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Rechtliche Situation bzgl Glasfaser und Netzneutralität

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    [Netzwerk] Rechtliche Situation bzgl Glasfaser und Netzneutralität

    Hallo zusammen,

    Ich benötige einmal eure Hilfe in rechtlicher Form...

    Ich habe einen FTTH-Anschluss von der deutschen Glasfaser und durch einen Internetpost fand ich vor einiger Zeit den Hinweis, dass die Vlan-ID die 320 ist. Ich konnte direkt vom HÜP per Glasfaser in meinen SFP-Port und konnte mir den Medienwandler von Deutsche Glasfaser sparen. Der Medienwandler ist ein Router der Firma Genexis, welchen man im Bridge-Modus kostenlos erhält.

    Da wohl die Vlan-ID bei mir geändert wurde, habe ich gestern eine Anfrage gestartet mit der Bitte mir die Vlan-ID zu nennen. Als Antwort bekam ich den Hinweis, dass die Nutzung eigener Geräte nicht vorgesehen sei und ich die Vlan-ID nicht bekommen kann.

    Jetzt könnte ich mich hinsetzen und einfach Mal alle 4096 IDs austesten, aber dazu fehlt mir, ehrlich gesagt, ein wenig die Lust.

    Von der rechtlichen Seite betrachtet finde ich die Antwort der Deutschen Glasfaser aber als nicht korrekt. Das Gesetzt der Netzneutralität besagt doch, dass ich frei in meiner Endgerätewahl bin und hier keiner Vorgabe eines Netzbetreibers folgen müsste. Der Anschluss des LWL ist auch nicht verplombt oder ähnliches...

    Sehe ich das falsch oder gäbe es eine rechtliche Grundlage, auf der ich die Herausgabe der ID einfordern kann?

    Vielleicht habt ihr hier Erfahrungen?

    #2
    Na das ist sehr schwammig, habe hier noch nicht recht durchgestiegen was wann verpflichtend ist.

    Was du probieren könntest, Switch mit 2 SFP Ports, ein Port an den HÜP einer an die Bridge.
    Dann einen Monitor-Port von diesen beiden Ports und dann siehst du in Wireshark das VLAN.

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      #3
      Was spricht gegen das Gerät des Anbieters? Ich würde mir die langfristigen Probleme sparen und mich freuen, dass das ferngewartet wird. Wozu der Zeitaufwand?

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        #4
        Punkt 1: bei mir wartet nur einer, und das bin ich!

        Punkt 2: das gerät verbraucht 4watt konstant und nimmt einen Steckerplatz im Netzwerkschrank ein....für ne Wandlung....mein Router macht das auf dem sfp einfach mit bei nahezu unmessbarem Verbrauch...

        Punkt 3-n: siehe Punkt 1

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          #5
          1. Hat das eigentlich nichts mit Netzneutralität zu tun, sondern mit freier Endgerätewahl.
          2. Hast du eine Freie Endgerätewahl, da du ja dein eigenen Router nutzen darfst.

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            #6
            Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
            2. Hast du eine Freie Endgerätewahl, da du ja dein eigenen Router nutzen darfst.
            Na, dann hab ich ja bereits "freie Endgerätewahl" wenn ich meinen eigenen PC nutzen darf.....

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              #7
              Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
              1. Hat das eigentlich nichts mit Netzneutralität zu tun, sondern mit freier Endgerätewahl.
              2. Hast du eine Freie Endgerätewahl, da du ja dein eigenen Router nutzen darfst.
              Zu 1.: Die freie Endgerätewahl und das Gesetz der Netzneutralität gehen miteinander einher! Ruhig einmal in die Gesetzeslage einlesen, dann sieht man es.

              Zu 2.: Habe ich ja nicht, da ich darauf angewiesen bin, dass mir der Provider ein von ihm erwähltes Endgerät vorgibt und er Einfluss auf meine Nutzung nimmt, durch die Verwendung einer Vlan-ID, die er mir nicht bekannt gibt.

              Ich habe die Fragestellung aber eigentlich gestellt, um nicht über Sinn oder Unsinn meines Vorhabens zu sprechen, sondern hatte Hoffnung, dass es jemanden im Forum gibt, der sich mit der Thematik bereits beschäftigt hat und hier Klarheit schaffen kann.

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