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    #16
    Hört sich ein bisschen so an wie kaum ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch :-)

    So ist das leider manchmal, wenn der Chef in den Urlaub fährt.
    Aber das lässt sich sicher alles noch klären.

    Da du gefragt hattest, ich habe die meisten meiner KNX und Elektroinstallationskomponenten bei Tandmore.de gekauft. Nicht wegen dem Service, sondern wegen den Preisen. Das waren schon etliche Hunderter. Ein Defekt wurde übrigens dort anstandlos behoben.

    Viele Grüße,
    Doc

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      #17
      Zitat von Doctor Snuggles Beitrag anzeigen
      Hört sich ein bisschen so an wie kaum ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch :-)

      So ist das leider manchmal, wenn der Chef in den Urlaub fährt.
      Sorry, das ist Quatsch! Meine Mitarbeiterin leistet einen hervorragenden Job. Sie hat festgehalten, dass das Gehäuse des Gerätes geöffnet wurde. Das übersteigt jedes Recht eines Kunden. Der TE hat einige Beiträge vorher zugegeben dass er dies verursacht habem könnte.

      Es redet keiner davon die Gewährleistung zu verweigern. Wenn jedoch das Gehäuse eines Produktes für den Mitarbeiter offensichtlich geöffnet wurde, sind Zweifel angebracht. Das Gerät kann dann nicht einfach mit Vorersatz getauscht werden.
      Zuletzt geändert von Voltus; 26.07.2018, 22:32.


      Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

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        #18
        Es war doch lediglich die Rede davon dass das Siegel beschädigt ist, wie kann man daraus ableiten dass das Gehäuse geöffnet wurde? Ein gebrochenes Siegel allein ist doch kein Beweis dafür...

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          #19
          Der Aktor ist augenscheinlich mit einem Garantiesiegel versehen. Dies tut genau das, was es im Namen trägt. Es sichert die Garantie. Hieraus einen Gewährleistungsausschluss zu konstruieren halte ich für ganz dünnes Eis. Wenn noch Gewährleistung besteht, würde ich mich als Kunde nicht auf eine Prüfung durch den Hersteller einlassen, sondern dem Verkäufer als relevantem Vertragspartner eine kurze Frist setzen, den Mangel zu beheben. Wenn innerhalb dieser Frist eine Prüfung durch den Hersteller möglich ist, dann gut, aber wenn nicht....
          Der Beweis, dass der Kunde einen möglichen Defekt durch das Öffnen des Gerätes herbeigeführt hat, wird vermutlich dennoch nicht gelingen. Das Gerät zu Öffnen ist dem Kunden als Eigentümer der Ware auch nicht zu verbieten. Der Hersteller kann allein seine Garantie, die eine freiwillige Leistung darstellt, an die Unversehrtheit dieses Siegels knüpfen. Für die gesetzliche Gewährleistung geht das nicht!

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            #20
            Zitat von uncletom Beitrag anzeigen
            Der Hersteller kann allein seine Garantie, die eine freiwillige Leistung darstellt, an die Unversehrtheit dieses Siegels knüpfen.
            Auch nur eingeschränkt, bei PCs zum Beispiel insbesondere Wasserkühlung, welche jährlich idr gewechselt werden sollte (die Kühlflüssigkeit) und auch will so ein Rechner von Staub befreit werden. Da kann der Hersteller nicht einfach hingehen und sagen wenn Siegel beschädigt ist ist die Garantie fusch, das würde in Widerspruch zu den sonstigen Bedingungen stehen.
            Beim Auto kannste auch kein Siegel an die Motorhaube machen und sagen wenn man die Öffnet ist die Garantie weg, nur weil man vielleicht mal das Öl wechseln muss oder ne Lampe tauschen muss.
            Die Garantieklausel gilt also selbst bei Garantiefällen nicht grenzenlos sondern hat Einschränkungen. Der Hersteller könnte ja sonst auch auf die Idee kommen schlechten Kleber zu benutzen, wäre für ihn ja praktisch um sich so vor Garantiefällen drücken zu können.
            Bei Gewährleistung spielt sie überhaupt keine Rolle.
            Dass das Gehäuse geöffnet wurde liest sich in meinen Augen jetzt eher wie ne Unterstellung.
            Zuletzt geändert von ewfwd; 27.07.2018, 00:26.

