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schon gesehen? EWL Insta-Kit, Hauselektrik zum Selbermachen
Hallo Leute, ich mache viel selbst und hatte mich kürzlich wegen der Zulässigkeit selbst gemachter Elektroarbeiten mit meinem Netzversorger gezofft. Und weil ich mich so geärgert habe poste ich das Ergebnis meiner Recherche jetzt mal in allen geeigneten Foren:
Zitat:
„… grundsätzlich sind Elektroinstallationen ausgeführt durch Laien erlaubt, und jedwede Diskriminierung (Schlechterstellung) gegenüber einer Fach-Installation ist nicht statthaft. Vorraussetzung ist eine nach §13 Abs. 2 der NetzAnschlussVerordnung (NAV), durch einen konzessionierten Elektro-Installateurbetrieb ausgeführte Ab-und Inbetriebnahme, wonach die beiden Installationsvarianten in Qualität und Sicherheit gleichwertig anzusehen sind. (OLG Koblenz, Urteil vom 18. Mai 2000, Az. 7HO159/98) Zu beachten sind aber die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB), hier Abschnitt-2: Danach sind alle Installationsvorhaben für Neubau, Altbausanierung oder Erweiterung etc. vor Ausführungsbeginn durch einen E-Installateurbetrieb bei dem zuständigen Netzversorger anzumelden und genehmigen zu lassen. Wird dies versäumt kann der Netzversorger gemäß §15 NAV oder wegen mangelnder Leitungskapazität nach TAB Abschnitt-2 die Zählermontage und damit den Anschluss nachträglich verweigern.“
Es führt also zwar kein Weg am Fachbetrieb vorbei, aber zum Einen kann man den ja fragen oder man wendet sich an spezialisierte Systemanbieter, z.B. für Elektrobausätze oder sonstige Konzepte, mittels denen eine Selbstmontage nicht nur möglich, sondern auch ganz legal möglich ist.
Hallo Leute, ich mache viel selbst und hatte mich kürzlich wegen der Zulässigkeit selbst gemachter Elektroarbeiten mit meinem Netzversorger gezofft. Und weil ich mich so geärgert habe poste ich das Ergebnis meiner Recherche jetzt mal in allen geeigneten Foren:
Zitat:
„… grundsätzlich sind Elektroinstallationen ausgeführt durch Laien erlaubt, und jedwede Diskriminierung (Schlechterstellung) gegenüber einer Fach-Installation ist nicht statthaft. Vorraussetzung ist eine nach §13 Abs. 2 der NetzAnschlussVerordnung (NAV), durch einen konzessionierten Elektro-Installateurbetrieb ausgeführte Ab-und Inbetriebnahme, wonach die beiden Installationsvarianten in Qualität und Sicherheit gleichwertig anzusehen sind. (OLG Koblenz, Urteil vom 18. Mai 2000, Az. 7HO159/98) Zu beachten sind aber die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB), hier Abschnitt-2: Danach sind alle Installationsvorhaben für Neubau, Altbausanierung oder Erweiterung etc. vor Ausführungsbeginn durch einen E-Installateurbetrieb bei dem zuständigen Netzversorger anzumelden und genehmigen zu lassen. Wird dies versäumt kann der Netzversorger gemäß §15 NAV oder wegen mangelnder Leitungskapazität nach TAB Abschnitt-2 die Zählermontage und damit den Anschluss nachträglich verweigern.“
Es führt also zwar kein Weg am Fachbetrieb vorbei, aber zum Einen kann man den ja fragen oder man wendet sich an spezialisierte Systemanbieter, z.B. für Elektrobausätze oder sonstige Konzepte, mittels denen eine Selbstmontage nicht nur möglich, sondern auch ganz legal möglich ist.
Was bitte ist ein "Netzversorger".
Und woher stammt der Text den Du da zitierst? Sieht für mich nicht besonders verlässlich aus, eher nach Küchenjuristerei. Auf ein einzelnes OLG-Urteile an dem mittlerweile diverse Gesetzes- und Verordnungsnovellierungen vorübergegangen sind würde ich nicht sehr viel geben. Könnte glatt aus einer Werbebroschüre für solche Selbstbausätze sein.
Der § 13 Abs. 2 NAV besagt mitnichten dass lediglich eine Ab- und Inbetriebnahme durch einen eingetragenen Fachbetrieb erfolgen muss sondern ganz konkret "Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden" sowie in Bezug darauf "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten". Daraus folgere ich dass für Neuinstallationen der Fachbetriebszwang gilt. Dazu gibt es noch Formulierungen im Antrag Hausanschluss womit der Fachbetrieb bestätigt dass er die Anlage errichtet hat.
U.a. das war einer der Gründe warum die NAV 2010 novelliert wurde - um diesem Baumarktsgemurxe mit den Selbstbausätzen die Grundlage zu entziehen.
Wenn man den Murks sieht, der teilweise verbrochen wird und dann auch noch so manche Fragen im Forum - SORRY, aber STROM gehört so wie GAS in die Hände eines Fachmanns...
Klar, Schlitze klopfen, Rohre legen, Leitungen ziehen - nach einer kurzen Einschulung oder unter Aufsicht eines Elektromonteurs - ist OK, aber Verteilerinterna sind IMHO nicht das richtige Spielfeld
Just my.....
EPIX ...und möge der Saft mit euch sein... Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur
Was schon seltsam ist, wenn man nach dem Aktenzeichen sucht findet man nur Beiträge von benno65 im Internet.
