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warum werden dann aber Steckdosen auf dem Balkon bei Fassadensanierung mit RCD verwendet bei den alten 2 Leitersystemen? BadSmiley Das was du andeutest würde für mich ganz klar ein versuch von Bestandschutz sein und diesen gibt es nicht mehr!
Zuletzt geändert von Sovereign; 28.11.2016, 23:21.
Das Wort Bestandschutz gibt es nicht, gab es nie und wird es nicht geben. Elektrischen Anlagen müssen dem technischen Stand der Errichtung entsprechen. Außer bei einem erheblichen Eingriff in die Anlage, ist dies eine Reparatur/Erhalt und keine Neuinstallation.
Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!
Das Wort Bestandschutz gibt es nicht, gab es nie und wird es nicht geben. Elektrischen Anlagen müssen dem technischen Stand der Errichtung entsprechen. Außer bei einem erheblichen Eingriff in die Anlage, ist dies eine Reparatur/Erhalt und keine Neuinstallation.
Da kann ich Roman nur zustimmen.
Hatten vor paar Wochen eine Schulung in Richtung Brandschutz. Da war das auch Thema. Das Wort Bestandsschutz wird gern verwendet, hat aber keinerlei rechtliche Grundlage.
Nachrüstpflicht ist hier denke ich das ausschlaggebende und daher wird das gerne abgeleitet.
Ein Tausch einer Steckdose ist aber ist aber keine Änderung an der Anlage.
Sicherheitstechnisch natürlich äußerst bedenklich. Das steht außer Frage
Da kann ich Roman nur zustimmen.
Hatten vor paar Wochen eine Schulung in Richtung Brandschutz. Da war das auch Thema. Das Wort Bestandsschutz wird gern verwendet, hat aber keinerlei rechtliche Grundlage.
Oh haaa - dann war bei der Fortbildung kein Jurist vor Ort! DIe sind da oft sehr eigen was das Recht am Eigentum angeht!
Natürlich gibt es grundsätzlich für alles was mal genehmigt wurde oder genehmigungsfähig errichtet wurde, den berüchtigten Bestandsschutz. Auch wenn man die rechtliche Grundlage dafür nicht direkt im Baurecht findet, es gibt hier für eine Grundlage! Der Bestandsschutz begründet sich über dem Artikel GG14. -> "Das Recht am Eigentum". Juristen unterteilen das sogar noch in aktiven und passiven Bestandsschutz.
Dieses Recht endet aber in aller Regel dann, wenn eine konkrete Gefahr für Leib & Leben vorliegt. Der Nachweis der konkreten Gefahr ist nicht immer so einfach!
In der MBO (wie in fast allen BOs) ist dies im §3 (1) beschrieben: "Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden."
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