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    #46
    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
    Das ist ein höchstrichterliches Urteil des BGH.
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      #47
      Gibts zu hauf.
      Einfach nur mal Googlen.
      BGH und Kameraattrappe.
      http://kanzlei-lachenmann.de/auch-ka...rteil-des-bgh/
      Zitat:" Videoüberwachung: Auch Kamera-Attrappen sind unzulässig, so Urteil des BGH

      Dies ist jedoch genauso unzulässig, wie eine richtige Kamera. Zwar findet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei Kamera-Attrappen keine Anwendung, da keine Daten erhoben werden. Aber die Ansprüche auf Unterlassung ergeben sich aus dem allgemeinen zivilrechtlichen Abwehranspruch gem. §§ 1004, 823 BGB. Denn allein das Gefühl, überwacht zu werden, löst bestimmte Handlungen eines Dritten aus.
      "

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        #48
        Eine Klingelanlage ist aber keine Kameraattrappe. Es muss zwischen einer Attrappe und einer in eine Klingelanlage integrierte Kamera unterschieden werden. Siehe Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. April 2011 – V ZR 210/10. Kameras in Klingeln sind zulässig wenn die das Bild nicht aufzeichnen und nur für maximal eine Minute in der Wohnung darstellen (vereinfacht ausgedrückt).

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          #49
          Da geht es aber auch um eine WEG.
          Hier hat kein Nutzer in der Regel Zugriff auf das System um eine "manipulation" und ständige Aufzeichnung zu machen.
          Dies sieht aber bei einem Einfamilienhaus anders.

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            #50
            Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
            Gibts zu hauf.
            Einfach nur mal Googlen.
            BGH und Kameraattrappe.
            http://kanzlei-lachenmann.de/auch-ka...rteil-des-bgh/
            Zitat:" Videoüberwachung: Auch Kamera-Attrappen sind unzulässig, so Urteil des BGH

            "
            Und was steht in Fett schon im Zweiten Absatz:

            "Dabei ist das Aufstellen von echten Kameras jedoch nur im privaten Bereich gestattet, z.B. in Haus oder Garten, wenn sichergestellt ist, dass keine öffentlichen Wege – oder auch nur der Zugang des Nachbarn gefilmt wird."

            Das Urteil bezieht sich also wieder auf die Überwachung von öffentlichen Wegen.

            Dein Privatgrundstück darfst Du mit Kameras zupflastern, solange Du keine öffentlichen Wege überwachst. Wenn Dein Nachbar ein z.B. Wegerecht hat und somit regelmäßig über Dein Grundstück darf, dann darfst Du den auch nicht überwachen.
            Wenn Du "Publikumsverkehr" hast, also wenn sich regelmäßig z.B. Kunden in Deinem überwachten privaten Bereich aufhalten, dann mußt Du die auf die Überwachung hinweisen.
            Das ist zumindest meine Einschätzung der Rechtslage, aber ich bin auch kein Anwalt.
            I am hoping the Internet of Incompatible Things mitigates the bad effects of the Internet of Insecure Things.

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              #51
              hthoma .. Ich habe nie geschrieben das du dein Privatgrundstück nicht überwachen darfst.
              Ich behaupte sogar das du auf deinem Privatgrundstück auch kein Hinweisschild aufstellen brauchst.
              Alles selbstverständlich unter der Prämisse du überwachst nur dein befriedetes Besitztum.

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