Die Gesetzeslage ist eindeutig!
Bei einem Einbruch kann dich der Einbrecher verklagen weil du sein Persönlichkeitsrecht durch Bildaufnahmen verletzt hast ohne sein Einverständnis. Durch den Hinweis (in Form des blauen Schildes mit der Kamera z.B.) am Briefkasten oder deiner Hauswand hast du deiner Hinweispflicht genüge getan und bist rechtlich gesehen abgesichert.
Außerdem was bringen dir die Aufnahmen, wenn die Polizei sie nicht verwenden darf, weil du deiner Hinweispflicht nicht nachgekommen bist
Bei einem Einbruch kann dich der Einbrecher verklagen weil du sein Persönlichkeitsrecht durch Bildaufnahmen verletzt hast ohne sein Einverständnis. Durch den Hinweis (in Form des blauen Schildes mit der Kamera z.B.) am Briefkasten oder deiner Hauswand hast du deiner Hinweispflicht genüge getan und bist rechtlich gesehen abgesichert.
Außerdem was bringen dir die Aufnahmen, wenn die Polizei sie nicht verwenden darf, weil du deiner Hinweispflicht nicht nachgekommen bist
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