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    #16
    Die Gesetzeslage ist eindeutig!
    Bei einem Einbruch kann dich der Einbrecher verklagen weil du sein Persönlichkeitsrecht durch Bildaufnahmen verletzt hast ohne sein Einverständnis. Durch den Hinweis (in Form des blauen Schildes mit der Kamera z.B.) am Briefkasten oder deiner Hauswand hast du deiner Hinweispflicht genüge getan und bist rechtlich gesehen abgesichert.
    Außerdem was bringen dir die Aufnahmen, wenn die Polizei sie nicht verwenden darf, weil du deiner Hinweispflicht nicht nachgekommen bist
    Zuletzt geändert von Sovereign; 06.11.2016, 11:07.

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      #17
      Merke....direkt nach dem Einbruch das Schild anbringen.

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        #18
        Zitat von Sovereign Beitrag anzeigen
        Die Gesetzeslage ist eindeutig!
        Bei einem Einbruch kann dich der Einbrecher verklagen weil du sein Persönlichkeitsrecht durch Bildaufnahmen verletzt hast ohne sein Einverständnis. Durch den Hinweis (in Form des blauen Schildes mit der Kamera z.B.) am Briefkasten oder deiner Hauswand hast du deiner Hinweispflicht genüge getan und bist rechtlich gesehen abgesichert.
        Außerdem was bringen dir die Aufnahmen, wenn die Polizei sie nicht verwenden darf, weil du deiner Hinweispflicht nicht nachgekommen bist
        Ja weißte das ist der gleiche Schwachsinn wie an der Polnischen Grenze wo manche Häusle besitzer sogar Nagelbretter hinter die Hecke/Zaun auf ihrem eigenen Grundstück gelegt haben weil deren Schuppen wöchentlich aufgebrochen wurde.
        Sind dann selber natürlich die bösen, dass jemand was klaut und Hausfriedensbruch begeht scheint da gar nicht so wichtig.

        Ich mein in Amerika ist das eine extrem da haste eben Pech wenne mal erschossen wirst beim Diebstahl weil du dich auf nem fremden Grundstück befindest. Find ich auch Verbesserungsbedürftig dort aber hier haste das andere Extrem, der Einbrecher hat erstmal "Persönlichkeitsrechte" usw. Genau der selbe scheiß bei Notwehr, da beschweren sich dann Täter auf einmal weil das Opfer, entgegen ihrer Einschätzung, auf einmal doch bewaffnet war oder Selbstverteidigung konnte und und der Raub oder die Schlägerei doch ganz anders ausgegangen ist als sie sich erhofft hatten. Dann jammern die rum von wegen "ja der hätte mich warnen müssen!" so ganz nach dem Motto "dann hätte ich ihn ja gar nicht überfallen".

        Egal wies mit dem Gesetz ist aber wenn ich Hausfriedenbruch begehe und dort in eine Bärenfalle oder sonstwas reinmarschiere hab ich halt Pech, wenn ich kein Recht hatte mich da überhaupt aufzuhalten.
        Und son Schild kann man auch später aufhängen, dann hab ich eben grade erst gestern angefangen zu Filmen und das Schild hängt da seit gestern.
        Es reicht ja wenn die Polizei das Schild sieht, dem Einbrecher glaubt doch eh kein Schwein dann
        Zuletzt geändert von ewfwd; 06.11.2016, 12:20.

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          #19
          Bis eines Tages mal die netten Damen vom OA bei dir vorbeikommen und paar Tage später erhältst du dann ein schreiben.

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            #20
            Nachdem er auch noch stolz darauf ist über rote Ampeln zu fahren, dürfte ihn das wahrscheinlich auch nicht stören.....

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              #21
              machen die ganzen Ökofreaks in Friedrichshain hier in Berlin generell!

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                #22
                Zitat von Sovereign Beitrag anzeigen
                Die Gesetzeslage ist eindeutig!
                Bei einem Einbruch kann dich der Einbrecher verklagen weil du sein Persönlichkeitsrecht durch Bildaufnahmen verletzt hast ohne sein Einverständnis. Durch den Hinweis (in Form des blauen Schildes mit der Kamera z.B.) am Briefkasten oder deiner Hauswand hast du deiner Hinweispflicht genüge getan und bist rechtlich gesehen abgesichert.
                Wenn dann bitte das Urteil richtig lesen.
                Da ging es darum, das der Einbrecher außerhalb vom eigenem Grundstück gefilmt wurde.
                Die Videokamera erfasste auch den öffentlichen Bereich und hier reicht dir auch kein Schild mit einer Kamera.
                Wer sein eigenes befriedetes Besitztum filmt braucht kein Hinweisschild anbringen, ansonsten zeige er mir bitte die entsprechende Grundlage.

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                  #23
                  Habe mich auf kein Urteil bezogen, sondern meiner letzten Schulung die vor ca 1/2 Jahr stattfand

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                    #24
                    Zitat von Sovereign Beitrag anzeigen
                    Habe mich auf kein Urteil bezogen, sondern meiner letzten Schulung die vor ca 1/2 Jahr stattfand
                    Und was für Quellen haben deine Ausbilder dann genannt das der Einbrecher den Grundstückseigentümer verklagen kann?
                    Du hast doch geschrieben die Gesetzeslage ist eindeutig.
                    Also wo steht das?

