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Hauptschalter im AAR

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    [Elektro] Hauptschalter im AAR

    Hallo zusammen,

    aufgrund einer neuen PV Anlage habe ich einen neuen Zähler bekommen.
    Der Zählermonteur möchte aber nun einen Hauptschalter im AAR.
    Die beiden Lastrennschalter im Nachbarfeld sind für ihn nicht ausreichend, da das bereits zur Kundenanlage gehört.

    Soweit gut, dann wird der eben nachgerüstet.

    Aber welchen nehme ich am besten.
    Im Internet findet man sehr schnell den SH363N von Hager.
    Ich hätte jedoch gern einen 4-poligen für eine eventuelle manuelle Umschaltung für Notstrom (wenn mal wirklich lange der Strom weg ist).

    Da bleibe meiner Meinung nach noch der SH463N (richtig?).

    Gibt es weitere Empfehlungen gern auch von ABB (weil der Rest in der Verteilung auch ABB ist)?
    Leider blicke ich bei ABB nicht durch.

    #2
    iGude,

    das findest du in der TAB deines VNB.
    Was du danach dir Einbaust weil es dir gefällt oder du brauchst ist deine Sache.
    Der Hauptschalter im AAR wird die vor gegeben. Meistens muss dieser Sperrbar sein.
    Elektroinstallation-Rosenberg
    -Systemintegration-
    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
    http://www.knx-haus.com

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      #3
      Hallo larsrosen

      an die TAB hatte ich gar nicht gedacht, danke.

      Meine Stadtwerke verweisen auf die TAB NS Nord.
      Dort wird ein - Hauptschalter 3 x 63 A als Trennvorrichtung nach der Messeinrichtung - genannt.
      Aber nur unter dem Punkt: - Beispiele für Zählerplatzausführungen ...

      Die Netzbetreiber spezifischen Ergänzungen sagen nichts zum Hauptschalter

      In der VDE-AR-N 4100:2019 finde ich nur:

      ... Der Anlagenseitige anschlussraum dient der Aufnahme von
      - ... oder eines Hauptschalters nach DIN EN 60669-1 ...

      Der Entwurf zur VDE-AR-N 4100 von 2024 ist in dem Punkt identisch.




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        #4
        ich schließe mich Lars an. Baue den geforderten Hauptschalter gemäß Netzbetreiber ein und gut ist...
        Deinen Umschalter bzw. was du danach an Umbauten tätigst, betrifft nur dich und deinen Elektriker.

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          #5
          Ah, jetzt verstehe ich. Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt.
          Nein ich möchte keinen echten Umschalter einbauen.
          Eigenbaut werden soll ein "Hauptschalter" (AN - Aus)

          Meist sind dies 3-polige und meine Frage war ob auch ein 4-poliger geht.
          Und ob es eine Empfehlung gern von ABB gibt.

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            #6
            Du hast dir doch die Antwort bereits gegeben:

            Zitat von poertner Beitrag anzeigen
            Meine Stadtwerke verweisen auf die TAB NS Nord.
            Dort wird ein - Hauptschalter 3 x 63 A als Trennvorrichtung nach der Messeinrichtung - genannt
            Alles andere/weitere musst du mit deinem Versorger besprechen.
            Elektroinstallation-Rosenberg
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              #7
              Ok, dann baue ich dort einen 3-poligen Hauptschalter ein.
              EVUs scheinen mir da in der Auslegung der Norm und TAB sehr konservativ...

              Vilen Dank euch!

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                #8
                Hmm, ich dachte immer ab der HLAK im AAR kann die weitere Bestückung kundenseitig erfolgen, solange man die 4100 einhält. Der Netzbetreiber kann doch unten im NAR freischalten (SLS), warum muss der oben im AAR die Kundenanlage freischalten können? Zumal der AAR auch gar nicht verplombt ist...

                4-polig mit N würde ich auch aufpassen, einmal was den voreilenden/nacheilenden N angeht (was bei dem SH463N nicht gegeben ist) der ggf. 230V-Geräte durch Sternpunktverschiebung bei einer langsamen Betätigung zerschießt und dann ist da bei "Notstrom" auch die "Nullstellung" zwischen zwei Erzeugungsnetzen nicht gegeben bzw. die Sicherstellung, dass z.B. die PV mit Batterie bei Stromausfall durch fehlerhafte Bedienung nicht doch ins Netz einspeist (was eine Gefahr für Personal des Netzbetreibers bei der Fehlersuche darstellt). Da muss am Ende eine "sichere" Freischaltung mit N-Trennung und neuem N-Sternpunkt plus PE-Brücke stattfinden, entweder direkt im WR integriert oder als externe Umschaltbox, z.B. von Enwitec.

