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Dokumentation (nach DIN 18014) zu Fundamenterder unvollständig, Widerstand zu hoch

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    [Elektro] Dokumentation (nach DIN 18014) zu Fundamenterder unvollständig, Widerstand zu hoch

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kurze Frage zum Fundamenterder.
    Nach langem Hin und Her hat uns der Bauträger die "Dokumentation" zum Fundamenterder zur Verfügung gestellt.
    Diese erfüllt aber bei weitem nicht die Anforderungen aus der DIN 18014:
    * Die beigefügten Fotos passen nicht zu unserer Baustelle
    * Die Ausführungsplanung fehlt
    * Der Prüfbericht weist ein Meßergebnis von 0,7 Ohm für den Übergangswiderstand aus (nach DIN max. 0,2 Ohm), es ist aber nicht angegeben, wo hier gemessen wurde und es ist überhaupt nur eine Messung angegeben, obwohl es mehrere Anschlussteile geben muss
    * Ein von der DIN vorgeschlagenes ausgefülltes Formblatt mit den entsprechenden Kriterien fehlt auch.

    Soweit wir das selber sehen konnten, ist die Erdungsanlage als Ringerder umlaufend um das Haus (Reiheneckhaus mit Keller und Perimeterdämmung und weisser Wanne) ausgeführt. An jeder Hausseite führt davon ab ein Rundstahl in das Fundament. Innenleben in der Bodenplatte konnte ich leider nicht fotografieren, da ich zwischen Ausführung und Betonieren nicht vor Ort war - also ob da ein Fundamenterder zur Potentialsteuerung eingebaut wurde. Die HES ist irgendwie vermutlich mit Ringerder verbunden.
    Hausanschluss ist TN-C-S-System.

    Kann mir jemand sagen, welche Auswirkungen der zu hohe Widerstand hat und ob der überhaupt eine Aussagekraft hat, wenn man nicht weiß, wo da gemessen wurde?
    Ferner ob und wie man überhaupt etwas von der mangelhaften Dokumentation und evtl. mangelhaften Ausführung heilen kann? H. Kleiske sagt ja, dass ohne ordnungsgemäße Dokumentation die Anlage insgesamt in Frage zu stellen ist.
    Standardvorgehen bei Mängeln wäre ja normalerweise den Mangel zu rügen mit Fristsetzung und danach die Mangelbeseitigung abzulehnen und Ersatzvornahme zu machen, wo sich die Frage stellt, wie das mit der Ersatzvornahme gehen soll, wenn nur der ausführende Betrieb den Mangel bezüglich Fotos und Ausführungsplanung beheben könnte.

    Kann mir evtl. jemand von Euch per PN einen Sachverständigen empfehlen, der im Raum München tätig ist, und sich auf diesem Gebiet auskennt?

    Danke und viele Grüße

    #2
    Wenn ich das so lese...

    Wenn Du Dir das hier mal genauer anschaust: https://www.dehn.de/sites/default/fi...amenterder.pdf insbesondere ab Seite 18ff

    Da ist sehr gut beschrieben, was muss!

    So wie Du es beschreibst, nimmt Dir kein "ordendlicher" Eli das ab, bzw als ubekannten Erder. So wie ich das verstehe, muss der Erder komplett neu gemacht werden, aber ich bin kein Eli und kein Sachverständiger...

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      #3
      In dem Fall hat der Elektrobetrieb das unterbeauftragt an einen Blitzschutz- und Erdungsbetrieb. Abgenommen hat er es selber und den Zähler gesetzt.
      Wir hatten vor Baubeginn auch noch auf die entsprechenden DINs hingewiesen...
      Aber es ist wohl so wie Dipol hier schon öfter gesagt hat, bis bestimmte Dinge in der Praxis ankommen, dauert es viele Jahre

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        #4
        0,7 Ohm ist doch ein Top Erder wie hast du den gemessen. Ich wage zu bezweifeln das es der Erder ist. Wie hast du den gemessen. Ich denke das es der PEN Leiter ist den du gegen einen Aussenleiter gemessen hast im TN System.

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          #5
          Ich hab da nichts gemessen. Der Wert kommt aus dem Prüfbericht des ausführenden Blitzschutzbetriebs. Leider ist nicht angegeben, wo und wie/was da gemessen wurde. Das ist ja genau Teil des Problems.
          Für den Erdungswiderstand passt der Wert nicht, für den Durchgangswiderstand der Anschlussteile ist er gemäß DIN-Vorgaben um 0,5 Ohm zu hoch. Durch diesen Unterschied würde sich ein potentielle Spannungsabfall in der Erdungsanlage in der Größenordnung 100kV erhöhen.

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            #6
            Zitat von Cepheus73 Beitrag anzeigen
            Ich hab da nichts gemessen. Der Wert kommt aus dem Prüfbericht des ausführenden Blitzschutzbetriebs.
            Nur ein exemplarisches Beispiel mehr für die leider vorherrschende Normresistenz bei Erdungsanlagen. Konzessionierter Elektriker reicht die Messung an einen Blitzschutzbauer weiter, der nur in den seltensten Fällen auch NAV § 13 entspricht.

            Zitat von Cepheus73 Beitrag anzeigen
            Für den Erdungswiderstand passt der Wert nicht, für den Durchgangswiderstand der Anschlussteile ist er gemäß DIN-Vorgaben um 0,5 Ohm zu hoch.
            Völlig richtig geschildert.

