Hallo zusammen,
Ich benötige einmal eure Hilfe in rechtlicher Form...
Ich habe einen FTTH-Anschluss von der deutschen Glasfaser und durch einen Internetpost fand ich vor einiger Zeit den Hinweis, dass die Vlan-ID die 320 ist. Ich konnte direkt vom HÜP per Glasfaser in meinen SFP-Port und konnte mir den Medienwandler von Deutsche Glasfaser sparen. Der Medienwandler ist ein Router der Firma Genexis, welchen man im Bridge-Modus kostenlos erhält.
Da wohl die Vlan-ID bei mir geändert wurde, habe ich gestern eine Anfrage gestartet mit der Bitte mir die Vlan-ID zu nennen. Als Antwort bekam ich den Hinweis, dass die Nutzung eigener Geräte nicht vorgesehen sei und ich die Vlan-ID nicht bekommen kann.
Jetzt könnte ich mich hinsetzen und einfach Mal alle 4096 IDs austesten, aber dazu fehlt mir, ehrlich gesagt, ein wenig die Lust.
Von der rechtlichen Seite betrachtet finde ich die Antwort der Deutschen Glasfaser aber als nicht korrekt. Das Gesetzt der Netzneutralität besagt doch, dass ich frei in meiner Endgerätewahl bin und hier keiner Vorgabe eines Netzbetreibers folgen müsste. Der Anschluss des LWL ist auch nicht verplombt oder ähnliches...
Sehe ich das falsch oder gäbe es eine rechtliche Grundlage, auf der ich die Herausgabe der ID einfordern kann?
Vielleicht habt ihr hier Erfahrungen?
Ich benötige einmal eure Hilfe in rechtlicher Form...
Ich habe einen FTTH-Anschluss von der deutschen Glasfaser und durch einen Internetpost fand ich vor einiger Zeit den Hinweis, dass die Vlan-ID die 320 ist. Ich konnte direkt vom HÜP per Glasfaser in meinen SFP-Port und konnte mir den Medienwandler von Deutsche Glasfaser sparen. Der Medienwandler ist ein Router der Firma Genexis, welchen man im Bridge-Modus kostenlos erhält.
Da wohl die Vlan-ID bei mir geändert wurde, habe ich gestern eine Anfrage gestartet mit der Bitte mir die Vlan-ID zu nennen. Als Antwort bekam ich den Hinweis, dass die Nutzung eigener Geräte nicht vorgesehen sei und ich die Vlan-ID nicht bekommen kann.
Jetzt könnte ich mich hinsetzen und einfach Mal alle 4096 IDs austesten, aber dazu fehlt mir, ehrlich gesagt, ein wenig die Lust.
Von der rechtlichen Seite betrachtet finde ich die Antwort der Deutschen Glasfaser aber als nicht korrekt. Das Gesetzt der Netzneutralität besagt doch, dass ich frei in meiner Endgerätewahl bin und hier keiner Vorgabe eines Netzbetreibers folgen müsste. Der Anschluss des LWL ist auch nicht verplombt oder ähnliches...
Sehe ich das falsch oder gäbe es eine rechtliche Grundlage, auf der ich die Herausgabe der ID einfordern kann?
Vielleicht habt ihr hier Erfahrungen?
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