Zum Thema NAV: Geht die ganze Regelung nicht etwas weit? Wenn ich das richtig deute, dürfte man selbst als Elektromeister bei sich zuhause keine Steckdose anschliessen, wenn man nicht beim EVU eingetragen ist? Im Extremfall noch nicht mal eine Lampe anschliessen?
Klar, Schlitze klopfen, Rohre legen, Leitungen ziehen - nach einer kurzen Einschulung oder unter Aufsicht eines Elektromonteurs - ist OK, aber Verteilerinterna sind IMHO nicht das richtige Spielfeld
Grundsätzlich gebe ich Dir natürlich Recht, wenn es um Personen geht, die von der Materie überhaupt keine Ahnung haben und aus reinen Kostengründen zu so einem Bausatz greifen.
Es gibt aber auch die Spezies, wie sie gerade hier mehrfach anzutreffen ist - den ambitionierten Selbermacher mit elektrotechnischem Hintergrundwissen, dem das Thema Spaß macht und der bereit ist, Fragen zu stellen und sich selbst Wissen anzueignen. Wenn da nochmal ein Profi vor der IBN drüberschaut, ist doch alles ok. Zu dieser Spezies zähle ich mich auch - und ja, ich habe auch den Verteiler sowie die komplette E-Installation selbst geplant und verdrahtet. Mein Eli aus dem Ort zieht seit Abnahme der Installation den Hut vor mir. Und auch hier im Forum sieht man regelmäßig Verteiler, die mancher Fachbetrieb sicherlich nicht so "gut" hinbekommen hätten.
Eines sollte man nicht vergessen: ich muss mit meiner E-Installation kein Geld verdienen, also mach ich es übersorgfältig und nehme mir soviel Zeit, bis das Ergebnis 100% passt. Da habe ich schon manche Installation eines Fachbetriebes gesehen, die schlichtweg Pfusch war und hätte niemals in Betrieb gehen dürfen. Bei mir gibt es auch keine versteckten Mängel, auch da könnte ich Geschichten schreiben was heutzutage von Fachfirmen aufm Bau aus Zeitgründen so hingerotzt wird...
Leider stelle ich aber auch im Gegenzug fest, dass sich hier leider immer mehr von der ersten Sorte anmelden, also grundsätzliche Zusammenhänge und Regeln nicht verstanden haben/wurden und einfach drauf los installieren. Das darf ohne professionelle Augen im Hintergrund natürlich nicht sein.
„… Vorraussetzung ist eine nach §13 Abs. 2 der NetzAnschlussVerordnung (NAV), durch einen konzessionierten Elektro-Installateurbetrieb ausgeführte Ab-und Inbetriebnahme, wonach die beiden Installationsvarianten in Qualität und Sicherheit gleichwertig anzusehen sind. (OLG Koblenz, Urteil vom 18. Mai 2000, Az. 7HO159/98)
Die NAV ist zum 08.11.2006 inkraft getreten, wird aber schon 6,5 Jahre vorher zitiert?
Da war wohl jemand kreativ beim zitieren...
EWL ist ein Anbieter den es schon sehr lange am Markt gibt. Die haben Tatsächlich höchstrichterliche Bestätigung, dass die selbst instalierten und durch einen Elektrobetrieb abgenommenen und angemeldeten Anlagen ans Netz angeschlossen werden müssen.
Wenn man den Murks sieht, der teilweise verbrochen wird und dann auch noch so manche Fragen im Forum - SORRY, aber STROM gehört so wie GAS in die Hände eines Fachmanns...
Klar, Schlitze klopfen, Rohre legen, Leitungen ziehen - nach einer kurzen Einschulung oder unter Aufsicht eines Elektromonteurs - ist OK, aber Verteilerinterna sind IMHO nicht das richtige Spielfeld
Diese pauschale Aussagen kann ich so nicht unterschreiben. Es bedarf auch in meinen Augen keinem konzessionierten Fachbetrieb um eine ordnungsgemäße sowie normgerechte Elektroinstallation im EFH auszuführen. Auch bin ich fest davon überzeugt, dass einige Bauherren-Elektroinstallationen normenkonformer und qualitativ hochwertiger ausgeführt sind als dies ein Fachbetrieb leisten kann.
Die Krux besteht darin, wie man die Eignung des Ausführenden denn nachweisen will; sicherlich nicht (ausschließlich) durch die Eintragung ins Installateurregister beim NB, oder einer blosen akademischen Ausbildung in Elektrotechnik oder Informatik denn viel mehr durch eine elektrotechnische Ausbildung i.V.m. praktischer Erfahrung im Bereich der Elektroinstallation. Dies zu prüfen und in letzter Konsequenz dafür zu haften schiebt der Netzbetreiber auf den eingetragenen Elektroinstallateur, der meist kein Interesse daran hat sich sein Geschäft nehmen zu lassen und sich somit (von Ausnahmen abgesehen) erst gar nicht auf derartige Vorhaben einlässt.
Für gut im Bereich elektotechnischer Installationen ausgebildete mit einschlägigen Erfahrungen, stellen Elektroinstallationen (auch von Verteiler) eines EFH sicherlich kein Spielfeld dar. Eine Reduzierung auf unter Aufsicht eines Elektromonteurs durchzuführendes "Schlitzeklopfen" wäre dann so als ob Hänschen Hans erklären müsste wie die Welt funktioniert...
Gruß
Frank
Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.
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