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IP-Kameras, POE und Netzwerksicherheit
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Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!
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Zitat von ewfwd Beitrag anzeigenSorry aber wenn ein Switch im Gebäude die Packets "tagt" glaube ich das kaum, denn dort hängt der Port schon in einem VLAN drin.
Ich mein wenn du dazu mehr Informationen hast mit Quellenangaben usw. wäre ich interesiert aber so als ITler glaube ich das so erstmal nicht.
Würde auch mit VLANs arbeiten oder eventuell sogar eigenständigen Switch, Router zwischen den beiden Netzwerken etc.
Ich habe geschrieben, dass VLAN es oft schwerer aber nicht unmöglich machen. Wenn du das nicht glaubst, dann glaubst du, das VLANs 100%ige Sicherheit bieten.
Ja? Wirklich?
Bei einem statischen bzw. portbasiertem VLAN ist es schwierieger zu manipulieren, da hast du schon recht. Aber auch hier gibt es Angriffe wie MAC-Flooding.
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Ja aber ein Schloss ist auch knackbar. Ich denke mit nem eigenen Netzwerk oder Portbasiertem VLAN legt man die Hürde schon ordentlich hoch. Warscheinlich wird der Einbrecher eh die Scheibe einschmeißen und ist in 5Min wieder weg. Wenn er dann ne Maske aufhatte ist es eigentlich auch egal ob er gefilmt wurde oder nicht. Dass eingebrochen wurde weißte dann auch ohne Cam.
Habe sowas noch selber net realisieren müssen aber ich denke ich würde das über eigene Switches machen dann hat man da ne ordentliche Trennung
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Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
Nein! eine korrekt ausgeführte Videosprechanlage kann nur maximal 10- 15 Sekunden aktiviert werden (genau weiß ich die Zeit gerade nicht, aber nicht dauerhaft) und mit dem betätigen der Klingel vollführe ich eine wissentliche Handlung. Was Hersteller außen ermöglichen, ist was anders, aber so sehen es die rechtlichen Grundlagen vor.
Desweiteren spielt es keine Rolle, denn die gleichen Hürden wie für Videokameras gelten auch für Dummies.
Es muß also gar nicht möglich sein zu filmen.
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Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigenWie lange bleibt die Kamera dann aktiviert?
Edit: Vor allem gibts ein Interface um die Kamera der Sprechanlage auch als Videoüberwachung nutzen zu können.Zuletzt geändert von Alexander79; 06.11.2016, 20:10.
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Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
Also nach ca einer Minute habe ich sie manuell ausgemacht.Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!
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Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigenGegenfrage: Warum ist die Kamera in keinem Vlan?
Markus
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Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigenAhja, dann hoffe ich mal das alle die eine Videosprechanlage haben auch so ein Schild angebracht haben.
Außerdem nehmen Videosprechanlagen nicht auf. Es werden maximal Bilder gemacht wenn aktiv geklingelt wird.Zuletzt geändert von Sovereign; 06.11.2016, 22:05.
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Zitat von ponG Beitrag anzeigenEin kleines NAS, auf dem das Bildmaterial gespeichert wird und in zwei VLANs hängt müsste doch gehen, oder?und sonst ein Router der mehrere Netze beherrscht und dann vom Switch mitm Tagged Trunk daran
zur Not geht auch nen raspberry ^^
Hans Martin
Problem? "Verstehe das Problem!"
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Zitat von Sovereign Beitrag anzeigenDie Gesetzeslage ist eindeutig!
Bei einem Einbruch kann dich der Einbrecher verklagen weil du sein Persönlichkeitsrecht durch Bildaufnahmen verletzt hast ohne sein Einverständnis. Durch den Hinweis (in Form des blauen Schildes mit der Kamera z.B.) am Briefkasten oder deiner Hauswand hast du deiner Hinweispflicht genüge getan und bist rechtlich gesehen abgesichert.
Außerdem was bringen dir die Aufnahmen, wenn die Polizei sie nicht verwenden darf, weil du deiner Hinweispflicht nicht nachgekommen bist
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Zitat von Sovereign Beitrag anzeigen
Nein ist nicht erforderlich, da diese nicht rund um die Uhr aufnehmen außer du hast sie manipuliert!
Außerdem nehmen Videosprechanlagen nicht auf. Es werden maximal Bilder gemacht wenn aktiv geklingelt wird.
Alleine die hypothetische Möglichkeit der Überwachung durch eine Kamera würde schon das persönlichkeitsrecht des anderen beeinflussen.
Das ist ein höchstrichterliches Urteil des BGH.
Somit spielt es keine Rolle ob es eine echte Überwachungskamera, ein Dummy oder eben eine Videosprechanlage ist.
Denn auch bei einer Videosprechanlage besteht die hypothetische Möglichkeit der Aufzeichnung.
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Entschuldigt die ketzerische Frage, aber hat das alles hier noch etwas mit "Gebäudetechnik" zu tun oder ist das hier eine Jura-Vorlesung oder 'ne Gerichtsshow?? Ich war an dem Thread ja echt interessiert, aber das verkommt hier seitenweise zu einer endlosen Diskussion mit Null Inhalt. Sorry meine Meinung!!
Vielleicht sollte man den Beitrag in "Sonstiges" oder besser noch "Kurioses" verschieben!
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