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              #21
              Nunja, ein unvorsichtiges Handling der geöffneten, nicht mehr berührungsgeschützten Elektronik kann sehr schnell weitreichende Folgen haben, die keinen Gewährleistungsfall mehr darstellen. ESD Schäden sind nicht ganz so selten, wie man meint.
              Die Wartung des wassergekühlten PCs sollte demnach ein Fachmann vornehmen, der für etwaige Schäden haftbar gemacht werden kann.
              Bei einem geschlossenen, versiegelten Elektronikbauteil gibt es normalerweise keinen Wartungsbedarf im Inneren.
              Außerdem könnte eine Überspannungsschaden oder Anschlussfehler das Gerät gehimmelt haben. Die Überprüfung wird nur der Hersteller vornehmen können, um einen Gewährleistungsfall a) bestätigen oder b) ablehnen zu können.

              Ich kenne Händler aus dem Bereich Radiotechnik und KFZ, die nehmen Elektronikersatzteile gar nicht mehr zurück. Ob das nun legitim ist oder nicht: "Vom Umtausch ausgeschlossen". Die Gefahr, dass ein unwissender, unfähiger Kunde die Bauteile schrottet, ist recht hoch.

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                #22
                Muss man aber beweisen. Einfach behaupten reicht nicht aus. Einfach sich aus der Affäre ziehen wegen einem gebrochenen Siegel wird kaum klappen. Zumal viele Siegel sowieso mit etwas Aufwand spurlos zu lösen sind ohne sie zu zerstören. Der Sinn dahinter ist zum Teil auch einfach Abschreckung für den juristischen Laien der dann davon absieht das Gerät zu öffnen unabhängig davon ob er damit wirklich seine Ansprüche ggü. Händler oder Hersteller verlieren würde

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                  #23
                  Noch dazu, das die Siegel bei Yönnet alles andere als stabil sind. Einmal falsch abgefasst und schon ist das halb durch oder löst sich an einer Stelle.

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                    #24
                    Wie gesagt aufgeschraubt hab ich ihn nicht. Ich hätte auch mit Sicherheit keine Schraube locker gelassen oder das Siegel gebrochen, wenn ich es getan hätte. Ich hab auch 2 von denen, also wenn’s gewesen wäre hätte ich das andere Siegel draufkleben können. Die Frage die bleibt ist, warum sollte man den überhaupt öffnen.

                    Ich hab hab euch mal angehängt wie breit der ist. Ich wollte ihn schon vor Einbau zurückschicken. Hab mir dan aber den Rat bei der Service Horline gehollt die Verkleidung auszuschneiden (Hager Schrank). Die Passung die dabei entsteht ist dan zwar immernoch ein bisschen zu klein aber es geht gerade so. Also ich gebe damit zu es nach Händlervorgabe montiert zu haben.

                    Aber egal hier läuft jetzt wenigstens mal irgendwas. Ich möchte nicht weiter nachtreten und wenn die 280€ weg sin kann ich es auch nicht ändern.

                    Bzgl. Des offenen Materials hab ich heute nochmal Alarm gemacht. Das war heute der 4 hinweiß. Der auch schon an Herrn Möller persönlich ging. Die Wahre wurde am 21.6. bezahlt und es fehlen immer noch die Liefertermine. Der 5. Hinweis wird nicht mehr von mir persönlich kommen.

                    Das Material was Gestern angekündigt wurde könnte ich nochmal ausbremsen. Hierbei hat es sich wohl um irgend eine automatische Reaktion des System gehandelt. Also die Wahre wäre sowieso nicht raus. Hat es mal geheißen.

                    Ich halt euch auf dem laufenden.



