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Winkel an Verteilerschrank anschrauben erlaubt?

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    #31
    Mal wieder On-Topic: Was spricht gegen Kunststoff-Schrauben? (Metrisch mit Mutter von innen) Da dadurch die Isolierung nicht verändert wird, sollte das doch zulässig sein, oder was meinen die Profis hier?
    Beste Grüße!
    "derBert"

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      #32
      Was hier das Hauptproblem werden könnte, ist die EU- Konformität.
      Durch das verändern der Schutzhülle, wird der Errichter zum Hersteller im sinne der Niederspannungs- und EMV richtlinie.
      Du musst eine Erneute Typenzulassung für den Schrank durchlaufen. In dem Fall dürfte ein Hochspannungstest für SKII und ein EMV Test ausreichend sein (festzulegen im Konformitätsbewertungsverfahren)

      Jede Mechanische Veränderung am Schrank bedarf einer erneuten Überprüfung der Konformität. Kein Hersteller(im Sinn der Richtlinie) wird dir den Freibrief geben, was daran rum zu bohren und die volle Gewährleistung zu tragen.
      Elektroinstallation-Rosenberg
      -Systemintegration-
      Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
      http://www.knx-haus.com

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        #33
        Zitat von derBert Beitrag anzeigen
        Mal wieder On-Topic: Was spricht gegen Kunststoff-Schrauben? (Metrisch mit Mutter von innen) Da dadurch die Isolierung nicht verändert wird, sollte das doch zulässig sein, oder was meinen die Profis hier?
        Du borst Löcher in den Schrank, an stellen, an denen keine Löcher vorgesehen sind. Damit erlischt die Betriebserlaubis durch den Hersteller da er das ja nicht geprüft hat. Du müsstest also eine neue Geräte Prüfung machen, um den Nachweis zu erbringen, ob durch deine bauliche Veränderung sich irgendwas an der Eigenschaften des Gerätes ändert..

        Edit, nur 2. Aber evtl kommt es jetzt an.
        Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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          #34
          BadSmiley

          kannst du bitte mal damit aufhören, ständig dasselbe zu denken/schreiben wie ich....
          Elektroinstallation-Rosenberg
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            #35
            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
            BadSmiley

            kannst du bitte mal damit aufhören, ständig dasselbe zu denken/schreiben wie ich....
            /OT
            Dann hast Du auch so eine ähhh.... sagen wir mal...."blühende"... Fantasie wie Roman?

            / OT OFF
            gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!

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              #36
              Aber ist denn dann das flächige Ankleben erlaubt? Dadurch wird der Schrank ja ebenfalls (z.B. Wärmeabfuhr, ggf. Brandverhalten etc.) verändert. Objektiv mehr als durch einen Kunststoffproppen in Kunststoff.

              Nur um es zu verstehen: Wenn so ein Schrank rückseitig an die Wand geschraubt wird und der Eli aus irgendwelchen Gründen (Stahlarmierung an der falschen Stelle) ein zusätzliches Loch in die Rückwand bohrt um dort eine Schraube zu setzen ist die Zulassung erloschen? Oder wenn der Lehrling mit dem Akkuschrauber ausrutscht und ein 6mm-Loch rein macht? Schmeisst Ihr dann echt den Schrank weg? Nichtmal das Zukleben mit Epoxy wäre erlaubt?

              Faszinierend. (Da freut man sich gleich doppelt, dass bei uns alles von einer Fachfirma gemacht wurde, die ggf. für sowas haften würde. )
              Beste Grüße!
              "derBert"

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                #37
                Zitat von derBert Beitrag anzeigen
                Aber ist denn dann das flächige Ankleben erlaubt? Dadurch wird der Schrank ja ebenfalls (z.B. Wärmeabfuhr, ggf. Brandverhalten etc.) verändert. Objektiv mehr als durch einen Kunststoffproppen in Kunststoff.

                Nur um es zu verstehen: Wenn so ein Schrank rückseitig an die Wand geschraubt wird und der Eli aus irgendwelchen Gründen (Stahlarmierung an der falschen Stelle) ein zusätzliches Loch in die Rückwand bohrt um dort eine Schraube zu setzen ist die Zulassung erloschen? Oder wenn der Lehrling mit dem Akkuschrauber ausrutscht und ein 6mm-Loch rein macht? Schmeisst Ihr dann echt den Schrank weg? Nichtmal das Zukleben mit Epoxy wäre erlaubt?

                Faszinierend. (Da freut man sich gleich doppelt, dass bei uns alles von einer Fachfirma gemacht wurde, die ggf. für sowas haften würde. )
                Das liegt im Auge des Betrachters....
                Wer so etwas macht, muss letztendlich auch für sein Handeln gerade stehen. Wenn ein Gerät anders verwendet wird, als für den bestimmungsgemäßen zweck übernimmt der "neue" Hersteller die Haftung. Dem Kunden steht eine korrekt montierte und voll Funktionsfähige Anlage zu. Diese muss dem Produktsicherheitsgesetz entsprechen (z.b.: EU Konformität).

                Wie sagte ein bekannter so schön: "Der CE-Beauftragte eines Unternehmens, ist lediglich der blöde der mit seiner Unterschrift für alles haftet"
                Elektroinstallation-Rosenberg
                -Systemintegration-
                Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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