Für mich gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese sind wissenschaftlich belegt und haben sich in der Praxis bewährt.
Das Geschwätz der Lobby interessiert mich da recht wenig.
Die a.a.r.d.t sind eingehalten wenn man sich an die VDE hält. Weicht man davon ab, tritt die beweislastumkehr ein. Der Installateur muss nachweisen, dass seine Massnahmen mindestens das selbe Sicherheits Niveau haben wie die a.a.r.d.t.
Natürlich zählt das arme Kind(Ich hab einige davon).
Das muss aber der Bauherr entscheiden und verantworten. Das arme Kind könnte auch durch ein Blitz zu schaden kommen. Baust du auf jedes aus ein Blitzschutzanlage?
Die Technik ist verfügbar. Wo die Reise hin geht zeigt die Zukunft. Bis 2001 braucht man DEN rcd nur im Bad. Und heute????
Ich für mein Fall lass dies den Kunden entscheiden. Ich halte mich an die a.a.r.d.t. Und Weise den Kunde drauf hin das mehr ginge.....
Den aktuellen Stand hat das DKE in der VDE 0100-420:2013.02 421.7 b) nieder geschrieben.
Das Geschwätz der Lobby interessiert mich da recht wenig.
Die a.a.r.d.t sind eingehalten wenn man sich an die VDE hält. Weicht man davon ab, tritt die beweislastumkehr ein. Der Installateur muss nachweisen, dass seine Massnahmen mindestens das selbe Sicherheits Niveau haben wie die a.a.r.d.t.
Natürlich zählt das arme Kind(Ich hab einige davon).
Das muss aber der Bauherr entscheiden und verantworten. Das arme Kind könnte auch durch ein Blitz zu schaden kommen. Baust du auf jedes aus ein Blitzschutzanlage?
Die Technik ist verfügbar. Wo die Reise hin geht zeigt die Zukunft. Bis 2001 braucht man DEN rcd nur im Bad. Und heute????
Ich für mein Fall lass dies den Kunden entscheiden. Ich halte mich an die a.a.r.d.t. Und Weise den Kunde drauf hin das mehr ginge.....
Den aktuellen Stand hat das DKE in der VDE 0100-420:2013.02 421.7 b) nieder geschrieben.
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