                    Angehängte Dateien

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                      #25
                      Zitat von DerBayernKNX Beitrag anzeigen
                      Bzgl. Des offenen Materials hab ich heute nochmal Alarm gemacht
                      Du hast verfolgt, was der Hersteller Enertex schreibt? Die haben selbst noch keinen Termin, wann das Gerät ausgeliefert werden kann. Was für einen Liefertermin soll also Voltus dafür nennen?

                      https://knx-user-forum.de/forum/öffe...32#post1241932


                      Zitat von DerBayernKNX Beitrag anzeigen
                      Die Wahre wurde am 21.6. bezahlt und es fehlen immer noch die Liefertermine.
                      Selbst schuld, wenn du nicht lieferbare Ware per Vorkasse bestellst.






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                        #26
                        Es geht nicht nur um die Enertex. Und wo ich sie damals mal in den Warenkorb getan habe, standen sie noch irgendwo auf August. Das die noch nicht fertig entwickelt sind hab ich erst danach kapiert. Aber mal ehrlich muss ich jeden Artikel im Shop erstmal kontrollieren ob er beim Hersteller noch in der Entwicklung ist.....

                        Ansonsten geht es noch um constaled Leuchtmittel also die Hausmarke.

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                          #27
                          Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
                          Der Hersteller könnte ja sonst auch auf die Idee kommen schlechten Kleber zu benutzen, wäre für ihn ja praktisch um sich so vor Garantiefällen drücken zu können.
                          Bei Gewährleistung spielt sie überhaupt keine Rolle.
                          Der Hersteller könnte sonst einfach mit gebrochenen Siegel ausliefern und der Kunde hätte das nachsehen.
                          Tatsächlich ist ein Garantiesiegel eigentlich wertlos für den Händler bzw. Hersteller, solange Gewährleistung besteht.

                          Grundsätzlich würde ich niemals per Vorkasse bestellen. Nicht bei Voltus und auch nirgendwo sonst.

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                            #28
                            Das kann bei Online Bestellungen immer mal wieder vorkommen, bei allen Bauteilen . Lass Dir doch den Restbetrag Auszahlen und Bestell die Sachen wo anders

                            Ich selber habe auch schon "schlechte erfahrungen" machen müssen aber da hilft vernünftiges Reden und sachliche bezogene Argumentationen

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                              #29
                              Also mal ehrlich:

                              Muss dieser Geschäftsfall hier diskutiert werden? Die Geschäftsbeziehung besteht zwischen Dir und der Firma Voltus. Ihr zwei müsst diese eventuell vorhandenen Unstimmigkeiten klären, da bedarf es nicht der Aufmerksamkeit und Hilfe des Forums.

                              Viele User aus dem Forum unterhalten eine langjährige Geschäftsbeziehung zu Voltus und haben sicherlich positive Erfahrungen gemacht. Das es hier und da zu einem Service-Fall kommen kann, liegt in der Natur der Sache. Tritt solch ein Fall ein, kann ich dem Voltus-Team eine hohe Bereitschaft zur Lösung des Problems bescheinigen. Gehen beide Parteien sachlich und lösungsorientiert heran, ggf. auch kompromissbereit, findet man immer einen Weg.

                              Also setzt Euch zusammen, redet miteinander und findet eine Lösung!

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                                #30
                                Zitat von DerBayernKNX Beitrag anzeigen
                                Ich hab hab euch mal angehängt wie breit der ist. Ich wollte ihn schon vor Einbau zurückschicken. Hab mir dan aber den Rat bei der Service Horline gehollt die Verkleidung auszuschneiden (Hager Schrank). Die Passung die dabei entsteht ist dan zwar immernoch ein bisschen zu klein aber es geht gerade so. Also ich gebe damit zu es nach Händlervorgabe montiert zu haben.
                                Nimm das nächste Mal eine Schiegl Schrank, wird über zählerschrank Eddi vertrieben. Hinsichtlich Stabilität keinerlei Abstriche ggb Hager, aber durchgehende Hutschienen und auch durchgehende Feldabdeckungen. Zudem ist der Preis verdammt heiß.
                                Das Zubehör ist manchmal nicht so umfangreich, aber das war's dann auch mit den Nachteilen.

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