            Zitat von Cepheus73 Beitrag anzeigen
            Durch diesen Unterschied würde sich ein potentielle Spannungsabfall in der Erdungsanlage in der Größenordnung 100kV erhöhen.
            In der abgelösten DIN 18014:2007-09 betrug das Limit für den Durchgangswiderstand noch < 1 Ohm. Die Zehntel Ohm Widerstand mehr sehe ich nicht so dramatisch, die Ungewissheit wie und wo das Band- oder Rundeisen im Beton verlegt wurde, ist schon gravierender.

            Bei nur einer Anschlussfahne ist zwischen dieser und dem entferntesten Punkt eines Fundamenterderringes bzw. bei nicht erdfühligen Fundamenten /Bodenplatten einem Funktionspotenzialausgleichsleiter zu messen. Wer die Durchgangswiderstände einbetonierter Verbinder noch messen kann, muss nach 2 Jahrtausenden der erste sein, der wieder über Wasser gehen kann. Ich will nicht glauben, dass man so plump fälscht.

            Elis, die trotz offenkundig schwerer Mängel keinerlei Skrupel haben die Erdungsanlage in der Zähleranmeldung als normkonform zu testieren, finden sich immer. Ist denn wenigstens die Anschlussfahne aus NIRO oder schon angerostet?

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              #7
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                #8
                Kurze Rückmeldung: Dipol danke für die Liste.
                Während eines kurzen Ortstermins mit dem Blitzschutzunternehmen haben wir uns nun geeinigt, einen unabhängigen Sachverständigen zur Beurteilung hinzuzuziehen.
                Kosten werden vom Blitzschutzunternehmen getragen.
                Bin schon auf das Ergebnis gespannt. Vom Blitzschutzunternehmen selber kamen Vorschläge wi z.B. zusätzliche Tiefenerder zu installieren und den Widerstand bzw. Existenz des FPA über Messung zur HES des Nachbarhauses (ist ein Vierspänner) zu ermitteln. Das kommt mir etwas spanisch vor.

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                  #9
                  Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
                  Bei nur einer Anschlussfahne ist zwischen dieser und dem entferntesten Punkt eines Fundamenterderringes bzw. bei nicht erdfühligen Fundamenten /Bodenplatten einem Funktionspotenzialausgleichsleiter zu messen.
                  Muss hier nochmal nachfragen:
                  Sehe ich das dann richtig, dass bei einem Reihenhaus-Vierspänner dann u.a. jeweils der Widerstand von der Anschlussfahne eines Hauses zu denen der anderen Häuser gemessen werden muß?

                  Was mir anhand der DIN 18014 bei Reihenhäusern noch nicht klar ist, ob bei Ringerderpflicht der FPA pro Haus verlegt werden muss, also ob eine Schleife entlang der Trennwände gemacht werden muss?

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                    #10
                    Ich bin kein Elektriker, aber dafür im Baurecht recht fit.
                    Jedes Reihenhaus steht (später mal) auf seinem eigenen Grundstück. Es muss sowohl statisch, schall- & brandschutztechnisch als auch thermisch von dem Nachbarn entkoppelt sein. Für den Erder würde ich daraus schließen, dass jedes Gebäude seine eigene Anlage braucht.

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                      #11
                      Ist hier nur teilweise der Fall. Bodenplatte und Dachpfannen gehen durch. Dazwischen sind die Trennwände schon entkoppelt.

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                        #12
                        Entweder es gibt eine Realteilung oder nicht. Wenn nicht, dann stehen alle Häuser auf einem Grundstück und es handelt sich um WEG. Bei einem WEG gibt es zwischen den Trennwände. Wenn eine baurechtliche Teilung geplant ist, dann muss die bis zum Fundament durchgezogen werden. Schon allein wegen dem Schallschutz. Dann sind da auch keine Trennwände mehr sondern jedes Haus hat seine Brandwand (bzw. Wand, die anstelle einer Brandwand errichtet werden darf).
                        Das die Jungs auf der Baustelle gerne mal etwas machen, was nicht unbedingt baurechtskonform ist, ist leider so!


                        Sieht DEHN auch so:
                        https://www.dehn.de/sites/default/fi...amenterder.pdf
                        Seite 10 - Mitte

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                          #13
                          Zitat von Cepheus73 Beitrag anzeigen
                          Ist hier nur teilweise der Fall. Bodenplatte und Dachpfannen gehen durch. Dazwischen sind die Trennwände schon entkoppelt.
                          Die Dacheindeckung ist bei Mehrspännern immer durchgängig und die Bodenplatte aus kostengründen meist auch, zumal wenn sie von Bauträgern erstellt werden.

                          Zitat von RBender Beitrag anzeigen
                          Entweder es gibt eine Realteilung oder nicht. Wenn eine baurechtliche Teilung geplant ist, dann muss die bis zum Fundament durchgezogen werden. Schon allein wegen dem Schallschutz.
                          Das stimmt so leider nicht. Eine durchgehende Bodenplatte ist bei Mehrspänner nicht unüblich und ist auch bei einer Realteilung baurechtskonform.
                          Zuletzt geändert von evolution; 22.02.2017, 17:37.
                          Gruß
                          Frank

                          Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                            #14
                            Zitat von evolution Beitrag anzeigen

                            Die Dacheindeckung ist bei Mehrspännern immer durchgängig und die Bodenplatte aus kostengründen meist auch, zumal wenn sie von Bauträgern erstellt werden.
                            Nur weil Bauträger gerne (oder eigentlich immer??) Geld sparen möchten, bedeutet dies nicht, das es rechtlich OK ist!

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                              #15
                              Zitat von RBender Beitrag anzeigen
                              Nur weil Bauträger gerne (oder eigentlich immer??) Geld sparen möchten, bedeutet dies nicht, das es rechtlich OK ist!
                              Es ist aber rechtlich nicht zu beanstanden! Frag' mal eine Baurechtler...
                              Gruß
                              Frank

                              Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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