was würde es nun helfen, wenn da die gesamten Prüfprotokolle auf der CD mit übergeben worden wären?
                      Gruss
                      GLT

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von GLT Beitrag anzeigen
                        Und wie passend ein Beispiel der Realität - klickerklack
                        Gutes Beispiel.
                        Der für das Projekt Verantwortliche hat dem Kunden sicherlicht nicht gesagt, wie wichtig das Teil ist, und dass ein Verlust ein paar hundert Euro Neuprogrammierung kostet.

                        Sowas wie das KNX Projekt ist dem Kunden auf einem für mind. 20 Jahre haltbaren Medium zu übergeben, der Kunde ist darauf hinzuweisen, dass er diesen Datenträger unbedingt sicher verwahren sollte (z.B. Bankschließfach).

                        Zudem ist schriftlich zu vermerken, welches Dateiformat, Datenträgerformat etc. verwendet wurde. So kann in Zukunft jeder damit arbeiten.

                        Steht nicht in der VDE, gebietet aber der Anstand...
                        Keine Garantie auf Richtigkeit! Bitte nicht zu Hause nachmachen!

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von GLT Beitrag anzeigen
                          Ich sprach zwar explizit über die Prüfprotokolle und nicht z.B. Inst.-/Vert.-Pläne.

                          Und wie passend ein Beispiel der Realität - klickerklack

                          Was würde es nun helfen, wenn da die gesamten Prüfprotokolle auf der CD mit übergeben worden wären?
                          Sorry, etwas unglücklich formuliert, meine ua. auch die Protokolle, zählt für mich zu den Unterlagen, wollte es jetzt nicht einzeln aufdröseln....


                          Ob das Beispiel der Realität entspricht kann ich mir nicht vorstellen, sicher gibts auch sowas, keine Frage.
                          Sonst ist es wohl eher wie rb84 geschrieben hat.
                          Öffters kommt es wohl vor das der Elektriker das Projekt nicht rausrück um in Zukunft weitere Aufträge zu bekommen.

                          Gruß
                          Christian

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Hamerheat Beitrag anzeigen
                            Ob das Beispiel der Realität entspricht kann ich mir nicht vorstellen, sicher gibts auch sowas, keine Frage.
                            Du solltest an Deiner Vorstellungskraft arbeiten

                            Zitat von Hamerheat Beitrag anzeigen
                            Öffters kommt es wohl vor das der Elektriker das Projekt nicht rausrück um in Zukunft weitere Aufträge zu bekommen.
                            Gibts auch - wenn auch weniger oft, wie angenommen.
                            Gruss
                            GLT

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von GLT Beitrag anzeigen
                              Ich sprach zwar explizit über die Prüfprotokolle und nicht z.B. Inst.-/Vert.-Pläne.

                              Und wie passend ein Beispiel der Realität - klickerklack

                              Was würde es nun helfen, wenn da die gesamten Prüfprotokolle auf der CD mit übergeben worden wären?
                              Gutes Beispiel, unterstreicht aber nur meine Meinung.

                              1. zu einer guten Dokumentation gehört auch eine Hardcopy. Wenn alles sauber dokumentiert ist wäre die Programmierung reproduzierbar (wenn auch mit Mehraufwand verbunden)

                              2. bei der Übergabe einer Software ist es eben nicht damit getan dem Kunden eine CD in die Hand zu drücken, sondern hier muss erklärt werden, warum die Aufbewahrung so wichtig ist.


                              Hierzu mal zwei Fragen.
                              In allen Dokumenten ist immer nur von Elektrofachkräften die Rede, eine explizite Forderung nach Innungsmeistern fehlt. In der BGV A3 wird der Begriff Elektrofachkraft definiert:

                              ...
                              Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen
                              Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister,
                              Elektrogeselle, nachgewiesen.
                              ...

                              Gehe ich also richtig in der Annahme, dass ein Elektroingenieur meinen E-Check selbst durchführen darf? Lediglich die Formulare des ZVEI dürfen nur von Mitgliedern eine Elektro-Innung verwendet werden.

                              Zweitens, Frage aus der Praxis:
                              Auf Grund des erheblichen Zeitdrucks auf unseren Baustellen, werden Installationsverteiler nach Lieferung und Anschluss der Einspeisekabel zugeschaltet. Das Auflegen und IBN der Abgangskabel erfolgt dann anschließend.
                              Ich werde hier aus der BGV A3 nicht so richtig schlau. Aus meiner Sicht ist nach Zuschaltung des Verteilers der Anschluss eines Abgangskabel in die Kategorie "Arbeiten in der Nähe Spannungsführender Teile" einzuordnen und somit nur erlaubt, wenn entweder freigeschalten wird, oder die benachbarten Teile mit Isoliermatten (Prüfspannung 4kV) abgedeckt werden.

                              Oder gibts hier andere Meinungen.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X