Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Blitzschutz SAT-Anlage auf Dachgaube

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Blitzschutz SAT-Anlage auf Dachgaube

    Hallo,

    ich arbeite mich bei unserem Hausbau gerade schonmal zum Thema SAT-Anage vor, weil es dank Gerüst im Moment noch unproblematisch ist sich auf dem Dach zu bewegen. Ich will unsere SAT-Schüssel und die Wetterstation auf dem Dach einer großen Gaube ca. 1m unterhalb des (Pultdach)-Firsts aufstellen. Austritt der Leitungen (in Leerrohren) erfolgt dann im Dachaufbau oberhalb der Gaube, damit ich keinen Durchbruch durch das Flachdach der Gaube brauche. Mast dann mit so einem Gestell mit Betonplatten zur Beschwerung.
    Wenn ich das richtig verstanden habe sollte ich neben den Mast mit Schüssel und Wetterstation eine Fangstange stellen, so das die Schüssel sich dann in der Zone LPZ 0B befindet. Ist das so richtig?
    Für die Fangstange könnte ich eine Ableitung zum Ringerder ziehen, habe vorsorglich mal an zwei Stellen einen Abzweig nach oben gemacht. Wäre dann wohl so ein 8mm Alu-Draht, oder? Kann man den eigentlich auch unter das WDVS (Mineralwolle) legen?

    viele Grüße

    Biertrinker

    #2
    Zitat von biertrinker Beitrag anzeigen
    Wenn ich das richtig verstanden habe sollte ich neben den Mast mit Schüssel und Wetterstation eine Fangstange stellen, so das die Schüssel sich dann in der Zone LPZ 0B befindet. Ist das so richtig?
    Nein, nicht Du. Der Fachmann der das Teil auch berechnet, eine Fangstange stellt man nicht einfach so irgend wie hin.

    Zitat von biertrinker Beitrag anzeigen
    Für die Fangstange könnte ich eine Ableitung zum Ringerder ziehen, habe vorsorglich mal an zwei Stellen einen Abzweig nach oben gemacht. Wäre dann wohl so ein 8mm Alu-Draht, oder? Kann man den eigentlich auch unter das WDVS (Mineralwolle) legen?
    Nein das Alu sollte man nicht ein einfach irgendwo hin legen.
    Dipol kann zu deiner Situation mehr sagen.

    Lutz

    Kommentar


      #3
      Lass dir das ganze von einem Blitzschutzfachmann durch planen.
      Durch das hinzufügen einer neuen Ableitung ändern sich die Trennungsabstände, desweiteren gilt auch für diese Ableitung der trennanstand.
      Mit einer Fangstange muss man auch etwas mehr beachten wie einfach nur hinstellen. Es kann sein das du z.b isolierte Koppelstangen brauchst....
      Zuletzt geändert von larsrosen; 16.04.2017, 19:36.
      Elektroinstallation-Rosenberg
      -Systemintegration-
      Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
      http://www.knx-haus.com

      Kommentar


        #4
        Gut, dann muss ich mal schauen wo ich einen Blitzschutzfachmann her nehme der bezahlbar ist.

        Kommentar


          #5
          So jemanden koennte ich grad auch fuer nen Kollegen im Ruhrgebiet brauchen. Gibts da empfehlenswerte Experten?

          Kommentar


            #6
            Zitat von biertrinker Beitrag anzeigen
            Wenn ich das richtig verstanden habe sollte ich neben den Mast mit Schüssel und Wetterstation eine Fangstange stellen, so das die Schüssel sich dann in der Zone LPZ 0B befindet. Ist das so richtig?
            Damit Isolierter Blitzschutz einen Sinn hat, müssen sich Antennen und Leitungen nach Blitzkugel- oder Schutzwinkelverfahren in LPZ 0B befinden und die äquivalenten Trennungsabstände mit km = 1 in Luft, km 0,5 durch und über feste Stoffe, sowie km 0,7 für die GFK-Abstandshalter eingehalten werden.

            Zitat von biertrinker Beitrag anzeigen
            Für die Fangstange könnte ich eine Ableitung zum Ringerder ziehen, habe vorsorglich mal an zwei Stellen einen Abzweig nach oben gemacht. Wäre dann wohl so ein 8mm Alu-Draht, oder? Kann man den eigentlich auch unter das WDVS (Mineralwolle) legen?
            Zum ich hat sich schon Lutz geäußert.

            Nach DIN 18014 dürfen Erdungsanlagen von Neubauten seit der Ausgabe 2007-09 nur noch von konzessionierten Elektrofachkräften verlegt werden und es sind mit Fotos belegte Messdokumentationen zu erstellen. Ringerder von Neubauten müssen nach dieser Norm aus NIRO (V4A) bestehen und das ist auch für Anschlussfahnen erste Wahl. Je Anschlussfahne bzw. je max. 20 m Gebäudeumfang ist eine Verbindung zum in der Bodenplatte wie ein Fundamenterder verlegter Funktionspotenzialausgleichsleiter herzustellen. Die Maschenweiten dürfen max. 20 m betragen, der RE darf mit Blitzschutzanlage max. 10 m aufweisen.

            Bei der alltäglichen Normignoranz auf deutschen Baustellen wäre es eine Ausnahme, wenn das alles erfüllt wäre.

            Blitzableiterdrähte aus St/tZn oder Kupfer dürfen grundsätzlich auch unter einem WDVS verlegt werden, bei Alu ist für abstandslose Verlegung auf oder in der Wand ein Kunststoffmantel erforderlich. Wer ausschließen will, dass die Elektrodynamik eines zum Glück seltenen Direkteinschlags die Ableitung wieder freilegt, sollte davon absehen und klassische Verlegung angeschmiegt am Regenfallrohr wählen. 16 mm² Cu ist als Ableitung für eine Fangstange nicht normkonform.