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                      #25
                      Zitat von Sovereign Beitrag anzeigen
                      Bis eines Tages mal die netten Damen vom OA bei dir vorbeikommen und paar Tage später erhältst du dann ein schreiben.
                      Und wie sollen die Netten Beamten das Grundstück begutachten? Lass mich raten die kommen gleich mit nem Durchsuchungsbefehl vorbei weil sie Kameras vermuten was?

                      So "eindeutig" scheint die Gesetzeslage ja doch nicht zu sein. Wenn sie denn so "eindeutig" ist so sollte es doch eine Kleinigkeit sein sagen zu können wo dies genau steht?

                      Obendrein habe ich solche Schilder wie von dir behauptet auch bislang nur in der "Öffentlichkeit" gesehen wie Parkplätze vorm Einkaufszentrum, Parkhaus sonst was.

                      Wie sollen außerdem die Persönlichkeitsrechte von wem verletzt werden der gar nichts auf meinem Grundstück zu suchen hat?
                      Er entscheidet sich ja freiwillig Hausfriedensbruch zu begehen.
                      Wenn er sich seine neue Jacke ruiniert an meiner Holzhütte welche frisch gestrichen wurde so verklagt er mich dann auch auf Schadensersatz, weil ich hätte ja Schild aufstellen müsen "frisch gestrichen", am besten noch beleuchtet falls der gute seine Taschenlampe vergessen hat?

                      "Grundstückseigentümer verklagen kann"

                      Ich denke es kommt drauf an. Wenn es zwar DEIN Grundstück ist du vermietest da aber Wohnungen so darfst du da sicher nicht ohne die Erlaubnis der anderen filmen. Genauso wenig wie du den Bürgersteig filmen darfst.
                      Mach ich mir aber auf meinem eigenen Grundstück paar Kamers in den Garten und wohne hier auch selbst so würde ich mich doch sehr wundern wenn es hier Schilder geben muss.
                      Zuletzt geändert von ewfwd; 06.11.2016, 13:27.

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                        #26
                        Mein Gott die Schulung ist 1/2 jahr her ich habe mir nicht alles aufgeschrieben und gemerkt!
                        In Meinen Notizen steht aber eindeutig das dieser nette blaue Aufkleber erforderlich ist und das die Aufnahmen vor Gericht nicht verwertbar sind!
                        Jetzt muß ich zugeben, das mir im Kontext nicht mehr klar ist, ob das ohne Aufkleber gilt oder generell
                        Weiß nicht wie es bei dir ist, aber wenn ich auf eine Schulung gehe, interessiert mich das wesentliche und ich habe keine Lust stundenlang mit denen zu diskutieren über irgendwelche Gesetzeslagen. Da ich mich mit den Gesetzen nicht im Detail auskenne (da ich kein Rechtsverdreher bin), nehme ich das was man uns lehrt so hin. und gehe davon aus das das auch stimmt.
                        Und warum soll das Recht auf das eigene Bild pauschal auf fremden Grund und Boden innerhalb der BRD nicht gelten? Werde ich darauf hingewiesen und betrete es dennoch akzeptiere ich es stillschweigend. Auch wenn es dein Grund und Boden ist, kannst du nicht tun und machen was du willst das ist mal Fakt.

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                          #27
                          Gut ein Beispiel:
                          Ich klingel an deiner Gartentür! Du bittest mich an deine Haustür zu kommen. Jetzt betrete ich dein Grund und Boden auf deinen Wunsch. Du hast heimlich irgendwo eine Kamera versteckt und filmst mich ohne das ich das weiß! Die Bilder landen irgendwo im Netz oder ich bekomme das raus. Jetzt rate mal wer ein massives Problem bekommt dank meiner Advocart!

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                            #28
                            Zitat von Sovereign Beitrag anzeigen
                            Gut ein Beispiel:
                            Ich klingel an deiner Gartentür! Du bittest mich an deine Haustür zu kommen. Jetzt betrete ich dein Grund und Boden auf deinen Wunsch. Du hast heimlich irgendwo eine Kamera versteckt und filmst mich ohne das ich das weiß! Die Bilder landen irgendwo im Netz oder ich bekomme das raus. Jetzt rate mal wer ein massives Problem bekommt dank meiner Advocart!
                            Was du jetzt hier beschreibst, ist aber ein anderes Problem. Das etwas veröffentlicht wurde....
                            Ich würde behaupten der eigentliche Zweck dieser Kameras ist ein "kurzzeitig" Überwachung ist.

                            Dieser Link stellt nun kein belastbare Basis, aber das sind die Informationen aus meiner Schulung...die länger zurückliegt.
                            http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=629

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                              #29
                              Es gibt ja auch Personen, die das Grundstück berechtigterweise betreten, z.B. der Briefträger. Fakt ist: Auch wenn das private Grundstück überwacht wird, muss dieses für jeden, der es betritt, deutlich sichtbar gekennzeichnet werden.

                              Wobei das mit POE und Netzwerksicherheit nicht mehr viel zu tun hat...

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                                #30
                                Zitat von DerStandart Beitrag anzeigen
                                Es gibt ja auch Personen, die das Grundstück berechtigterweise betreten, z.B. der Briefträger. Fakt ist: Auch wenn das private Grundstück überwacht wird, muss dieses für jeden, der es betritt, deutlich sichtbar gekennzeichnet werden.
                                Ahja, dann hoffe ich mal das alle die eine Videosprechanlage haben auch so ein Schild angebracht haben.

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