                Der 3-polige Lasttrennschalter würde im AAR zwar nicht weh tun, für die Nutzung von PV-Notstrom hilft er aber auch nicht wirklich. Zumindest wenn man normenkonform bleiben will.
                Zuletzt geändert von dreamy1; Heute, 11:07.
                Viele Grüße,
                Stefan

                DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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                  #9
                  Zitat von dreamy1 Beitrag anzeigen
                  einhält. Der Netzbetreiber kann doch unten im NAR freischalten (SLS
                  Sicher?

                  Was wäre wenn die Gefährdungsbeurteilung des Versorgers ergeben hat, dass es ein Risiko der Rückspeisung durch illegale Netzersatzgeräte geben könnte? Wie kann ein Zählermonteur hier sich gegen schützen, wenn es im AAR kein Hauptschalter gibt?
                  Elektroinstallation-Rosenberg
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                    #10
                    Stimmt, das hatte ich nicht auf dem Schirm. Hier (Netze BW) hat das aber keinen interessiert, die waren gerade letztes Jahr wegen PV hier am Zählerschrank tätig :-)
                    Viele Grüße,
                    Stefan

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                      #11
                      Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                      Der Hauptschalter im AAR wird die vor gegeben. Meistens muss dieser Sperrbar sein
                      Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                      Was wäre wenn die Gefährdungsbeurteilung des Versorgers ergeben hat, dass es ein Risiko der Rückspeisung durch illegale Netzersatzgeräte geben könnte?
                      Zitat von poertner Beitrag anzeigen
                      Die beiden Lastrennschalter im Nachbarfeld sind für ihn nicht ausreichend, da das bereits zur Kundenanlage gehört.
                      Es wäre sinnvoll, bei solchen Anfragen immer den Netzbetreiber zu nennen; dann kann man auch da in die TAB gucken.
                      Ich gehe jetzt mal von enercity-Netz aus; denn die versorgen Hannover (das was der TE in seiner Signatur stehen hat).

                      Sollte das so sein, dann fordern die in Anlehnung an den Musterwortlaut des BDEW folgendes:
                      • Das Kapitel 7.2 fordert gar nichts abweichendes (Seite 29 in der TAB)
                      • Das Kapitel 7.4.1 (Erweiterung) fordert eine Hauptleitungabzeigklemme (Seite 30 in der TAB)
                      • Das Kapitel 7.4.2 (Änderungen) fordert ebenfalls nichts (Seie 30 in der TAB)
                      • Im Anhang „H“ sind „Einheitszählerplätze“ angegeben (Seite 48 in der TAB), was jetzt wichtig wird:
                      • Im Beiblatt der Enercity zur TAB werden diese Einheitszählerplätze (Seite 5) aufgelistet. Erlaubt sind die Varianten B1.01 bis B1.04 (die anderen sind nicht relevant). Lediglich die Variante 03 enthält einen Hauptschalter mit 3x63A
                      • alle anderen Varianten beinhalten Hauptleitungsabzeigklemmen

                      larsrosen Sollte es folglich Enercity sein; verstehe ich nicht, wie ein Netzbetreiber Forderungen stellen kann, die aus keiner Vorgabe heraus existieren. Das wäre Willkür.

                      Hier noch die verlinkten Dokumente:
                      TAB: https://www.enercity-netz.de/assets/...erspannung.pdf
                      Beiblatt: https://www.enercity-netz.de/assets/...g-beiblatt.pdf

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                        #12
                        Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                        ... Rückspeisung durch illegale Netzersatzgeräte geben könnte? Wie kann ein Zählermonteur hier sich gegen schützen, wenn es im AAR kein Hauptschalter gibt?
                        Das ist genau der Punkt. Es geht in diesem Fall um die PV-Anlage mit Speicher.
                        Hier könnte z. B. im Fehlerfall eine Rückspeisung stattfinden. Inwiefern geladene Kondensatoren in dem WR zu berücksichtigen sind, kein Ahnung.

                        Eine konkrete Forderung konnte ich aus den Dokumenten (siehe oben) auch nicht herauslesen.
                        Aber ein Hauptschalter ist jetzt auch kein Drama, den kann man nachrüsten.