            Installationen von Fundament- und Ringerdern wie auch von Erdungen und PA von Antennenanlagen sind gemäß NAV § 13 konzessionierten Elektrofachkräften vorbehalten. Die Montage von Blitzschutzsystemen ist wiederum qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten, EFK sind per se keine BSFK.

            Im Blitzschutzbau zumeist tätige Dachdeckerfirmen, die auch der Normdefinition qualifizierter Blitzschutzfachkräfte entsprechen und Prüfzertifikate von VDE oder VdB vorweisen können, sind ebenso rar wie Elektrofachkräfte, die noch vertragstreu ein VDE Auswahlabo haben.
            Zuletzt geändert von Dipol; 19.04.2017, 21:52.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
              Zum ich hat sich schon Lutz geäußert.
              Habe ich bereits zum Anlass genommen bei zwei Fachfirmen um Unterstützung anzufragen - bis lang leider ohne Reaktion, mag auch an den Ostertagen liegen...

              Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
              Nach DIN 18014 dürfen Erdungsanlagen von Neubauten seit der Ausgabe 2007-09 nur noch von konzessionierten Elektrofachkräften verlegt werden und es sind mit Fotos belegte Messdokumentationen zu erstellen. Ringerder von Neubauten müssen nach dieser Norm aus NIRO (V4A) bestehen und das ist auch für Anschlussfahnen erste Wahl. Je Anschlussfahne bzw. je max. 20 m Gebäudeumfang ist eine Verbindung zum in der Bodenplatte wie ein Fundamenterder verlegter Funktionspotenzialausgleichsleiter herzustellen. Die Maschenweiten dürfen max. 20 m betragen, der RE darf mit Blitzschutzanlage max. 10 m aufweisen.

              Bei der alltäglichen Normignoranz auf deutschen Baustellen wäre es eine Ausnahme, wenn das alles erfüllt wäre.
              Zumindest das kann ich von meinem Bau behaupten, den Ringerder habe ich nach dem DEHN-Blitzschutzplaner selbst verlegt und dann vom Elektriker abnehmen lassen - der wiederum meinte eine solche Ausführung würde man fast nie antreffen...

              Die Ableitung am Regenfallrohr wäre bei mir jetzt etwas blöd, weil die Anschlussfahnen zum Ringerder eben genau dort nicht sind. Aber im Zweifel dann wohl lieber auf der Wand ohne Fallrohr.

              Mal sehen ob sich in den nächsten Tagen einer von den Profis meldet...

              Kommentar


                #8
                Zitat von biertrinker Beitrag anzeigen

                Zumindest das kann ich von meinem Bau behaupten, den Ringerder habe ich nach dem DEHN-Blitzschutzplaner selbst verlegt und dann vom Elektriker abnehmen lassen - der wiederum meinte eine solche Ausführung würde man fast nie antreffen...
                Vielleicht sollte sich dein Elektriker bei seinen zukünftigen Baustellen mal die Mühe machen und bei den Gründungsarbeiten auf die Baustelle fahren. Dann kann er dort frühzeit eingreifen. Sollte es daran liegen, dass er einfach zu spät beauftragt wird, dann muss er sich vielleicht überlegen, ob er solche Aufträge überhaupt annehmen sollte.

                Meine Erfahrung geht eher in die RIchtung, dass die Elektriker kein Interesse haben sich "so frühzeitig" mit dem Thema zu beschäftigen. Die Rohbauer machen es dann wie sie wolllen, immer schon gemacht haben oder wie es gerade ging. Außer man hat eine Bauleitung, die sich drum kümmert.
                Zuletzt geändert von RBender; 20.04.2017, 09:43.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von RBender Beitrag anzeigen
                  Meine Erfahrung geht eher in die RIchtung, dass die Elektriker kein Interesse haben sich "so frühzeitig" mit dem Thema zu beschäftigen. Die Rohbauer machen es dann wie sie wolllen, immer schon gemacht haben oder wie es gerade ging.
                  Die Rohbauer machen es, weil es die Architekten in ihrem Gewerk ausschreiben und beide überwiegend - wie auch viele EFK - keinen blassen Schimmer von der DIN 18014 haben. Ohnehin sind zum Zeitpunkt des Betonierens der Bodenplatten die Elektro-Ausschreibungen noch nicht gemacht.


                  Zuletzt geändert von Dipol; 30.04.2017, 16:56.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
                    Ohnehin sind zum Zeitpunkt des Betonierens der Bodenplatten die Elektro-Ausschreibungen noch nicht gemacht.
                    Gerade in der heutigen Zeit sollte dieses Vorgehen nicht mehr die Regel sein. Vor Baubeginn müssen alle Gewerke durchgeplant und damit auch vergeben sein. Alles andere bringt nur Stress auf der Baustelle. Planen bei Umsetzung ist heute nicht mehr ohne erhebliche Kosten möglich.



                    Kommentar


                      #11
                      Zu der Vorgehensweise ist aber nicht jeder Architekt imstande oder bereit.

                      Ich hatte wegen der DIN 1804 in Bauforen mehrere Scharmützel mit einem normresistenten Architekten, der immerhin jetzt die Norm besitzt. Die große Masse der Baubeteiligten kennt noch nicht mal die Normausgabe von 2007 und mittlerweile wird sogar die abstruse Meinung vertreten, dass deswegen die DIN 18014 gar keine Anerkannte Regel der Technik sei.

                      Verquere Logik: Wenn die EFK-Exoten, die noch vertragstreu ein VDE Auswahlabo vorweisen können, das kündigen, ist es nur noch eine Zeitfrage bis keine Norm mehr als Anerkannte Regel der Technik gilt.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X