                        Die Frage war halt ob nicht ein 4-poliger "besser" wäre.
                        Zuletzt geändert von poertner; Heute, 12:40.

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                          #13
                          Zitat von poertner Beitrag anzeigen
                          Hier könnte z. B. im Fehlerfall eine Rückspeisung stattfinden. Inwiefern geladene Kondensatoren in dem WR zu berücksichtigen sind, kein Ahnung.
                          Könnte. Es könnte aber auch exakt beim Zählerwechsel die Statik des Gebäudes versagen, und der Zählermonteur von einstürzenden Gebäudeteilen erschlagen werden, weil irgendwer illegal notwendigen Stahl nicht in den Beton in passender Menge eingebaut hat.

                          Es könnte so vieles…
                          …dafür gibts Normen. Und wenn der WR ordnungsgemäß danach gefertigt wurde, ist auch nichts zu befürchten.
                          Es könnte genauso der Hauptschalter im Anlagenseitigen Anschlussraum versagen; oder illegalerweise gar nicht angeklemmt sein. Das wird der Zählermonteur nicht prüfen. Oder der SH-Schalter macht sich selbstständig und hat nicht sauber getrennt und gibt plötzlich Spannung auf den Abgang und setzt die Zählerverdrahtung wieder unter Spannung.
                          Für alles das gibt es 5 Sicherheitsregeln. Und wenn ich die Spannungsfreiheit festgestellt habe und die Spannung nach 30 Sekunden nicht wiederkommt, dann wird da auch normalerweise nichts kommen.
                          Mit hypothetischen Vermutungen was so alles passieren könnte, würde niemand von uns arbeiten können.

                          Vier Beispiele aus meinem Arbeitsleben hinsichtlich Betriebsmittelversagen:
                          • Herdanschluss: neuer 3poliger LS steht in Stellung „aus“, trotzdem allpolig Spannung messbar. Komplett durchgängig. Hat genau einmal geschaltet, und das war in Stellung „ein“. Danach nicht mehr. Ob der wirklich im Kurzschlussfall ausgeschaltet hätte, ist nicht mehr nachvollziehbar.
                          • Mittelspannungsschaltanlage (gasisoliert): Antrieb verharzt, Lasttrennschalter bewegt sich plötzlich ohne Bedienung in Stellung „ein“, und schaltet während einer Freischaltung des Kabels Spannung auf ein auf der Gegenseite schon geerdetes Kabel. Dann brummt es mal kurz laut und dann ist aus.
                          • Mittelspannungsschaltanlage (gasisoliert): gebrochene Welle vom Erdungsschalter, ein Pol taucht langsam auf Spannung, unvollkommener Erdschluss, brennender Lichtbogen im Gasraum, Anlage hat sich zerlegt. Man konnte wegen der Geräusche schnell noch flüchten.
                          • Siemens 63A-RCD: Vorsicherung defekt, getauscht, beim Einschalten des Sicherungslasttrennschalters explodiert der RCD. Wegen hoher Kurzschlussleistung ist vorne ein Loch reingebrannt gewesen und der Lichtbogen schoss ca. 1 Meter aus dem Gehäuse. Eigentlich sollte der Laienbedienbar sein.
                          Also man sieht was alles passieren kann.
                          Da sind die Wechselrichter mit vorgeschriebenen 2 Trenneinrichtungen noch das verlässlichste, dessen Konformität zumindest als NA-Schutz von jedem Hersteller nachgewiesen werden muss.

                          Wenn das ein Risiko wäre, würde das bei jedem Netzbetreiber Pflicht sein. Ist es aber nicht. Und wenn es dein Netzbetreiber nicht fordert, dann finde ich das ziemlich unverschämt, das zu verlangen.

                          Wenn du nämlich als Elektriker mit langen Anfahrtswegen die Anlage nach der VDE errichtest und dich an die TAB hältst und trotzdem keinen Zähler bekommst, weil da willkürlich was festgelegt wird, was nirgends steht, ist das für den Installateur in zweierlei Hinsicht ärgerlich. Erstens musst du nochmal einen Termin vereinbaren und zweitens guckt dich der Kunde schief an, weil du vermeintlich gepfuscht hast. Denn der versteht das nicht…

                          Daher ärgert mich sowas.

                          Zu deiner Frage: nimm keinen vierpoligen Schalter. Den Neutralleiter schaltet man nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Ansonsten so wenige Fehlerstellen als mögliche Neutralleiterunterbrechung vorsehen.

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